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Autor | Thema: Gesetzliche Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) (Gelesen 3058 mal) | |||
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Gesetzliche Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen)
Ja sind die denn wahnsinnig geworden? Siehe hier: http://www.motor-talk.de/news/neue-auflagen-fuer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html Stimmt das oder ist das - hoffentlich - nur ein später Aprilscherz!? Was war denn bisher daran ein ach so verwerflicher "Missbrauch" des 5-Tages-Kennzeichens, wenn einer beispielsweise ein 2x im Jahr auf Treffen gefahrenes Sammlerstück (natürlich verkehrssicher!) net extra für diese 2 Fahrten mit nem teuren TÜV versehen will? Mir geht´s genauso, ich will auch net auf alle 5-10 Autos alle 2 Jahre TÜV drauf machen, wenn ich das müsste, dann müsste ich gleich hauptberuflicher Fahrzeugsammler werden und könnte nimmer in die Arbeit, um meine Kinder zu ernähren. Über solche neuen Regelungen kann man sich mal wieder nur aufregen, was hat das denn den Staat gestört, wenn ein paar Sammler mit verkehrssicheren (!) Fahrzeugen (die aber net jede kleinste TÜV-Klausel erfüllen) ihrem Hobby frönen. Aber lieber auf 5 Millionen Einnahmen verzichten (siehe Link), Deutschland braucht in Wirklichkeit also doch kein Geld, scheint es. Wie soll man als Privatmann nun in Zukunft alle seine unter 30 Jahre alten Autos (ohne H-Kennzeichen und ohne rotes 07er Kennzeichen) probefahren/wartungsfahren/zu Treffen fahren können, wenn die Autos keinen TÜV haben und dieser für ein selten genutztes Sammlerfahrzeug (evtl. mit besonderen Umbauten) sehr aufwändig und teuer wäre (z. B. wegen Einzelabnahme-Eintragungen) und im Grunde ja auch gar nicht nötig ist? | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Ganz toll......
wird langsam kompliziert, nen Auto ohne TÜV zu überführen.... Mal schauen, wann es der roten Nummer Nummer an den Kragen geht.... | ||||
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steht alles hier offiziell zum Nachlesen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 -> "Überführungsfahrten" sind nach wie vor möglich und gestattet !!! Ohne gültige HU ...aber eben ist einer der ersten Anlaufstellen eine §29 bzw §21-Prüfstelle !!! etc. etc. JA ! Fahrten zu Treffen (ohne gültige HU) -> ab 01.01.2015 = nicht mehr möglich ! | ||||
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Hier noch einiges ausfuehrlicher beargumentiert, aus Buschtaxi:
http://forum.buschtaxi.org/kurzzeitkennzeichen-nur-noch-mit-hu-und-fahrzeugdaten-t47961.html | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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wer 6V Akkus für LED Radlampen vorschreibt, kommt auch auf so einen Blödsinn!!!
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Ich hab´s unterschrieben!
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au Gruß Andreas | ||||
Land Rover 101 THE ANIMAL I'm very good in doing nothing!
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ich auch | ||||
Volvo XC60 AWD / Volvo C303
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