Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |
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Autor | Thema: Erstzulassungsdatum (Gelesen 5145 mal) | |||
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Hallo.
Jetzt hab ich ein Problem. War heute beim Strassenverkehrsamt um meinen TGB1314 zuzulassen. Habe TÜV und Begutachtung nach §21c durchführen lassen und insofern ist alles o.k. Jetzt haben die beim Amt heite eine Online-Anfrage bei der schwedischen Zulassungsbehörde gemacht und festgestellt, daß der Wagen dort mit Erstzulassungsdatum 12.4.2006 eingetragen ist. Klar, an diesem Datum wurde das Fahrzeug erstmals zivil dort zugelassen. Der TÜV hat in den Papieren aber geschrieben 1.7.1975, weil das exakte Zulassungsdatum bei Militär nicht herauszufinden ist und dann hat man das Baujahr 1975 genommen (dieses geht aus den schwedischen Zulassungspapieren hervor) und dann eben diesen 1.7.1975 festgelegt. Das Verkehrsamt akzeptiert dies aber nicht. Scheiße. Was hab ich falsch gemacht? Wie habt ihr das denn gemacht? habt ihr alle eine Bescheinigung aus der das genaue Erstzulassungsdatum hervorgeht? War ich beim falschen Amt? Es gibt ja noch weitere Zulassungsstellen in meinem Kreis. Was soll ich machen? Einfach beim nächsten Amt probieren? Für Ideen wäre ich dankbar. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Hi,
na erst mal herzliches beileid:(:( also das problem ist hier wirklich die schwedische erstzulassung - bzw, was der schwedische vorbesitzer hier hat eintragen lassen. normalerweise bekommst du mit den fahrzeugpapieren im rahmen der ausmusterung einen "registrierungsnachweis". darauf steht unter anderem das baujahr / übergabejahr an die armee. weiterhin findest du u.u. auch noch angaben zu indienststellung, die z.t. aber entsprechend später gewesen sein kann. da die militärfahrzeuge in keinem entsprenden zivilen zulassungsregister geführt werden kann man i. d. r. davon ausgehen, dass sie mit der übergabe auch indienstgestellt (= zugelassen??) wurden - diese argumentation stimmt zumindest für die direkt von der armee bezogenen fahrzeuge - hier fällt ja auch die anfrage beim schwedischen register negativ aus und man hat den entsprechenden nachweis der armee. ämtertourismus bringt wohl nichts: ich fürchte, die deutschen ämter werden aus schweden alle die gleiche auskunft bekommen - mit dem entsprechenden problem für dich . hast du denn den orginal "registrierungnachweis" (also den "militärischen fahrzeugbrief"?) oder das "bordbuch" mit dem indienststellungsdatum? vielleicht läst sich damit was erreichen. wie sind denn die anderen von privat gekauften zugelassen worden? - hier sollte doch der michael was dazu sagen können gruss | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Hi,
na das ist ja wirklich Sch.. Ich habe für meinen einen militärischen Registriernachweis. Das ist ein DIN A5 Blatt, in Folie eingeschweißt. Auf dem steht oben rechts: Ärsmodell 1975 und unten in der Mitte: Typintyg utfärdat - Datum för första regbes 1977-06-06 Dieses Datum wurde vom TÜV akzeptiert und von der Zulassungstelle übernommen. Wenn Du auch einen hast, sieh dort doch mal nach... Morgen muss ich meinen dort vorfahren für die Rote.... Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Gruß Klaus | ||||
Was nicht tötet, macht hart. Was tötet war zu hart!
