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  16.April 2024 07:7:36

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 Thema: Zulassung erschwert  (Gelesen 8708 mal)
dirk

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Wo ein Volvo ist, ist auch ein Weg!

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 13.Mai 2009 07:1:46 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 12.Mai 2009 14:27:20
Ich glaube, ich habe es gefunden: Die StVZO ist geändert worden, und zwar etwas schlampig...

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21.html

Zitat:
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so
hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang
enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse
müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.


Der Haken steckt in Satz (2). Es MÜSSEN Prüfungen gemacht werden mit Protokollen - es wird also jede Einzelabnahme behandelt wie die Zulassung eines Prototypen.

Der Fall: Allgemeine Typzulassung in einem anderen Land, aber vor 1998, also kein CoC, stattdessen nur amtliche Papiere, aus denen z.B. Tankvolumen und Motorleistung übernommen werden können, also entfällt die explizite Prüfung - der Fall ist nicht vorgesehen.

Übrigens: einiige der Prüfungen können bei einer Einzelabnahme gar nicht gemacht werden, da sie nicht zerstörungsfrei ablaufen (z.B. Prüfung der Scheiben) - da muss des dann wohl doch ohne Prüfprotokoll gehen! Warum nicht gleich ganz so?

Oder: definieren wir doch eine schwedische Zivilzulassung als Prüfprotokoll für die zu übernehmenden Werte.

Warum steht da nicht "Prüfprotokolle oder andere amtliche Quellen"?
Ich weis es: Weil alle zu beschäftigt damit waren, dass überall auch "die oder der Verfügungsberechtigte" bzw. "die oder der amtlich anerkannte Sachverständige" steht. DAS ist wirklich wichtig. Meine Güte, schreibt einfach immer "DIE" rein, wie vor Gericht "die Begklagte" oder "die Klägerin" - geht doch auch....

Gruß
Michael



das isses wohl  sad  sad  sad

@Andreas: solange du ihn im  Heimatland zulassen willst gilt Bestandsschutz, sonst nicht! - das ist ja auch mein Problem.
GRUSS


dirk




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valpi

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Wo sind die anderen L33xx?

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 13.Mai 2009 14:19:24 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo,

die geänderte StVZO ist die Umsetzung der "EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872, 873)" siehe "http://bundesrecht.juris.de/eg-fgv/BJNR087300009.html.

unter § 13 (Einzelgenehmigung für Fahrzeuge) Abs.4 heisst es  schon: Im Gutachten für die Einzelgenehmigung hat die oder der amtlich anerkannte Sachverständige oder der Technische Dienst zu bescheinigen, dass das Fahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig ist. Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden.

Viele Grüße,

Boris
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Yankee

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 14.Mai 2009 08:51:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Also Sponge hat seinen am Montag mit nur den schwedischen Militärpapieren ohne Probleme zugelassen bekommen wink
viele Grüsse Frank


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RalfHugo

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Ich liebe meinen C303!

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 20.Dezember 2009 16:51:38 »
Antwort mit Zitat nach oben
Meine Frage hierzu:

Eigentlich müsste es doch vollkommen ausreichen, wenn man die neuen EU-gleichen Zulassungspapiere aus Schweden vorlegt. Wegen mir noch ne normale HU und AU-Bescheinigung von einem deutschen Prüfer. Was soll denn bitteschön anderes im §21-Gutachten drinn stehen, als das, was die Schweden reinschreiben?

Und wenn es so ist, dass ein Fahrzeug auch hier zugelassen werden muss, das woanders in der EU schonmal zivil zugelassen war, dann kann ich doch sogar einen britischen Panzer hier zulassen, wenn er dort zugelassen war, oder nicht?
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michael

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DER Michael

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 20.Dezember 2009 19:12:2 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 14.Mai 2009 08:51:29
Also Sponge hat seinen am Montag mit nur den schwedischen Militärpapieren ohne Probleme zugelassen bekommen wink


Das ist meiner Meinung nach auch völlig folgerichtig nach EU-Recht.
Ich persönlich habe das Gehampel mit der Einzelzulassung nie
verstanden. Etwas, was in einem EU-Land zugelassen ist, muss
in jedem anderen auch zugelassen sein.

Also, gar keine Einzelabnahme mehr machen lassen sondern
gleich zur Zulassungsstelle gehen mit den schwedischen
Papieren und auf EU-Recht beharren.

Erhoffe ich da zuviel?

Gruß
Michael
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
« Letzte Änderung: 20.Dezember 2009 19:12:30 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Yankee

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 20.Dezember 2009 19:26:52 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 20.Dezember 2009 19:12:2
Also, gar keine Einzelabnahme mehr machen lassen sondern
gleich zur Zulassungsstelle gehen mit den schwedischen
Papieren und auf EU-Recht beharren.

Erhoffe ich da zuviel?

Gruß
Michael


Gibt es doch schon, nennt ECE-Papier wink
viele Grüsse Frank


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michael

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DER Michael

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 20.Dezember 2009 21:6:9 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 20.Dezember 2009 19:26:52
ECE-Papier wink


Und?
Wo gibt es das für den Volvo?

Gruß
Michael
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Yankee

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 20.Dezember 2009 21:32:44 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 20.Dezember 2009 21:6:9
Zitat von: Yankee am 20.Dezember 2009 19:26:52
ECE-Papier wink


Und?
Wo gibt es das für den Volvo?

Gruß
Michael


Das kannst du ja beim KBA beantragen, ich denke mal die Typprüfung wird dann so um die 20000,- € kosten wink

Dann haben alle anderen es deutlich einfacher grin
viele Grüsse Frank


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Off-Roader

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Re:Zulassung erschwert
« Antwort #20 am: 21.Dezember 2009 13:24:32 »
Antwort mit Zitat nach oben
Verdammt Yankee hätte da nich 20000SEK stehen können, dann wär's ne Überlegung wert gewesen  grin
Das Leben ist schön aber teuer. Man kann es auch billiger haben aber dann ist es nicht mehr so schön!
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