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Autor | Thema: Maulkupplung (Gelesen 3324 mal) | |||
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Viktor hat den Wunsch, die Maulkupplung in der vorderen Stoßstange als echte Kupplung eintragen zu lassen.
Meine Frage: Wozu soll das gut sein? Die Kupplung vorne ist doch wirklich nur für Rangierzwecke geeignet, oder um abgeschleppt zu werden. Wer fährt denn mit Anhänger mehr als Schrittgeschwindigkeit rückwärts? Oder ist mir dabei etwas wichtiges entgangen? Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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...häh vordere Maulkupplung , die in der Stoßstange eingelassen ist,
eintagen lassen oder "Eintragungspflichtig"...??? Sorry, das habe ich aber nun wirklich noch nie gehört und habe eben meinen TÜV Freund zu später Stunde noch angerufen und nachgefragt. Seine Gegenfrage:was und wieviel ich heute gesoffen habe... Wenn sie, die Maulkupplung vorne, nicht hervorsteht braucht sie weder eingetragen noch geprüft zu werden. Bei der hinteren Hakenkupplung schreibt der TÜV nur deshalb gerne den Zusatz "Nur für Rangierzwecke" , damit sie eben nicht als vollwertige Zugvorrichtung "mißbraucht" wird. Warum das so ist, dazu habe ich mich schon mehrfach geäußert. Dieses Thema ist ja schon mehrfach hier "durchgekaut" worden. Oder hat Victor gar hinten am Heck eine Maulkupplung ? und wir reden hier aneinander vorbei? Gruß Peter | ||||
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Sorry!
Wie komme ich auf die Maulkupplung?! Natürlich habe ich die Hackenkupplung gemeint, die jeder hat und nur wenige als Kupplung eingetragen bekommen. Gruß Viktor | ||||
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Hallo Victor,
nun, diese Hakenkupplung wirst Du leider nicht "erzwingen" können. Diese liegen genau im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers. Prüfer also, die dieser Art von Zugvorrichtung skeptisch gegenüberstehen, wirst Du auch sehr schwer vom Gegenteil überzeugen können. Auch rechtlich wirst Du das nicht erzwingen können. Wenn Du also unbedingt den Haken als Zugvorrichtung brauchst , gibt es die Möglichkeit, diesen als "automatisch" verriegelndes Teil anzuschaffen. http://www.ringfeder.de/d/index_main.htm Diesen Natohaken muß man Dir abnehmen. Oder aber, Du fragst hier in der Runde, auf welcher Prüfstelle die Leute ihren "Schwedenhaken) haben eingetragen bekommen, als vollwertige Zugvorrichtung. Aber dieses Thema dann unter PN , also nicht öffentlich weiter behandeln. Manchmal sind dafür auch weitere Wege in Kauf zu nehmen. MfG , Peter | ||||
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Hallo Peter!
Es ist mir schon klar das es nicht so einfach ist die originalkupplung eingetragen zu bekommen. Aber nicht unmöglich! Verstehe nicht was ist da so kriminell? Ist doch ein original Teil von Volvo! Habe schon mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, der meinte auch das es möglich ist, aber der Preis... Viel billiger soll es werden wenn ich eine Kopie von Schein mit eingetragener Kupplung mitbringe. Des wegen habe ich die Hoffnung noch nicht verloren, mal sehen was da rauskommt! Gruß Viktor | ||||
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Die genannte Kupplung bei Ringfeder, die auf den Volvo passt, ist die Automatische Hakenkupplung Typ RU WG für Zugösen nach VG 74059 (Nato)
Dabei Subtyp K2 D D-Wert 75 kN statische Stützlast 700 kg maximale Anhängelast 6500 kg ABG Nummer F 3236 Befestigungslöcher 120 x 55 mm wie beim Volvo Schraubenlöcher M 14 Bestellnummer 1997092 Die Lastwerte sind zwar überdimensioniert, aber dafür passt die Befestigung. Auf der Webseite findet man sie unter den Menüpunkten - Anhängekupplungen & Systemlösungen - Hakenkupplungen automatisch/nichtautomatisch - Hakenkupplung Typ RU WG Direktlink ist wegen Flash-Menü/Frame leider nicht möglich, aber es gibt ein PDF als Datenblatt Dank ABG sollte es damit keine Probleme geben. Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Hallo Victor,
