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Autor | Thema: Zulassung erschwert (Gelesen 8686 mal) | |||
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Hi,
derzeit scheint bei uns eine zulasssung und H-abnahme von 30x nicht moeglich. aufgrund einer im mai in kraft getretenen eu-richtlinie brauchen wohl alle fahrzeuge aus import (jetzt auch die vor 1990) eine umfassende konformitätsbescheinigung (tank beleuchtung abgasanlage etc. etc.((so an die 60 punkte mit entspr. einzelabnahmen))). im moment herrscht fassungslosigkeit - trifft eine massnahme gegen china und indien import-fahrzuge die oldtimerbranche?? Wer weiss genaues? | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Mal davon abgesehen, dass hier kein Mensch Indien-oder-China-Import-Fahrzeuge kauft, meines Wissens gibt´s da noch nicht mal was zu kaufen, von ner Handvoll Mahindras abgesehen (oder hat der Importeur nicht schon wieder dichtgemacht) - Oder hat schon mal jemand was von nem Tata-und-Bejing-Importeur in D gehört? - gilt diese EU-Richtlinie meines Wissens nach nur für Importe aus außerhalb der EU.
Ein bereits in der EU zugelassener Wagen, wie z. B. die in Schweden bereits zivil zugelassenen C3xx, muss in D wieder zugelassen werden. Deshalb ist doch ne schwedische Zivilzulassung so wichtig! Yankee-Frank weiß bestimmt mehr...!? | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Und welche Nummer hat die Verordnung?
Oder doch nur Gerüchteküche? Die letzte aktuelle Änderung, die ich gefunden habe ist: VERORDNUNG (EG) Nr. 1060/2008: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:292:0001:0098:DE:PDF und diese gilt der Anpassung der vorhanden Datenlisten für eine generelle Typzulassung in der EU an den technischen Fortschritt. Des weiteren dazu noch (2009/C 27/01): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:027:0001:0006:DE:PDF zum Thema Wasserstoffantrieb bei KFZ. Also nicht was etwas mit der Zulassung von Einzelabnahmen zu tun hat, sondern nur im Verfahren von Typzulassungen von Herstellern. Der Import von Oldtimern sollte davon völlig unberührt sein wie bislang - es gelten die Bestimmungen des Produktionsjahres zuzüglich spezieller allgemeiner Sicherheitsinstallationen (Blinker etc.) wie bisher - bis zum Nachweis des Gegenteils. Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Das kann so nicht stimmen - es gibt Händler: http://www.china-automobile-wuppertal.de/ http://www.automobil-blog.de/2008/07/14/brilliance-100-handler und auch Angebote: hier: 133 Stück Brilliance: http://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&make=16367&pricefrom=1000&cy=D&page=1&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&um=True&sort=price&zipc=D und 10 Stück China Automobile: http://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&make=16381&pricefrom=1000&cy=D&page=1&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&um=True&sort=price&zipc=D und 9 Stück TATA: http://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&make=16327&pricefrom=1000&cy=D&page=1&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&um=True&sort=price&zipc=D und immerhin 8 Mahindra: http://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&make=16359&pricefrom=1000&cy=D&page=1&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&um=True&sort=price&zipc=D und 1 mal Gread Wall: http://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&make=16382&pricefrom=1000&cy=D&page=1&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&um=True&sort=price&zipc=D | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Hallo hab ich leider auch noch nicht rausgefunden. sicher nicht, sonst hätte ich ja wie immer auch ohne COC Papiere ne vollabnahme bekommen Gruss | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Das ist ja witzig, Michael! Gibt tatsächlich Tatas in D! Da kann ich meine Gedankenspielchen, nen Tata Sumo oder Spacio (ich hasse diese modernen Tatas) vom nächsten Verwandschaftsbesuch nach D zu importieren (im Gegenzug zu nem alten Benz, den ich ja schon lange mal für so nen bengalischen Arzt rüberbringen soll, hab nur kein Bock auf den Bürokratie-Hickhack), getrost beiseite schieben und beim nächsten Tata-Angebot um die Ecke zuschlagen!
Schade nur, dass momentan kein einziger Sumo oder Spacio im Angebot ist. Von den Mahindras wusste ich, dass es die in D gibt, da gab´s ja schon immer irgendwelche Firmen, die die importiert haben. PS: Wie war´s denn im Urlaub? Wieder in Indien? Oder noch weiter östlich? | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Meine Erfahrung aus dem Oktober war bei der Zulassung, dass JEDES Fahrzeug, dass in der EU zugelassen worden ist (EU-Land egal) auch in Deutschland wieder die Zulassung erhalten MUSS. So werden z.B. in England irgendwelche Rennwagen mit Straßenzulassung versehen, die dann auch in Deutschland die Papiere erhalten. Die Infos habe ich von meinem TÜV Prüfer. Er fand es auch ganz praktisch, dass die Schlüsselziffern in Schweden auch den in Deutschland entsprechen (EU eben). Ich habe weiter gehört, dass der schwedische TÜV einmal pro Woche (oder Monat?) nach Frankfurt fliegt und dort Auspuffe für Harleys abnimmt, die in der EU nur in Schweden zulässig sind. Aber mit Schweden auch EU, mit EU auch Deutschland! Ich bin mir fast sicher, dass mit der Regelung höchstens Importe ausserhalb der EU gemeint sind. Wenn natürlich keine schwedischen Papiere vorliegen, könnte es schwieriger werden.
