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  20.April 2024 16:18:22

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 Thema: Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?  (Gelesen 3912 mal)
Nordlicht

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Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 07:59:44 »
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Hallo,

Ich habe gehört, dass es eine Anerkennung als Oldtimer nur dann geben soll, wenn der Wagen eine Farbe hat, die es auch ab Werk für dieses Fahrzeug gab.
Also wenn der unrestaurierte Wagen blau war, DARF er auch gelb werden, aber eben nur dann, wenn damals auch genau dieses gelb ab Werk angeboten wurde, sonst nicht.
Zum anderen ist mir zu Ohren gekommen, dass Zustand 2 gefordert wird, was mehrere große Beulen erc. vom Offroadeinsatz ausschließen würde.

Ich hoffe jetzt ganz schwer, dass das alles Quatsch ist. Weiß da jemand Genaueres?

Grüße Nordlicht
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Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 08:3:41 »
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Das wäre ja contraproduktiv zu den gerade letztes Jahr gelockerten Richtlinien  cool
viele Grüsse Frank


http://www.auf-allen-vieren.de
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Fireman_Frank

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... _mit_ Servolenkung :)

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 08:50:51 »
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Du darfst jedenfalls nicht einen Oldtimer mit so einem aktuellen Effektlack lackieren. Und wenn du einen Volvo in Metallic lackierst könnte es da auch zu Diskussionen führen. Aber nur ein anderer Farbton dürfte eigentlich kein Problem sein. Bei konkretem Anlaß hilft auf jeden Fall ein frühzeitiges Gespräch mit deinem aaS.
--
Alles deutsche Eiche
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JMM62

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 08:52:45 »
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Hallo,

in der Richtung wurde mir das in Oldtimerkreisen auch schon erzaehlt. Wobei, bei Farbe und sonstigen Aenderungen gegenueber dem Originalzustand ab Werk ist alles erlaubt, was zeitgenoessisch ist, also der Nachgeruestete Heckspoiler am Opel Manta ist erlaubt, da das vor 30 Jahren ueblich war. Auch die Starsky and Hutch Lackierung ist ok, obwohl nie ab Werk lieferbar. Somit duerfen auch unsere Autos in allen moeglichen Farben sein, denn das gab es damals auch. Mein Weiss mit den schwarzen Holzleisten habe ich als Quartettkarte, somit zeitgenoessisch und ok. Das mit dem Zustand wurde mir so erzaehlt, dass Zustand 4 nicht mehr gerne gesehen wird, wobei Spielraum des Gutachters. Einfach nur altes Auto will man wohl nicht mehr. Auch gibt es Stimmen die behaupten, dass Massenware, also Autos die es noch zu Hauf gibt, nicht als Oldtimer eingetragen werden sollen. Nicht unser Problem. Mir sagte mal ein Gutachter zu den Kunststoffkotfluegeln am Buckelvolvo, das ist ja aelter als 30 Jahre und somit ok. Und wer kann beweisen, dass die Beule nicht schon 30 Jahre alt ist smiley damals auf der Paris-Dakar entstanden???

Viele Gruesse
Jens
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Nordlicht

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 09:43:6 »
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Hallo,

Na, das ist ja beruhigend.
Stimmt schon, wenn ein zeitgenössischer Umbau erlaubt ist, müsste auch die Farbe einigermaßen Wurst sein. Zumindest von der Logik her. Aber bei dem Gewurstel, dass die da jetzt gerade erst gemacht haben mit dem Zweitkennzeichen, traue ich denen halt alles zu.
Im Gespräch war doch auch mal was von wegen Oldtimer erst ab 40 Jahren. Das wäre auch noch nen Bock, den die schießen könnten.

Grüße Nordlicht
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4x4_Beifahrer

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 12:1:4 »
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Der TÜV Süd hat dazu mal ein pdf erstellt.

dort steht u.a.:
Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

Erscheinungsbild
• Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen.