es geht doch garnicht um die Stabilität der Zugvorrichtung. Die zweifelt bestimmt keiner an. Es geht um die Art der Verriegelung. Nicht selbsttätig verriegelnde Kupplungen sind zwar nicht direkt verboten, aber kein Prüfer in Deutschland ist verpflichtet, Dir sowas zu genehmigen. Der eine machts, der andere nicht. Verstehe, Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Und wenn Dein Prüfer NEIN sagt, dann kannst Du dem 10 Kopien von Eintragungen anderer Prüfstellen hinlegen und kannst gegen sein NEIN trotzdem nichts unternehmen. Irgendwo hier hatte der Michael auch mal den Gesetzestext dazu hereingesetzt. Wenn Dir der Haken so wichtig ist , komm im Mai nach Koblenz und ich bringe Dich mit einem Prüfer der sich damit auskennt, zusammen. Oder hol Dir die Ringfeder und Du kannst damit zu jeder x - beliebigen Prüfstelle - und die Abnahme ist nur ne Formsache. Vielleicht solltest Du auch mal Deinen ungefähren Standort posten, macht je wenig Sinn , wenn man Dich an einem Süddeutschen TÜV verweist und Du in z.B. Flensburg wohnst. Wenn man nämlich dann den Sprit und den Zeitaufwand zusammenzählt, für diese Kohle kriegst Du dann schon die Ringfeder... Gruß,Peter | ||||
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Moin Viktor,
nun mal unter Brüdern: Was, um Himmels Willen, willst Du mit einer Eintragung der vordern ABSCHLEPPKUPPLUNG erreichen? Mehr als Rangieren und Abschleppen kannst und darfst Du damit nicht. In diesem Link hier findet man fast alles, auch Möglichkeiten einer Kugelkopfkupplung für das Heck. Aber natürlich auch ebenso den (amtlichen) Hinweis, das die Verwendung für den Anhängerbetrieb nicht gestattet ist. Form und Bauart entsprechen leider nun einmal der einer Abschleppkupplung. Gruß Hartmut | ||||
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Das war doch schon geklärt
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viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Moin Yankee,
hab ich was verpasst? Die Form ist zwar geklärt, aber Michael schrieb: "An der vorderen Stoßstange" Davon bin ich ausgegangen. Wenn natürlich die KROK an der HINTEREN Stoßstange gemeint ist, die auch DORT eingetragen werden soll, stellt das doch eine ganz andere Grundlage dar. Dann bin natürlich auch der Meinung, das ein oder andere Angebot der Kollegen hier anzunehmen. Es ist ja schließlich nicht jeder Autofahrer zu dumm, eine manuelle Kupplung zu bedienen. Gruß Hartmut | ||||
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Hallo Hartmut, natürlich ist nicht jeder Autofahrer zu dumm, eine manuelle Sicherung der Hakenkupplung vorzunehmen. Aber was ist mit den "Sorglosen,Nachlässigen oder Zerstreuten".... Oder, schon mal probiert, den Sicherungsstift in absoluter Dunkelheit und schlechtem Wetter einzuführen und dann womöglich alles noch dreckig...? In über 35 Jahren täglich auf der Autobahn, was meinst Du wieviele Hängergespanne ich selbst schon gesehen habe, wo das Verbindungskabel über den Asphalt schlabberte und der Fahrer vorne merkte nichts und fuhr verträumt seinen Weg. Vor 6 Jahren auf der A40 (Ruhrgebiet) , vor mir ein Bundeswehr Konvoi und urplötzlich fing der Anhänger des letzten Fahrzeuges an zu tanzen und bumms lag er quer über die Fahrbahn und ich hatte meine liebe Mühe, meinen 40 tonner zum stehen zu bringen. Da nun nichts mehr weiterging,konnte ich mir die Bescherung hautnah betrachten,das Zugfahrzeug hatte auch noch die alte,manuell zu verriegelnde Natokupplung und die war nun nicht etwa gebrochen sondern aufgeklappt. Der Sicherungsstift baumelte an seinem Kettchen unversehrt, neben der Kupplung. Wer von Euch beim BUND war und den Anhängerschein dort gemacht hat, sollte sich mal in Erinnerung rufen, wie genau dieses Thema dort gehandhabt wurde. Bis zum erbrechen. Nein, den Fahrer der nun seinen Anhänger verloren hatte als Dumm zu bezeichnen liegt mir fern - dagegen spricht, er hatte ja den Anhängerschein und die sorgfältige Ausbildung in vollen Zügen genossen... Und