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Frieden findet man nur in den Wäldern. Michelangelo (1475-1564)
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Gibt es denn dafür auch wieder fristen?
Früher musste man doch wenn ein Fahrzueug zu lange abgemeldet war vor der Zulassung zur Vollabnahme. Ich meine nur, nicht das man ein Fahrzeug mit schwedischen Papieren kauft und es dann heißt: Ja aber die sind ja gar nicht mehr gültig..... Vollabnahme muß man so oder so machen. Gruß Andreas | ||||
Land Rover 101 THE ANIMAL I'm very good in doing nothing!
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Ja, Vollabnahme musst du so oder so machen bei einer Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs (wurde mir zumindest betreffs Island-Import gesagt, weil ich fragte, ob das was bringt, den erst in Island zuzulassen; Antwort: Nein, Vollabnahme sowieso immer nötig); könnte allerdings sein, dass das nur für NON-EU-Importe gilt (wie Island)... Wer weiß, ob die Vollabnahme auch bei nem Schweden-Import gemacht werden muss? Wahrscheinlich dann doch nicht bei EU-Importen, oder; sonst würde ja die vorher-in-Schweden-Zulassung nur den Vorteil haben, dass die Papiere zur Zulassung in D schon mal da sind...!?
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1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Hallo,
Vollabnahme ist auch bei EU-Importern erforderlich. Ich hatte meinen C303 aus England importiert. Der hatte englische Zulassung, brauchte aber das volle TÜV-Programm = Vollabnahme. Grüße Uli | ||||
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Eine Vollabnahme nahc §23 StVZO braucht man bei:
- Fahrzeug-Eigenbau - Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet UND Brief verloren http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=18912&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de Und natürlich für uns: - Import eines Fahrzeugs OHNE allgemeine Typzulassung durch den Hersteller in Deutschland - also IMMER Einzel-Vollabnahme bei der ersten Zulassung in Deutschland. Gruß Michael | ||||
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Hallo Michael,
§23 ist Oldtimerzulassung, die brauchen wir meist auch, wenn gewüscht. Vollabnahme ist §21, die brauchen wir unbedingt! Interesant die 7 Jahresfrist, das war früher kürzer (ein oder 2 Jahre war das mal). Ich habe vor kurzem beim Landratsamt angerufen und nachgefragt, zumindest bei uns gibt es dafür jetzt eine "Sachbearbeiterin für aus dem Ausland eingeführte Fahrzueuge". Das hat den Vorteil das: 1. Man einen festen Ansprechpartner hat und 2. Man direkt dort einen Termin zum Anmelden vereinbaren kann. Ich hoffe das es, wenn es denn soweit ist, dann auch wirklich klappt. Diese Sachbearbeiterin sagte mir auch das die Vollabnahme notwendig ist und fragte dann nach schwedischen Orginalpapieren. Achtung, sie konnte mir sogar sagen wie die schwedischen Papiere aussehen! Gut, meiner hat ja schwedische Papiere und dazu meinte sie das würde die Sache sehr erleichtern, ich werde dann mal nachfragen was ohne schwedische Papiere wäre........ Auch neu: KBA Auskunft wird jetzt Online gemacht! Und: Hat sie freundlicher Weise schon mal vorab am Telefon gemacht, KBA Auskunft ist für meinen i.O. Gruß Andreas | ||||
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Hi, offensichtlich ist dies das Problem: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:106:0007:0024:DE:PDF Im Rahmen einer Vollabnahme ist wohl jetzt auch die Bauartprüfung einzelner Komponenten zwingend vorgeschrieben - oder eben alternativ das CoC-Papier (von Volvo). Aus welchem europ. Land das kommt ist wohl egal aber eine Ausnahme für ältere Baujahre gibt es derzeit wohl nicht. Im Prinzip sieht es wohl so aus: kein CoC, keine Vollabnahme, keine Zulassung | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Kann nicht sein. Im Verlinkten Artikel geht es um Bauartzulassungen für geeichte Messgeräte, also Fleischerwaagen, Tankstellenpumpen etc. In einem alten Volvo sind zwar Messgeräte (Benzinuhr, Temperatur, Tacho), aber die waren noch nie geeicht und werden es auch bei jedem normalen Auto erstmal nicht geeicht werden. Der Tacho darf nur nie zuwenig anzeigen. Und nochmal: Gültig für eine Zulassung oder Vollabnahme sind die Bestimmungen zur Zeit der Erstzulassung, also Mitte 1970er, nicht die aktuellen Verordnungen mit Anpassung an den Stand der Technik. Hast du in deiner Zulassungsstelle einen Neuling sitzen? Gruß Michael | ||||
