Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |
|
||||
Autor | Thema: Ausfuhrgenehmigung / Rüstungsgut (Gelesen 4570 mal) | |||
| ||||
Fröhliche Weihnachten!
Nach fast abgeschlossener Restauration und einigen Testfahrten im Fürstenforest ist für das nächste Jahr dann die erste Auslandsfahrt geplant. Da ich mir unsicher war, ob eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, habe ich bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Eschborn,19.12,2012 Sehr geehrter Herr ReinkXXX, zu Ihrer Anfrage vom 19. November 2012 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das von Ihnen angegebene ehemalige Militärfahrzeug Typ Volvo C303, Erstzulassung 1975, ist als Rüstungsgut gelistet in Teil I Abschnitt A Position 0006 lit. a) Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Der Grund dafür liegt in der besonderen Konstruktion des Fahrzeugs für militärische Zwecke. Laut Herstellerangaben ist die C3-Reihe der 1970er Jahre sowohl für den zivilen wie auch militärischen Einsatz besonders konstruiert. Das bloße Entfernen der Tarnbeleuchtung kann die deutsche Straßenzulassung erlauben, ändert jedoch nichts an der Listung des Fahrzeugs als Rüstungsgut. In seiner angegebenen Konstruktion ist das Fahrzeug jedoch als Beförderungsmittel im Sinne von Abschnitt II Abs. 4.2 der Allgemeinen Genehmigung Nr. 25 über die Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern in bestimmten Fallgruppen vom 19.März2012 (AGG 25) erfasst. Damit dürfen Sie gemäß Abschnitt II Abs. 5.2 AGG 25 das Fahrzeug in alle Länder verbringen bzw. ausführen außer den Ländern China, Kuba, Mosambik, Ruanda, Usbekistan oder Länder für die ein Waffenembargo im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 42812009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EG-VO) besteht. Auf der Internetseite des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info) finden Sie unter ,,Embargos", ,,Übersicht" zudem Angaben über Länder in denen ein Waffenembargo im Sinne des Art.4 Abs. 2 EG-VO besteht. Die Registrierung erfolgt ebenfalls über die Internetseite über den Link ,,Login und Registrierung ELAN-K2". Im Ergebnis können Sie also Urlaubsfahrten in das benachbarte europäische Ausland unternehmen. Sie müssten sich aber als Nutzer der AGG 25 registrieren lassen. Eine detaillierte Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter ,,Antragstellung", ,,Allgemeine Genehmigungen". Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXX“ Mein Fazit: Beim Zoll eine EORI-Nummer beantragen, damit dann bei der Bafa im ELAN-K2 System anmelden und registrieren. Hat das schon jemand durchgeführt? Gruss Rudi | ||||
|
||||
| ||||
Uhhh...
Man sollte schlafende Drachen nicht wecken Am Besten könnten sich unsere Afrika-Reisenden Valp und Smole damit auskennen! In welche fernen Lande willst Du denn mit Deinem Volvo hin? Grüsse Florian | ||||
Der Weg ist das Ziel - aber nur, wenn er sich mit einem Lappländer zurücklegen läßt
|
||||
| ||||
Die Ausfuhrgenehmigung hat soweit ich weis nix mit dem herausfahren aus Deutschland zu tun... das ist eher im Sinne von Export/ Import gemeint... solange Du den Wagen nicht in Lybien an irgendwelche Rebellen verkaufst ist glaub ich alles gut.
| ||||
|
||||
| ||||
genau...und die fahren sich dann gegenseitig damit um...nämlich...tun die !!!!