trotzdem fuhr er mit einem ungesicherten Haken durch die Gegend... Wenn nun ein TÜV Prüfer diese alten Kupplungen nicht zuläßt , so muß man seine Bedenken akzeptieren. Es geht ja hier nicht nur um die Sicherheit des Fahrers des Gespanns sondern um die allgemeine Verkehrssicherheit. Ich möchte nicht in Euer Gesicht schauen, wenn Ihr über die Landstraße tuckert und plötzlich kommt so ein Anhänger angeflogen.... Das höchste Maß an Sicherheit bietet nun mal die selbsttätig verriegelnde Natokupplung. Den passenden Link dazu gibt es in den gestrigen Beitägen Damit sollte nun wirklich alles zu diesem Thema gesagt sein. Mit besten Grüßen, Peter | ||||
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Moin Peter,
da muß ich Dir leider widersprechen. Unfälle mit automatisch verriegelnden Kupplungen habe ich auch schon gesehen. Fakt ist doch, das die KROK in Deutschland keine Bauartgenehmigung hat und deshalb (meistens) nicht abgenommen wird. Der eine Sachverständige trägt sie als AHK ein, mein Prüfer bestand leiderauf Rangierzwecke. Aber nichts ist unmöglich, auf Nachfrage beim TÜV hätte ich ein Einzelgutachten haben können, dann wäre sie eingetragen worden. Aber - wie Viktor schon schrieb - ist das eine teure Angelegenheit. Ob sich dann der Aufwand lohnt, mag dahin gestellt sein. Eine (gebrauchte) Nato-, Rockinger oder andere wird da mit Sicherheit die günstigere Alternative sein. Wenn man natürlich Wert auf die Originalität seines Oldtimers Wert legt, ist man wohl leider gezwungen, einen hohen Betrag auf die Theke zu legen. Gruß Hartmut | ||||
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Lieber Hartmut, nun läufts aber auf Haarspalterei hinaus.... Ich sagte, das höchste Maß an Sicherheit bietet nur die automatisch verriegelnde Kupplung. Ich meinte nicht eine 1000%ige Sicherheit. Das höchste Maß an Sicherheit bietet zum Beispiel auch der Airbag im Kfz - und, trotzdem sterben täglich viele Menschen in diesem Knallsack, weil es eben immer noch den Unsicherheitsfaktor Mensch gibt. Das Problem mit den TUV´s ist, die meinen zwar im Grunde alle dasselbe, aber jeder kommt mit einem anderen Argument und, nicht jeder Prüfer hat eben die Lust oder Zeit, sich mit den Hakenkupplungen auseinander zu setzen. Und dann gibt es auch Prüfer, die sich genau mit dieser Thematik beschäftigt haben, und sagen, was beim Militär gut war kann im Alltag nicht schlecht sein. Und, es so absegnen. Ich habe Victor doch angeboten, bei der Lösung des Problems zu helfen. Einige Beiträge zurück. Bis jetzt keine Reaktion. Macht aber alles nur Sinn wenn es auch Räumlich zueinander paßt - gilt übrigens auch für Dich. Dies sollte aber dann per PN abgeklärt werden. In desem Sinne, Gruß aus Düsseldorf, Peter | ||||
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So isses halt im Leben, Peter!
Danke für Dein Angebot, ich weiß es schon zu schätzen. Leider liegen zwischen der Ostsee und Düsseldorf 550 Kilometer und dann natürlich zurück. Für den vergasten Sprit kann ich mir dann aber locker ne Natokupplung plus Eintragung gönnen Gruß Hartmut | ||||
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Ich habe nochmal den §43 der STVZO studiert und kopiere folgende Passage mal hier rein:
STVZO § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen. (1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. [...] (4) Anhängekupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig, [...] 2. an Krafträdern und Personenkraftwagen, [...] 4. zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t. In jedem Fall muss die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein. ****************Ende Zitat*************** Demnach sind nicht selbsttätig wirkende AHK durchaus möglich. Die meisten TÜV-Ing. haben keine Lust, sich mit diesem Thema die Finger zu verbrennen. Da lohnt wirklich die Fahrt zu einem AAS, der sich mit diesem Thema auch auskennt buw. auskennen möchte. Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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