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Ach ja, bei dieser Verordnung wie bei vielen Anderen sollte man sich die Einleitung der Kommision nicht entgehen lassen: Die Verordnung soll durch Vereinheitlichung von Standards dem Informationsbedürfnis des Verbrauchers dienen und Handelshemmnisse verringern oder abbauen, die durch nationale Verfahren noch existieren. Also ist der Interpretationsspielraum so auszulegen, dass dem Verbraucher - das bist du als Käufer und Importeur - durch die Anwendung der Verordnung kein Nachteil, sondern ein Vorteil entsteht. Eine andere Interpretation, die dich jetzt schlechter stellt als vorher widerspricht dem Sinn des Gesetzgebers. Eine wörtliche Interpretation - "historische Fahrzeuge werden nicht speziell erwähnt" - ist somit hinföllig: Sie werden nicht erwähnt, weil sie nicht betroffen sind. Die Verordnung gilt nur für Fahrzeuge die jünger sind als die Verordnung! Gruß Michael | ||||
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Ach ja, du hast dein CoC doch schon:
Stell einene Baugleichen TGB daneben, für den du bereits die deutschen Papiere hast und bestehe auf Gleichbehandlung. Gruß Michael | ||||
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Hallo, Es geht leider nicht um die Zulassung sondern erst mal um die Vollabnahme . . . und der "Neuling" hat schon mehrere 30xer ohne Probleme abgenommen - seit Mai macht er (und auch seine Kollegen in BW und RP) aber leider gar nichts mehr und wartet auf eine neue Ausnahme-Regelung Hat denn jemand seit Anfang Mai eine Vollabnahme gemacht und wenn ja wo?? | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Sorry, aber ich verstehe immer weniger worum es geht.
Eine aktuelle EU-Verordnung, in der es um KFZ-Zulassungen und Abnahmen geht habe ich bislang noch nicht gessehen. Warum "tun di nix"? Der Prüfer soll ein Gutachten erstellen und eine Tabelle von ca. 1 Din-A4 Seite mit Werten füllen. Hat er schon oft genug getan. Ich warte immer noch auf die konkrete Nennung eines Grundes, wieso er das nicht mehr darf... Oder haben die selbst keine geeichten Messgeräte? In der genannten Verordnung steht aber ganz oben dass sie erstmal nur als Ergänzung gebraucht werden kann - also keine einschränkende Wirkung hat. Und: es geht um Messgeräte, nicht um KFZ. Und: es geht um Bauartgenehmigungen, nicht um Einzelabnahmen. Ist es nicht doch eine andere Verordnung? Verwirrter Gruß Michael | ||||
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Ich glaube, ich habe es gefunden: Die StVZO ist geändert worden, und zwar etwas schlampig...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21.html
Der Haken steckt in Satz (2). Es MÜSSEN Prüfungen gemacht werden mit Protokollen - es wird also jede Einzelabnahme behandelt wie die Zulassung eines Prototypen. Der Fall: Allgemeine Typzulassung in einem anderen Land, aber vor 1998, also kein CoC, stattdessen nur amtliche Papiere, aus denen z.B. Tankvolumen und Motorleistung übernommen werden können, also entfällt die explizite Prüfung - der Fall ist nicht vorgesehen. Übrigens: einiige der Prüfungen können bei einer Einzelabnahme gar nicht gemacht werden, da sie nicht zerstörungsfrei ablaufen (z.B. Prüfung der Scheiben) - da muss des dann wohl doch ohne Prüfprotokoll gehen! Warum nicht gleich ganz so? Oder: definieren wir doch eine schwedische Zivilzulassung als Prüfprotokoll für die zu übernehmenden Werte. Warum steht da nicht "Prüfprotokolle oder andere amtliche Quellen"? Ich weis es: Weil alle zu beschäftigt damit waren, dass überall auch "die oder der Verfügungsberechtigte" bzw. "die oder der amtlich anerkannte Sachverständige" steht. DAS ist wirklich wichtig. Meine Güte, schreibt einfach immer "DIE" rein, wie vor Gericht "die Begklagte" oder "die Klägerin" - geht doch auch.... Gruß Michael | ||||
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Was ist denn aber dann wenn er schon neue zivile Papiere hat?
Ich habe jetzt extra mal die schwedischen Papiere rausgeholt, meiner hat ja schon die "neuen Papiere". Da steht oben tatsächlich mehrsprachig und dazwischen halt auch irgendwo in Deutsch: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und auf dem 2 Blatt dann Teil 2. Gilt das dann als EU Betriebserlaubnis bzw. als "genehmigter Typ"? Gruß Andreas | ||||
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