Hallo, mal ganz langsam. Ich habe meinen mit Entmilitärisierungs-Papieren in Schweden gekauft, die sind dann bei der Anmeldung hier übersetzt, habe ihn hier als ziviles Fahrzeug angemeldet...was soll denn damit irgendwo irgendwer böses mit anfangen? Soll mal immer erstmal einer an der Grenze drauf kommen... | ||||
|
||||
| ||||
Nur weil du den hier zivil zugelassen hast, ist das auch entmilitarisiert noch lange kein ziviles Fahrzeug Von Schweden hier her auch kein Thema, weil EU und Schengen Aber für den Export in andere Länder gelten andere Regeln. Wenn du damit ins "böse" Ausland fährst und dort zum Beispiel einen Unfall baust und das Fahrzeug weil Totalschaden dort verschrotten willst brauchst du eine Ausfihrgenehmigung für Rüstungsgut. So schnell und einfach kann auch dich das dann treffen | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
|
||||
| ||||
Moin,
hatte als letztes Reisemobil einen Landy in UNICEF lackierung. Ich weiss nicht ob der auch in die Kategorie "Waffe mit Rädern" fällt. Aber ich hatte keine Probleme bei meinen Reisen. Wohlgemerkt nur Reisen, keinen Verkauf oder Verschrottung. Im gegenteil die Lackierung hat mir Tür und Tor geöffnet. Besonders in Rumänien, wo Ich ausversehen direkt auf dem Grenzstreifen genächtigt habe. | ||||
|
||||
| ||||
Einige Länder haben Vorschriften, was Zivile "Nutzung" von Tarnlacken angeht. Die verbieten Dir dann unter Umständen deswegen schon mal die Einreise (meines Wissens nach hat Österreich immer noch so ein Gesetz, wofür sich die meisten Zöllner aber dann nicht interessieren.) Und es kann Dir auch passieren, dass es Länder gibt, die generell Einreisebeschränkungen für gewisse Fahrzeugtypen haben (Iran verlangt z.B. eine Dieselsteuer, die immens hoch ist).
Aber das normale Fahren als Tourist hat eigentlich nichts mit der Ausfuhrgenehmigung zu tun. Eine Ausfuhr ist nämlich ein Verbringen ins Ausland zum ständuigen Verbleib. Das trifft im Normalfall für touristische Fahrten nicht zu. Außer, das Fahrzeug muss aus irgendeinem Grund in diesem Land verbleiben (Verschrottung nach Unfall, aber wer lässt sein Baby schon zurück?). Wie das zu sehen ist, wenn ein Fahrzeug von den Behörden beschlagnahmt wird, ist mit Sicherheit nicht einfach zu beantworten. Und was willst Du mit einem Fahrzeug in China? Dort musst Du ja erstmal den chinesischen Führerschein machen, weil die den deutschen (auch nicht als internationaler FS) anerkennen. Noch nicht mal für die Dauer einer Reise. Umgekehrt dürfen die Chinesen hier in Deutschland bis zu 6 Monate mit ihrem Führerscheoin hier fahren.... Allerdings gibt es vereinfachte Verfahren zum Ausstellen von FS an Ausländer (aber nicht überall möglich). Wie das die Weltreisenden machen - keine Ahnung... | ||||
|
||||
| ||||
@Feuerzeug: Wenn ich meine Familie überzeugt bekomme, in die Pyrenäen. Mit einem SUV war ich vor einigen Jahren dort, war aber teilweise zu anspruchsvoll.
Meine Horrorvorstellung: Auf der Heimfahrt wird man hinter der deutschen Grenze von einer zivilen Zollstreife heraus gewunken - die Volvos sind ja recht auffällig - und der diensteifrige Zollbeamte profiliert sich bei seinem Vorgesetzten durch genaue Kenntnisse der Außenwirtschaftsverordnung. Ich fürchte das endet mit einer Vorstrafe. Aber meistens geht es ja gut und man wird nicht erwischt. Im neuen Jahr werde ich meinen Volvo offiziell beim Zoll (EORI-Nummer) und bei der BAFA registrieren. Gruss Rudi | ||||
|
||||
| ||||
Ähm wozu soll das gut sein ? | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
|
||||
|
Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |