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  28.März 2024 19:7:11

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 Thema: Fragen zum 07er-Kennzeichen  (Gelesen 8245 mal)
kingCreole

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Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 14.Februar 2011 19:33:2 »
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Hej!

Einige von euch werden wohl auch eine 07er-Nummer haben, deshalb frag ich erstmal euch.
Ich habe eine rote Nummer auf der zwei Autos laufen (NSU TT, Landcruiser BJ40) mit denen ich, seit ich den Volvo hab, in den letzten Jahren kaum gefahren bin.
Die Frage ist nun, ob ich die 07er-Nr vorübergehend abmelden kann, genauso wie ein anderes Fahrzeug, oder diese nur endgültig zurückgeben kann.
Der Typ in der Zulassungsstelle(ihr kennt die ja) sagte mir mal auf meine dahingehende Frage: Ich müßte mich schon entscheiden was ich will! Entweder oder!
Hat der nur keinen Bock gehabt? (Was ich vermute) oder ist das so geregelt? Weiß da jemand Bescheid?

Servus.
Timo
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Yankee

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 14.Februar 2011 20:10:47 »
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laufende 07er haben Bestandschutz, abgemeldet ist er weg  wink
viele Grüsse Frank


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RalfHugo

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 14.Februar 2011 21:26:20 »
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Wenn Du das Auto nur vorübergehend nicht fahren willst, warum willst Du es dann vorübergehend abmelden? Bei einem 07er zahlst Du doch sowieso nur einmal Steuer (Versicherung weiß ich nicht). Und wieso Bestandsschutz? Gibt es die 07er nimmer neu?
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Chris

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 14.Februar 2011 22:17:15 »
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Zitat von: RalfHugo am 14.Februar 2011 21:26:20
Gibt es die 07er nimmer neu?


so siehts leider aus...
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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RalfHugo

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 14.Februar 2011 23:50:42 »
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Ich dachte nur für Youngtimer (also jünger als 30) gäb es die nimmer neu.
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Wilfired75

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 08:22:58 »
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Oh, lauter 07er-Oldie-Kennzeichen-Experten! Dachte immer, ich bin der einzige, der da auf 15 Jahre Erfahrung zurückblicken kann.
Na dann bin ich mal gespannt wie ein Schneekönig, was die "Experten" zu sagen haben, vielleicht lerne selbst ich ja noch dazu...  grin


Zitat von: Yankee am 14.Februar 2011 20:10:47
laufende 07er haben Bestandschutz, abgemeldet ist er weg  wink


Zitat von: Chris am 14.Februar 2011 22:17:15
Zitat von: RalfHugo am 14.Februar 2011 21:26:20
Gibt es die 07er nimmer neu?


so siehts leider aus...


Na wo habt ihr denn DIE geheimnisvolle neue Nachricht her? Da wisst ihr ja mehr als das restliche (Oldtimer-)Deutschland!
Bisher war die neueste/letzte Änderung in Bezug auf das rote 07er Oldiekennzeichen lediglich die Erhöhung des Eintrittsalters von 20 auf 30 Jahre und die Einführung des Oldtimergutachtens als Erteilungsvoraussetzung analog wie beim H-Kennzeichen (beide Änderungen zum Inkraftreten der Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.03.2007).
Wo habt ihr also gelesen, dass das 07er Kennzeichen abgeschafft sein soll?
Wird sich doch wohl hoffentlich net um "irreführendes Halbwissen" handeln?  grin


Zitat von: RalfHugo am 14.Februar 2011 23:50:42
Ich dachte nur für Youngtimer (also jünger als 30) gäb es die nimmer neu.


Jepp, genau. Keine Gefahr also für die C3xx, durchgängig älter als 30 Jahre (aber Achtung: Immer auf die EZ achten, das Baujahr zählt nicht!).



Zitat von: kingCreole am 14.Februar 2011 19:33:2
Hej!
Einige von euch werden wohl auch eine 07er-Nummer haben, deshalb frag ich erstmal euch.
Ich habe eine rote Nummer auf der zwei Autos laufen (NSU TT, Landcruiser BJ40) mit denen ich, seit ich den Volvo hab, in den letzten Jahren kaum gefahren bin.
Die Frage ist nun, ob ich die 07er-Nr vorübergehend abmelden kann, genauso wie ein anderes Fahrzeug, oder diese nur endgültig zurückgeben kann.
Der Typ in der Zulassungsstelle(ihr kennt die ja) sagte mir mal auf meine dahingehende Frage: Ich müßte mich schon entscheiden was ich will! Entweder oder!
Hat der nur keinen Bock gehabt? (Was ich vermute) oder ist das so geregelt? Weiß da jemand Bescheid?

Servus.
Timo



Vorübergehendes Abmelden der roten 07er Oldienummer ging zumindest Ende der 90er Jahre noch. Aber aus heutiger Vernunftsicht gebe ich dem Zula-Personal damals recht, die mein damaliges Anliegen (analog zu Timo heute) doch relativ idiotisch und sinnlos fanden:
Was macht es für einen Sinn, ein Kennzeichen, dass man für selten bewegte Liebhaberautos gelegentlich nutzen darf, vollends abzumelden, damit man diese gelegentlich bewegten Liebhaberautos dann überhaupt nicht mehr bewegen darf!?
Die zu erwartenden Standschäden an den dann gar nicht mehr bewegten Autos sind um ein Vielfaches höher als die monatlichen Kosten für das 07er Kennzeichen in Höhe von 7,48€ Versicherung (Allianz-Beispiel) und 15,98€ Kfz-Steuer.

Kannst du uns Sinn und Zweck deiner Idee näher erläutern, Timo?
Oder bist du grade eh wieder nüchtern und die Sache hat sich erledigt?  grin  grin  grin


1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
« Letzte Änderung: 15.Februar 2011 08:25:1 von Wilfired75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Chris

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 08:33:37 »
Antwort mit Zitat nach oben
ich hab nicht gesagt daß das 07er abgeschafft wäre, sonst würden ja nicht noch soviele rumfahren. aber probier doch mal ein neues zu beschaffen...
und wenn du ein neues hast, sag mir bescheit, dann will ich ggf. auch eins;)
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Wilfired75

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 08:42:5 »
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Zitat von: Chris am 15.Februar 2011 08:33:37
ich hab nicht gesagt daß das 07er abgeschafft wäre, sonst würden ja nicht noch soviele rumfahren. aber probier doch mal ein neues zu beschaffen...
und wenn du ein neues hast, sag mir bescheit, dann will ich ggf. auch eins;)


Da es NICHT abgeschafft wurde, sondern per Gesetz (Fahrzeugzulassungsverordnung) festgeschrieben ist, kann sich jeder in Deutschland legal lebende Mensch (übrigens sogar auch OHNE Führerschein! Haben wir mal ausprobiert, klappt auch!) ein rotes 07er Kennzeichen holen (falls nicht mehr als nur wenige Flensburgpunkte - 1 geht, auch schon ausprobiert!  grin  - und falls keinen Eintrag im poliz. Führungszeugnis).

Also andersrum: Probier DU doch ein neues zu beschaffen (ICH hab das 1996 + 2007 + aktuell 2010 gemacht, also DREIMAL ein neues 07er Kennzeichen beschafft!), und wenn´s nicht geht, dann sag uns den Paragrafen, warum´s angeblich nicht gegangen sein soll (es wird keinen geben)!




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« Letzte Änderung: 15.Februar 2011 08:43:8 von Wilfired75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
JMM62

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 11:40:13 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ich halte mich da raus, habe keinerlei Erfahrungen, will nur kurz erzählen, wie es einem Nachbarn nach Wechsel des Kreises gegangen ist: Vorher brauchte er kein Fahrtenbuch zu führen, nach dem Wechsel in einen anderen Kreis begann eine Bewährungsfrist. Aussage bei der Ummeldung, alles kein Problem, 07er Bestandsschutz, nur Fahrtenbuch müsse er führen, wenn er sich bewährt wird ihm dieses dann erlassen. Nach dem ersten Jahr Fahrtenbuchführens neue Aussage: Nein so führt man doch kein Fahrtenbuch, da muß dies und jenes noch mit rein. Noch ein Jahr auf Bewährung. Nach dem Jahr das gleiche nur mit anderen Angaben. Nun läuft das dritte Jahr, ich werde berichten....

Viele Grüße
Jens
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simca1200scoupe

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 13:15:11 »
Antwort mit Zitat nach oben
Soweit ich weiß, MUSS man beim 07-er ein Fahrtenbuch führen, jedenfalls hat das meine Zulassungsstelle verlangt, ohne allerdings jemals das Ding wieder sehen zu wollen...

Fakt ist, daß seit der Revision (ich glaub es war Stichtag Ende 2007 oder 2008) nur noch Fzge AB 30 Jahre zulässig sind und nicht mehr ab 20 wie davor...hatte damals auch in den letzten Dezembertagen noch mein Samba Cabrio und den Matra dazu schreiben lassen....

Thema Bestandsschutz:
Zulassungsstelle Neunkirchen / Saar hat mir auch Stress gemacht, daß bei Umschreibung der bisherigen Saarlouiser-Nummer ich TÜV nachweisen müsste UND alle Autos über 30 sein müssten = die haben auf den Zulassungsstellen absolut KEINE AHNUNG von der Materie, in der Oldtimer-Markt stand vor ein paar Monaten nochmals klar drin, daß lt Gesetzesblatt genau dies NICHT so sei !!!!! Am besten, man läuft direkt mit den Gesetzesblättern bzw Ausführungsbestimmungen bei der Zulassung auf....zumindestens bei uns so !


Gruß aus der Wüste
Hardy
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RalfHugo

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 13:34:10 »
Antwort mit Zitat nach oben
Vorraussetzung für das 07er Kennzeichen:

Min. 30 Jahre alt, Oldtimergutachten, und eine Prüfbescheinigung analog zu einer normalen Hauptuntersuchung. Ausserdem pol. Führungszeugnis des Halters nicht älter als 6 Monate alt und Versicherungsnachweis (wie bei anderen Zulassungen auch als 6-Buchstabenkürzel)

Und dann kann man bis zu 7 Fahrzeuge auf ein Nummernschild anmeden.

Gespannt bin ich ja auf die Wechselkennzeichenregelung, die ja noch kommen soll: 3 Fahrzeuge auf ein Nummernschild allerdings eine Fahrzeugkategorie. Vielleicht auch interresant für uns C303-Fahrer: 1,5 t BBW-Anhänger, Feldküchenanhänger und Sankey??? Nur mal so als Idee.
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Yankee

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 13:53:5 »
Antwort mit Zitat nach oben
2006 / 2007 kann hinkommen. In dem damaligen Fachblatt für das Kfz-Gewerbe (nennt sich Kfz-Betrieb) wurde damals geschrieben das
nach der Einführung das H-Kennzeichens die 07er nicht mehr von Nöten seien, da eh nur noch ab 30 Jahre möglich. Des wegen sollten sie gleich ganz abgeschafft werden. Hat sich wohl leider doch nicht durchgesetzt.


Müssen denn die 07er-Fahrzeuge wenigstens regelmässig zum TÜV ?
viele Grüsse Frank


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RalfHugo

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 14:1:30 »
Antwort mit Zitat nach oben
Nein, die 07er müssen nur einmal vor dem Eintrag zum TÜV. Der Gesetzgeber hielt eine regelmässige Überprüfung wohl nicht erforderlich, da die Fahrzeuge ja sowieso nur zur Brauchtumspflege (Oldtimertreffen und Co.) und zu Reparatur und Probefahrten bewegt werden dürfen.

Bin ja mal gespannt, ob es die neuen Wechselkennzeichen auch für Oldtimerfahrzeuge oder auch für Oldtimeranhänger geben wird. Aber die lassen sich ja ewig Zeit dafü. Statt dieser ewigen Dauerankündigung (wie viele Jahre gibt es die schon??) sollten die doch endlich mal in die Gänge kommen. Kann ja nicht so schwierig sein das in de FZO reinzunehmen (3 Lesungen im Bundestag, Abstimmung, 1 Lesung im Bundesrat, Abstimmung und ferteug, kann man ja sicherlich irgendwo mal schnell anhängen).
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Yankee

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 14:23:59 »
Antwort mit Zitat nach oben
Dann werde ich das wohl mal mit einer Petition an den Bundestag fordern müssen. Da ja 99% aller 07er-Kennzeichen
nicht dem eigentlich gedachtem Zweck genutzt werden, müssen sie dann auch wie jedes andere am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug behandelt werden ! 
viele Grüsse Frank


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Snoop

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 17:20:2 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: kingCreole am 14.Februar 2011 19:33:2
Die Frage ist nun, ob ich die 07er-Nr vorübergehend abmelden kann, genauso wie ein anderes Fahrzeug, oder diese nur endgültig zurückgeben kann.
Der Typ in der Zulassungsstelle(ihr kennt die ja) sagte mir mal auf meine dahingehende Frage: Ich müßte mich schon entscheiden was ich will!


Das kuriose an Deiner Frage ist, dass Fahrzeuge die mit rotem Kennzeichen bewegt werden sowieso abgemeldet sind.
Du zahlst, ähnlich wie ein Händler mit seinen Überführungskennzeichen, eine jährliche Pauschalsteuer.
Egal ob da jetzt 1 oder 9 Autos drauf laufen.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten: Haben oder abgeben...leider.

Zitat von: Chris am 15.Februar 2011 08:33:37
ich hab nicht gesagt daß das 07er abgeschafft wäre, sonst würden ja nicht noch soviele rumfahren. aber probier doch mal ein neues zu beschaffen...
und wenn du ein neues hast, sag mir bescheit, dann will ich ggf. auch eins;)

Bescheid, Herr Schlau!

Zitat von: Yankee am 15.Februar 2011 14:23:59
Dann werde ich das wohl mal mit einer Petition an den Bundestag fordern müssen. Da ja 99% aller 07er-Kennzeichen
nicht dem eigentlich gedachtem Zweck genutzt werden, müssen sie dann auch wie jedes andere am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug behandelt werden ! 


Sag mir wenn es soweit ist, dann sorge ich dafür, dass auch ihr Händler eure Überführungskennzeichen nur noch für den eigentlichen Zweck nutzt und immer schön mit getüvten Autos rumfahrt.
  wink

Ciao
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kueppi

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 18:13:6 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo ich habe seit 2000 ein Rotes Kennzeichen, welches in Wuppertal nur mit irrsinnigen Auflagen zu bekommen war. (ich mußte nach dem 6. besuch mit einem Anwalt drohen, weil plötzlich keiner die Dokumente unterschreiben wollte)
Damals war es so, das wenn man einen Nachweiß aus einer Fachwerkstatt hatte, sich den Tüv sparen konnte.
Heute muß man den nachweisen.

Nun kleine Geschichte am Rande...
Letztes Jahr fuhr ich Vatertag nach Hamburg rauf. vor Bremen hilten mich 2 jungbullen auf der Autobahn mit meinem Rennamazon an, und es ergaben sich einige lustige dialoge, wie "Zeigen sie bitte ihr Fahrtenbuch" Im roten Fahrzeugschein steht unter absatz 2. das das Fahrtenbuch am Wohn oder Geschäftsort zu bleiben ist, und auf verlangen vorzuzeigen. Das interessierte die Herren nicht.Die Herren mukierten die "schwach "eingeschlagene Orginalrahmennummer, aber der völlig Übermotorisierte Motoraum interessierte sie nicht. Sie bemaulten den zu tiefen Auspuff, was sie mit einem Rollenmaßband für Grundstücksvermesser nachmaßen, aber die über 100 Pfohn interessierten nicht...... sie bemängelten den Heckdifusor, da er Eigenbau ist, und fragten nach einer Eintragung....da ist aber nix eingetragen, weil kein Tüv... so zog es sich über eine stunde.
das Ergebnis war eine Anzeige, wo schon im Anzeigentext die nötigen Gesetzte angeführt wurden, die jeden einzelnen Punkt entkräften.
der Spaß sollte 480 steine und 3 punkte kosten....
Momentan sind wir nach neusten informationen meines Anwaltes, bei 100 steinen, weil ich angeblich aufgefordert worden bin meinen Tüfbericht vorzuzeigen....  grin
1. haben die Herren nie danach gefragt, 2. hat mein Auto keinen TÜV also woher den Bericht nehmen.....?  Dummbullen eben....

Grüße Küppi
Auseinandergenommen werden darf alles was nicht wegläuft


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Chris

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 18:35:56 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Snoop am 15.Februar 2011 17:20:2
Zitat von: Chris am 15.Februar 2011 08:33:37
ich hab nicht gesagt daß das 07er abgeschafft wäre, sonst würden ja nicht noch soviele rumfahren. aber probier doch mal ein neues zu beschaffen...
und wenn du ein neues hast, sag mir bescheit, dann will ich ggf. auch eins;)

Bescheid, Herr Schlau!

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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 18:41:8 »
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Zitat von: Wilfired75 am 15.Februar 2011 08:22:58
Kannst du uns Sinn und Zweck deiner Idee näher erläutern, Timo?
Oder bist du grade eh wieder nüchtern und die Sache hat sich erledigt?  grin  grin  grin




Hej!

Ja Willi, als ich mir das überlegte war ich ausnahmsweise mal nüchtern!
Wenn ich nicht nüchtern bin mach ich mir darüber nähmlich keine Gedanken. (was issn das für ne scheiß Ansage?)
Sinn meiner Überlegung war der profane Wunsch Geld zu sparen, mancher kann damit vielleicht wenig anfangen. In den vergangene Jahren hab ich eigentlich nur gezahlt und bin höchstens dreimal im Jahr gefahren. Bin ich selbst schuld, ich weiß!
Ganz zurückgeben möchte ich die Schilder aber auch nicht, wegen der erschwerden Wiedererlangung.
Wenn ihr meine Überlegung zu abwegig findet, ziehe ich aber selbstverständlich meine Frage zurück!    wink

Servus.
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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 18:41:30 »
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Zitat von: Chris am 15.Februar 2011 18:35:56
  tongue selber


iiiich??? nene, ich muß nicht an jedem Thread mit meinem Halbwissen teilnehmen!  lipsrsealed 
Ich halte es da lieber frei nach Dieter Nuhr.


Was solls...bringt ja eh nix...  smiley
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Re:Fragen zum 07er-Kennzeichen
« am: 15.Februar 2011 18:55:7 »
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Zitat von: kingCreole am 15.Februar 2011 18:41:8
Sinn meiner Überlegung war der profane Wunsch Geld zu sparen...


Würde es sich denn evtl. lohnen eins der beiden Fahrzeuge aus dem roten Fahrzeugschein zu streichen, oder zahlst Du auch die Versicherung pauschal?
Bei mir wird das teuerste Auto voll gezahlt, das (die) günstigere(n) nur zu 50%, um eine Ruheversicherung (ohne montierte Kennzeichen) zu gewährleisten.
Wenn man nun das teurere Fahrzeug streicht, könnte man bereits etwas Geld einsparen...

Ciao
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