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News: Frag mal was, vielleicht hat jemand eine Antwort...

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  28.März 2024 14:9:38

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 Thema: Worauf achten beim Kauf?  (Gelesen 11274 mal)
lizard

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 16.April 2021 06:47:1 »
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Noch zum Thema Alu-Zink..

Ich hab mich, wie bereits geschrieben, bewusst für eine Originalkabine, also nicht verzinktes Stahlblech/Alu-Zink entschieden.

Meine Überlegung hierzu:

Letztlich ist der Zustand des Fahrzeugs/Fahrwerks und nicht der Aufbau entscheidend. Dieser ist jedoch bei beiden Kabinenausführungen identisch und ab Werk gab es offensichtlich gar keine direkte Ausstattung mit verzinkter Kabine.
Nachdem nur nach Bedarf auf die verzinkten Kabinen gewechselt wurde, und dies teilweise auch nur in einzelnen Segmenten, muss ein Fahrzeug entsprechend vor dem Wechsel schon einiges erlebt haben?

Sicherlich ist die Rostanfälligkeit bei intakter Verzinkung geringer, aber bei Beschädigungen und eindringender Feuchtigkeit geht es mit dem Rost sehr schnell. Das Problem bei Militärfahrzeugen ist dabei die oft sehr dicke, vielschichtige Lackierung. Treten Mikrorisse auf, so wandert der Rost unter den Farbschichten und wird oft erst erkannt, wenn er schon (zu) weit Fortgeschritten ist.

Die Bearbeitung von Stahlblech ist weitaus einfacher.,.. danach Grundierung/Farbe drauf und gut. Gesünder ist das Schweißen auch  wink

Letztlich kann das Stahlblech schneller rosten, aber besser ich sehe dies und kann was dagegen tun, als erlebe später eine böse Überraschung (Einfach meine Erfahrung mit Militärfahrzeugen)

Zu guter Letzt: Ich habe noch keinen Funker mit Alu-Zink-abine gesehen. Was jedoch auch für die These vom Wechsel nur bei hoher Beanspruchung und Schäden spricht. Funktechnik, damals mit Elektronenröhren, war in den 1970er wesentlich empfindlicher als heute und ein harter Schlag konnte schon das Aus bedeuten...
« Letzte Änderung: 16.April 2021 14:53:41 von lizard » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
solarstone

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 16.April 2021 15:0:41 »
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Gratulation zum Kauf! Poste mal ein paar Bilder! Wie die Aluzinc Revision vonstatten ging weiß ich nicht genau - der WJM weiß es bestimmt. Ich dachte immer es wäre im Zuge der Revision ziemlich viel neu gemacht worden - aber klar wurden wahrscheinlich nur die revidiert dies nötig hatten.
Schön dass Du Dein Traumauto gefunden hast. Auf Facebook gibts auch recht aktive, internationale Gruppen. Schadet nicht, sich parallel zu vernetzen smiley

Viel Vergnügen mit den tollen Ding!

LG
Raffi
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lizard

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 20.April 2021 16:6:39 »
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Hallo Freunde,

keine Sorgen, hat bisher alles geklappt.

Fotos folgen nächste Woche, da ich diese Woche noch komplett im Job eingespannt bin.
Erst wochenlang nix großartig zu tun gehabt und jetzt wo "Bruce" da ist, häng ich im Büro fest... zum Haar raufen!

Aber ab 29.04. hab ich ein paar Tage frei und dann bekommt ihr auch die Fotos  smiley

LG Michael

PS: Ich übernehme damit auch offiziell den Account hier. Franz hat sich die letzten Monate mit der Informationsbeschaffung, etc. gekümmert und mich tatkräftig unterstützt. Nachdem das Projekt aber federführend bei mir liegt, haben wir beschlossen, dass ich den Account hier weiterführe.
Ich hoffe, das ist kein Problem?
« Letzte Änderung: 20.April 2021 16:10:54 von lizard » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
lizard

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 7.Mai 2021 13:58:21 »
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Ich habe euch nicht vergessen und Fotos folgen noch  smiley

Aber wie ich bereits im anderen Faden geschrieben hatte, habe ich größere Probleme bei der Ummeldung. Also keine Neuanmeldung, sondern lediglich die Ummeldung innerhalb Deutschlands nach Bayern.
Ich weiß schon, die Bayern sind was besonderes, haben ja auch diesen Söder...

Jedenfalls wollte die Zulassungsstelle hier das Oldtimergutachten nicht anerkennen.
Die Begründung ist vlt. auch für andere hier interessant:

Das der C303 hinten keine separate Kennzeichenbeleuchtung hat, sind die Standard-Kennzeichen 11 x 52cm nicht verwendbar, weil diese nur zum Teil vom Rückscheinwerfer ausgeleuchtet werden. Die "Quadratischen" könne wegen dem "Herunterhängen" nicht verwendet werden.
Kleinere Kennzeichen können nur ausgegeben werden, wenn diese Im Gutachten und Fahrzeugbrief unter Ziffer 22 angegeben sind.

Das Hauptproblem war dabei, dass das Oldtimergutachten, da es zu einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeugzustand führt, komplett verworfen wurde!

Behördenwillkür? - Vielleicht, aber letztlich egal, da man den Damen und Herren eben schutzlos ausgeliefert ist. Andererseits ist die Argumentation irgendwo auch nachvollziehbar (wenn auch etwas an den Haaren herbeigezogen..)

Einfach beim Gutachten darauf achten, dass die Daten angegeben sind - kostet ja nichts extra wink
Aber nachträglich ändern ist ein erheblicher Aufwand.

Ich hoffe, dass jetzt am Montag die Ummeldung erfolgen kann.
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solarstone

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 7.Mai 2021 14:30:33 »
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Ich drück Dir die Daumen!

Mein 303er hatte noch nie eine Kennzeichenbeleuchtung cheesy Das hat hier (auch Bayern) noch nie jemanden gestört - bemerkt wurde es schon. Evtl. mal eine andere Prüfstelle versuchen, wenns Schwierigkeiten gibt.

LG
Raffi
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Yankee

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 7.Mai 2021 14:33:47 »
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Ich habe meins aus Angst es zuverlieren nach oben gesetzt
So wie hier beim Fireman
viele Grüsse Frank


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« Letzte Änderung: 7.Mai 2021 14:34:16 von Yankee » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Yankee

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 7.Mai 2021 14:40:33 »
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Zitat von: solarstone am 7.Mai 2021 14:30:33
Ich drück Dir die Daumen!

Mein 303er hatte noch nie eine Kennzeichenbeleuchtung cheesy Das hat hier (auch Bayern) noch nie jemanden gestört - bemerkt wurde es schon. Evtl. mal eine andere Prüfstelle versuchen, wenns Schwierigkeiten gibt.

LG
Raffi



Die linke Rückleuchte hat eigendlich eine intregierte Kennzeichenleuchte, meist nur dunkel weil zugeschlammt
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Dängel

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 7.Mai 2021 21:11:3 »
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Interessant... meiner hat Kennzeichenleuchten. Die musst ich um die normalen 11x52 Kennzeichen zu verwenden aber etwas weiter auseinander versetzen. War auch am überlegen hinten eins 20x28 anzubringen wie ich für vorne habe. Dann müsste ich natürlich die Kennzeichenleuchten versetzen.

Ps.: im Anhängerzubehör bekommt für problemlos für kleines Geld welche
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hecki28

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 8.Mai 2021 08:14:36 »
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Verstehe ich nicht 🤔🤔. Bei meinen beiden ist alles original. Da gab es noch nie Probleme
Gruß
Christian
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WJM

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 8.Mai 2021 15:28:37 »
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Zitat von: Yankee am 7.Mai 2021 14:33:47
Ich habe meins aus Angst es zuverlieren nach oben gesetzt
So wie hier beim Fireman



Da war aber auch etwas mit maximal 200cm Hoehe....eventuell nur PKW/<3500kg, nicht LKW/>3500kg?
Merke: nur in BRD.
In NL gibt es eine solche Verordnung nicht, weder PKW/<3500kg noch LKW/>3500kg (merke: das sind insgesamt 4 Kategorieen!)
Bei MB-G im NL-Militaer war & ist das Standard (war damals wohl den Grund meiner Erforschung, weil das in BRD, fuer Zivil, eine Ausnahmegenehmigung erforderte (und dann wohl/vielleicht auch nur mittels Notwendigkeits-Begruendung?))

In Schweden uebrigens auch zugelassen; bei Feuerwehre 6x6 von Tollarp war das Standard.

Wer das als Orginal nachbauen will: die zwei Kennzeichenleuchten sind gummierte, von RubboLight (UK).
(mickriges Detail: die (alte?) SE-Kennzeichen sind 1-2cm weniger breit als hiesige NL/EU, also sitzt mein Kennzeichen etwas verklemmt unter die Leuchteinheiten)


NB:
Bei sonstige Fahrzeugen, bei dem die Flaeche oberhalb der Hintertuer fehlt (zB TLC J6/7/8/10/20) geht das auf etwas andere Art immer noch, aber nur bei Dachzelt oder Dachgepaecktraeger; beim J6 habe ich zwischen Dachzelt & Dachrinne einfach ein 5mm dickes Brett geschoben, etwa 15cm hoch, 60-65cm breit (darauf Kennzeichen + 2x Beleuchtung), mit rueckseitige Haftmagnete; insgesammt verklemmt sich das dann zwischen Regenrinne, Dach & Dachzelt.
Noch nicht mal fuer das Kabel muss man unbedingt bohren, die laesst sich mit etwas Geschick auch in/ueber das Tuergummi verdruecken (bei mir linke obere Ecke, weil unten links die gesamte Elektrik entlang laeuft, dort also angezapft wuerde).


[NACHTRAG #1]
Bin noch nicht ganz durch, aber wenigstens/sogar im Agrar-Bereich duerfen (auch?) Warntafel & Rueckstrahler nicht oberhalb von 200cm angebracht werden (Unterkante).

https://www.bauernbund.be/system/files/onderwerpen/Landwirtschaftliche%20Fahrzeuge%20im%20Sta%C3%9Fenverkehr_Leitfaden.pdf


#2:
Grundregel ist scheinbar max 120cm hoch (Unterkante), mit generelle Ausnahme 'falls nicht moeglich'; 200cm finde ich noch nicht, vorne sowieso unlimitiert(??).

https://www.motor-talk.de/forum/kennzeichen-wie-hoch-tief-t3019767.html

http://kostenlos.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/gesetze-online/stvzo/60stvzo.html


#3:
Bei sonstige/moderne Fahrzeuge, je nach Geometrie/Woelbung in der Ecke/Tuerrahmen, laesst sich auch eine Steckdose verbauen, fuer maximale Flexibilitaet (und Reparatur-Freundlichkeit nach Schaden; Sollbruchstelle....;))

https://www.jeep-forum.de/threads/nummernschild-an-dachgepaecktraeger-plattform-erlaubt.130757/


#4:
Auch gleich noch mal eins aus meiner Wunschliste, wenn auch nur weil das gelbe NL-Kennzeichen so schoen passt zu Feuerwehrrot....;))
(das Konzept aber nur in BRD lieferbahr scheint (ab Werk (Anfang war der Audi A8?)), nicht NL, soweit ich weiss)

https://www.kennzeichen-direkt.de/ratgeber/kfz-kennzeichen-historie-und-ausblick/ist-ein-selbstleuchtendes-kennzeichen-sinnvoll/
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A*


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« Letzte Änderung: 8.Mai 2021 16:59:17 von WJM » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Yankee

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 8.Mai 2021 18:9:2 »
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Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger still halten  rolleyes

Auszug aus der StVZO

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 8.Mai 2021 21:17:42 »
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Zitat von: Yankee am 8.Mai 2021 18:9:2
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger still halten  rolleyes

Auszug aus der StVZO

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



Du meinst in ernst dass ein LKW das Nummernschild auf 4m Hoehe haben darf?

Nimm mal ein aelteren, ohne die spaeter vorgeschriebene Kontour-Reflektoren und/oder Warntafel.

Bitte nicht beklagen wenn du da nachts mal hinten rein krachst.

Gleicher Grund warum die Warntafel & Rueckscheinwerfer selbst bei Agrarfahrzeuge auf gleicher Hoehe beschraenkt sind.


Und auch wenn das momentan vielleicht in BRD nicht mehr so verordnet ist, in AT schon:

https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:25808a66-d8d4-4e8b-9418-4b1f930accd4/kennzeichen.pdf

1.3.)  Die  Anbringung  der  hinteren  Kennzeichentafeln  wird  zusätzlich  auch  in  §  26c  Abs.  1  und  2  KDV 1967 geregelt.  1.3.1.) § 26c Abs. 1: „Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von Fahrzeugen der Klassen M, N und O muss dem Anhang der RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970, entsprechen.“ (Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang:  -Die Mitte des Kennzeichens  darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.  - Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.  - Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen. - Neigung  zur  Senkrechten:  Das  Kennzeichen  hat  grundsätzlich  senkrecht  zu  stehen  wobei  Abweichungen  bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet  ist  und  der  Abstand  des  oberen  Kennzeichenrand  zur  Fahrbahn  maximal  1,20m  beträgt,  bzw.  bis  zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt. -Der  Abstand  zwischen  dem  unteren  Rand  des  Kennzeichens  und  der  Fahrbahn  muss  mindestens  0,3m  betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten. -Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden: Seitlich :jeweils 30° rechts und links Nach oben    : 15° Nach unten  :0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als  1,2m über der Fahrbahn liegt)


NB, luestig, das basiert auf ein EWG....
Na ja, Fingerspitzengefuehl dann wohl eben....

Also entweder doch Baujahrbedingt, oder die EG-Staaten wuerde Freiraum gelassen.

Oder auch je nach (AT-)Bundesstaat:

https://www.technik.steiermark.at/cms/beitrag/11606735/71099525/

(Land/Forst max 4m, sonstige max 120cm (aber derart kurzgefasst dass bauart-bedingte Einschraenkungen wohl ausser acht gelassen wuerden))


Uebrigens, Omni-Paragrafen zitieren wo noch nicht mal diese 120cm genannt werden, cq lauter Verweisungen nach ECE/EWG & Co, dazu moeglicherweise Baujahrbedingt (mit/ohne EU-Zulassung (COC)), sind nicht gerade nuetzlich.



Zurueck zum MB-G, auch hier wird 120cm erwaehnt, dazu das Schluepfloch 'Reserverad-Traeger' (beim Hummer H2 auch erlaubt, trotz gegenlaeufige Verordnung ('Fest montiert')).

https://www.motor-talk.de/forum/hinteres-kennzeichen-am-g-w463-t5795748.html

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« Letzte Änderung: 9.Mai 2021 15:10:34 von WJM » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
tegebe

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 9.Mai 2021 13:12:13 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 7.Mai 2021 14:40:33
Die linke Rückleuchte hat eigendlich eine intregierte Kennzeichenleuchte, meist nur dunkel weil zugeschlammt


...und bei mir ist die Ausleuchtung meines achtstelligen Kennzeichens grenzwertig.

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 9.Mai 2021 16:39:20 »
Antwort mit Zitat nach oben
Müsst ihr euer Fahrzeug bei der Zulassung vorführen ?
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lizard

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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 13.Mai 2021 06:3:49 »
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@yankee
Die erstem beiden Sachbearbeiter der Zulassungsstelle bestanden auf ein Vorfahren des Fahrzeugs.

Aber nun mal eine Erfolgsmeldung  grin

Nun im dritten Anlauf, mit den dritten Sachbearbeiter, ging alles ganz schnell und unkompliziert. Der Sachbearbeiter hat die Unterlagen nur kurz durchgesehen "Alles da.." und mir dann die Zulassung ausgestellt. Auf die Frage wegen der Kennzeichengröße meinte dieser nur: "Das müssen Sie doch selbst wissen, welche Größe ans Fahrzeug passt... Suchen Sie sich einfach die passende Größe beim Präger aus.. Mir ist das egal"

Nach 20 Minuten und 43 + 25 € war alles erledigt!


Ich denke mal. das der persönliche Ermessensspielraum bei den Mitarbeitern der Zulassungsstellen sehr groß ist. Wenn einer das Fahrzeug nicht zulassen möchte, weil der Fahrer, das Fahrzeug oder was auch immer nicht gefällt, dann macht er dies eben nicht. Oldtimer = Umweltschädlich, Unnütz,.. bis wer braucht denn so einen Schrott auf der Straße.. ist nur eine Meinung, scheint aber zur Ablehnung (fast) zu genügen.
Der letzte Mitarbeiter fand den C303 interessant und wir hatten nebenbei noch ein nettes Gespräch über Oldtimer, etc.

Sich nicht verrückt zu machen und einige Sachbearbeiter "auszuprobieren" hat mal wieder stressfreien Erfolg gebracht. Sicher iwo traurig, aber so ist das in dieser Bananenrepublik eben...
Anderswo zahlt man sein Bakschisch und in DE muss man halt andere Wege gehen  wink
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Re:Worauf achten beim Kauf?
« Antwort #20 am: 13.Mai 2021 09:25:28 »
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Dann herzlichen Glückwunsch zur Zulassung  grin
Gruß
Christian
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