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Moin, typisch deutsche Beamte Es gibt oft Differenzen zwischen "Tag der Erstzulassung" und Baujahr, auch heutige Neuwagen können mal ein Jahr auf Halde stehen. Das echte Baujahr deines Volvo ist ja nachweisbar und das war 1975. Die erste zivile Registrierung in Schweden war 2006, auch richtig. Ich denke aber mal, ALLE unsere TGB´s vom Militär haben zivile Erstzulassungen 2005 oder 2006. Ich selber bin ja mit einem in Schweden zivil zugelassenen Fahrzeug hierher. Auf der schwedischen Zulassung von 2005 war aber ein Baujahr von 1975 genannt. Hast du dieses schwedische Zulassungsblatt noch ? Meine Zulassungstelle hat übrigens gar nicht in Schweden angefragt, die haben sich die schwedische Zulassung angesehen und die TÜV-Daten stumpf übernommen. Der TÜV hatte in seinem Datenblatt 01.12.1975 geschrieben und das wurde akzeptiert. Die Zulassungsstelle müßte dir übrigens die Zulassung verweigern, wenn sie ernsthaft 2006 als Jahr der ersten Zulassung annehmen würden. Der Volvo ist aufgrund der Abgasbestimmungen gar nicht zulassungsfähig ! Spreche mit dem Amtsleiter darüber, zeige ihm deinen Volvo. Er wird einsehen (müssen), dass 2006 als Jahr der ersten Zulassung unmöglich ist. Erkläre imh die Sache mit der militärischen und zivilen Zulassung. Wenn er ein vernünftiger Mensch ist, sieht er das ein. Wenn nein, gehe woanders hin ! Ich bin im Gegensatz zu den anderen der Meinung, dass andere Beamte ganz anders entscheiden werden. Notfalls lasse ich ihn für dich zu, bei mir hat es ja auch problemlos geklappt. Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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Hallo Rickard,
zunächst auch einmal mein Beileid mit dem Reinfall in Mettmann. Ich hatte Dich eindringlich vor genau dieser Zulassungsstelle gewarnt. Das Amt der "Erbsenzähler" und Korinthenkacker,ich habe auch einige Zeit in Mettmann gewohnt und immer mit alten Militärfahrzeugen zu tuen gehabt und bin,aus lauter Frust über diese - wohl übelste - Zulassungsstelle Deutschlands nach Düsseldorf übergesiedelt. Nun, ein neuer Versuch bei einer Außenstelle , z.B. in Langenfeld dürfte jetzt auch nicht mehr Erfolgversprechend sein, weil, Du bist ja jetzt schon im Mettmanner Rechner erfaßt. Entweder versuchst Du es jetzt in Düsseldorf oder Krefeld , über einen Bekannten oder, Du kämpfst das mit den Mettmanner´n aus. Natürlich ist der Beamte hinter dem Schalter "formal" im Recht , für ihn zählen nur die Angaben die vorliegen, wer erwartet von einem Beamten der Stadtverwaltung ernsthaft logisches Denken...??? Es wird so ausgehen,nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, nun muß man sehen das es nicht ertrinkt/untergeht,Du wirst nun dem Amt "beweisen" müssen , das Dein Auto wirklich aus 1975 ist.... Wünsche Dir trotzdem viel Glück MfG , Peter | ||||
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Hi Peter, glauben die in Mettmann wirklich, dass ein AAS (TÜV) eine §21c-Abnahme (=historisches Fahrzeug) an einem Fahrzeug Baujahr 2006 macht und die auch noch positiv ausfällt ? Die sind ja echt krank da Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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hallo peter,
natürlich hast du mich gewarnt....aber ich muß das Dingen doch im Kreis Mettmann zulassen, wo ich gemeldet bin....oder kann ich plötlich auch in Düsseldorf oder sonstwo Mettmanner Kennzeichen bekommen??? erfasst bin ich übrigens nicht, denn soweit ist es ja gar nicht gekommen. Die Dame führte nur ein kurzes Telefonat mit irgendeiner europäischen Zulassungsstelle (keine Ahnung) bei der sie das Kennzeichen abgefragt hat. Anschließend kurz mit Ihrem Chef um sich rückzuversichern und dann das Angebot Zulassung ohne H. Das wollte ich dann nicht und bin gegangen. Daher kommt wohl Langenfeld doch noch in Frage??? HALLO JENS, WAS MEINST DU MIT: NOTFALLS LASSE ICH IHN FÜR DICH ZU???? | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Esrst mal zum bürokratischen Teil:
Eine Zulassung als Oldtimer nach $21c StVZO setzt ein entsprechendes Gutachten voraus. Bestandteil dieses Gutachtens ist zwinged das vom Gutachter festzustellende Datum der Erstzulassung. Ist dies nicht eindeutig, so gilt für gewöhnlich der 1.7. des Herstellungsjahres. Also ist die Erstzulassung laut StVZO durch das Gutachten geklärt. Dies klärt alle Fälle, in denen die Fahrzeugdokumentation für den Besitzer nicht mehr nachvollziehbar ist oder sonstige Unklarheiten auftreten könnten. Also: Gutachten ist entscheidend! Online-Auskunft in Schweden - können die in Mettman Schwedisch? Verwechseln die nicht Erstzulassung mit aktueller Zulassung? Genau deshalb gibt es da Gutachten vom Sachverständigen. Da hat die Zulassungstelle nix zu kamellen! Was kannst du selbst tun? Kontrolbok vorhanden (Wartungsintervalle mit Datum im Reparationsjornal)? Militärzulassung vorhanden (meine ist von 1990, wegen des Umbaus der Karosserie und des Motors, mit eingetragenem Datum der Erstzulassung)? Heißt auf Schwedisch: (Datum för första regbes) Aktuelle schwedische Zivil-Papiere: Da sollte das nochmal drin stehen. Auf jeden Fall gilt in Abwesenheit aller Papiere oder bei Unstimmigkeiten für den Gutachter das Datum auf dem Fabrikschild in der Kabine. Ebenso für die Chassisnummer: Es gilt die Nummer im Chassis, bei mir stimmte die Militärische Reg-Nr immer überein, aber in den Papieren war vorne statt "C03 - 4x4 -" nur "C3- 4x4 -" geschrieben, der Schreibfehler zog sich durch bis in den Kaufvertrag. Zum Glück betraf das nur den Typisierungsteil der Chassisnummer, nicht den seriellen Teil hinten. Also sind mit einem Gutachter, der zuhören kann, auch grobe Fehler wieder auszubügeln. Und nach dem Gutachten hat sich die Zulassungsstelle zu richten Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Hey Du "Unglücksrabe" ,
tja Rickard, wenn also die Mettmanner nichts erfaßt haben, würde ich das nochmal in Langenfeld versuchen. Man braucht ja nur einen vernünftig und logisch denkenden Angestellten der Behörde , dem würde es von selbst auffallen, das eine Oldtimer - Begutachtung an Deinem Fahrzeug stattgefunden hat , somit mit der Erstzulassung "etwas nicht stimmen" kann... Auf der Zulassungsstelle wo Du nun warst habe ich in vielen Jahren nicht einen einzigen "denkenden" oder gar "Nachdenkenden" Angestellten kennen gelernt. Ehrlich , ist so !!! Mit in Düsseldorf oder Krefeld anmelden meinte ich natürlich , erstmal ne Zulassung auf den Namen eines Bekannten oder Kollegen und wenn diese dann geklappt hat, einfach am nächsten Tag "Ummelden"- dann kann auch die Idioterie in ME nichts mehr machen. Genauso hatte ich es vor vielen Jahren auch gemacht, nach vielen unnötigen Schikanen den Karren in Düsseldorf auf ner Bekannten angemeldet und dann , als alles klar war, nach Mettmann um den Karren jetzt auf meinem Namen anzumelden.... Das dämliche Gesicht der Angestellten, die mich von Pontius nach Pilatus schicken wollte, habe ich noch heute vor meinem Auge, als sie plötzlich den Vorgang nur noch abzuarbeiten hatte... Klar, es waren unnötige Kosten entstanden , aber das hat mich letzendlich dazu bewogen, diese Bürgerfeindliche Verwaltungshochburg endgültig zu verlassen und nun in einer zivilisierten Stadt mit bürgerfreundlichem Büros zu leben... Viel Glück in Langenfeld, mit mitfühlenden Grüßen, Peter | ||||
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Moin Rickard, ich meine das gleiche was Peter auch geschrieben hat. Du läßt das Fahrzeug auf irgendeinen Bekannten in einem anderen Zulassungsbezirk zu und schreibst dann einen Tag später das Fahrzeug auf dich selber um. Bei Umschreibung kann die Zulassungsstelle nichts machen ... Kostet unnötig extra-Geld aber bootet die däml*** Beamten aus Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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http://www.familie-ahlers.de/witze/stenkelfeld/die_kraftfahrzeug-zulassungsstelle.html
...etwas zur Aufheiterung Rickard, ich hoffe , Du hast heute, an anderer Stelle etwas Glück. Bei den mittlerweile kräftig gestiegenen Zulassungskosten und den Kosten für´n Kennzeichen ( gegenüber dem Stand vor 10 Jahren) überlegt man sich eine Kurzanmeldung natürlich zweimal. Als Dein fast unmittelbarer Nachbar , biete ich Dir ebenfalls an, falls Du heute wieder ohne Glück warst , es in Düsseldorf für Dich durch zu ziehen. Nächste Woche hätte ich Zeit für so´n Spielchen. MfG , Peter | ||||
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Hi Peter, könnte man nicht gleich nach dem Anmelden wieder abmelden und auf Schilder gänzlich verzichten ? Dann muß man zwar eine Gebühr für das Abmelden berappen aber das dürfte günstiger sein als zwei Schilder. Aber wie ich unsere Vorschriften-Vollzugsbeamten einschätze, wird das wohl nicht gehen Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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theorethisch schon.....aber , zur Ummeldung mußt Du doch das alte,
entwertete/entstempelte Kennzeichen vorzeigen... Kannst Du dir vorstellen , was auf diesem Amt passiert, wenn Du nun keine entwerteten Kennzeichen vorweisen kannst... Wahrscheinlich landest Du dann an den Pranger... Geh mal auf den Link den ich in der Nachricht an Rickard eingebaut habe, das ist zwar Satire - aber im Falle ME - Real Satire.... Mal sehen was der Ärmste heute zu berichten weiß. in diesem Sinne. Peter | ||||
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Hallo
Das mit der Zulassung in einem anderen Kreis klappt natürlich...logisch...das ist die Lösung! Das Geld ist mit da erstmal egal. Peter, dies Lösung würde ich einem Besuch in Langenfeld sogar vorziehen. Bin zur Zeit am Bodensee (bischen Urlaub vom Frust). Ich weiß im Augenblick noch nicht, ob ich am nächsten Mittwoch, den 12.7.2006 wieder zu Hause sein werde oder ggfs. von hier aus direkt auf einen einsatz für meine Firma geschickt werde. Wie auch immer....kannst du mir mal deine Tel-Nr mailen. Dann könnte man das ganze mal durchsprechen..... Gruß Rickard | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Hallo Rickard,
habe Dir alles in einer PN aufgeschrieben und abgeschickt. Viel Spaß noch im Urlaub... Mit besten Grüßen, Peter | ||||
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Hallo zusammen,
Sieg über die Bürokratie.... Seit heute ist mein TGB1314 zugelassen und zwar mit der originalen AHK vom Typ "Haken", Koffer mit 7 Sitzen ww. 4Tragen. Super...bin happy. Danke für die vielen Ratschläge, Hinweise und Hilfsangebote! Rickard | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Hallo Rickard,
freue mich für Dich das es nun doch endlich geklappt hat... Allzeit Schrott-und Knitterfreie fahrt, hoffe man sieht sich mal irgendwo. MfG, Peter aus Düsseldorf | ||||
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Soll das heißen, du darfst jetzt eine Sankey mit Ring-Öse ankuppeln? expeditions-sankey sankey im Gelände sankey-Angebot Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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danke peter.
hallo michael. na diese hakenkupplung mit sicherungsstift, die bei den meisten schwedischen militärfahrzeugen eben dran ist.... habe gerade kein foto.....folgt auf wunsch...ich denke eine 50mm-Öse sollte die passende sein... gut ? oder blöd? | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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ich weiß nicht wie glücklich ich mit dem haken werde.
ich denke es wäre einfacher mit einer normalen kugel wie man sie so kennt. mal sehen. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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