Das komplette Dokument findest du hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf
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JMM62

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Endlich wieder ein eckiges Auto

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 12:18:42 »
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Die Aenderung auf 40 Jahre, oder erst mal auf 35 Jahre kommt garantiert, Einfuehrungszeitpunkt ist spaetestens der November 2014, damit ich es mit meinem Suzuki wieder nicht schaffe. "Wir" rennen dem Oldtimerstatus schon seit fast 10 Jahren hinterher, damals gab es eine Regelung mit 20 Jahren, nur bei Versicherung, dann war 25 Jahre und immer wenn ich es fast erreicht hatte kam die Aenderung.

Im Moment gilt bei Versicherung ab 20 Jahre als Youngtimer guter Zustand und mehr als 4000,- Euro Wert. Die sind bei den steigenden Preisen für einen Suzuki bald wieder erreicht.

Viele Gruesse
Jens
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RalfHugo

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 17:21:1 »
Antwort mit Zitat nach oben
Das PDF vom TÜV-Süd ist alles andere als aktuell, und auch nicht verbindlich, sondern nur als Vorabinfo gedacht.

Zustand mindestens wie 3 ist bei den meisten wohl erforderlich. Farbe sollte zeitgenössisch sein (da kann es auch TÜVis geben, die mal ein Auge zudrücken). Sicherheitstechnische Nachrüstungen sind ausdrücklich erlaubt (Gurte, wenn sicher angebracht (auch das liegt im Ermessen des TÜVis), Scheinwerferumrüstung von Bilux auf H4 (haben eh die meisten C303s schon vom Militär her umgerüstet)). Auch Umbau auf Scheibenbremsen kann genehmigt werden, da sicherheitstechnich höherwertig, allerdings wird sich sowas ein TÜVi schon genauer ansehen.

Gefordert werden kann auch eine Umrüstung der Rücklichter von Militär mit Tarnlicht auf welche ohne Tarnlicht (hat mein TÜVi aber nicht). Eintragung der Hängerkupplung ist bei vielen TÜVis beschränkt auf Rangierzwecke (leider bei mir auch), obwohls da auch verschiedene Ansichten gibt.

Also das Wichtigste: Such Dir einen netten TÜVi, der alte Fahrzeuge mag, und Dir nicht unnötig Steine in den Weg legen will. Ich habe so einen gefunden, und bin glücklich damit. Klar müssen die Bremsen funktionieren und die Beleuchtung auch, und Löcher im Boden sollten auch nicht sein. Sieht Dein Fahrzeug einigermassen aus, und ist das erfüllt, dann bekommst Du auch die Papiere, die Du brauchst.

Und nochwas ist nicht unwichtig: Selbst freundlich sein sol auch schon hilfreich sein. Lieber vorher mal nachfragen, was gefordert wird, möglichst alle Papiere dabei haben (am besten mit Kopie einer Vollabnahme oder KFZ-Scheins, und auch aller Originaldokumente, derer man habhaft werden kann (auch Benutzerhandbuch kann nützlich sein zum Recherchieren der Daten).
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Wilfired75

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 22:32:45 »
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Zitat von: JMM62 am 30.Januar 2012 12:18:42
Die Aenderung auf 40 Jahre, oder erst mal auf 35 Jahre kommt garantiert, Einfuehrungszeitpunkt ist spaetestens der November 2014, damit ich es mit meinem Suzuki wieder nicht schaffe. "Wir" rennen dem Oldtimerstatus schon seit fast 10 Jahren hinterher, damals gab es eine Regelung mit 20 Jahren, nur bei Versicherung, dann war 25 Jahre und immer wenn ich es fast erreicht hatte kam die Aenderung.

Im Moment gilt bei Versicherung ab 20 Jahre als Youngtimer guter Zustand und mehr als 4000,- Euro Wert. Die sind bei den steigenden Preisen für einen Suzuki bald wieder erreicht.

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Jens


  grin  Du Armer! Ich kann da voll und ganz mit deinem Elend mitfühlen, ehrlich!  cry


1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Wilfired75

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Lieber Leitwolf als Lemming

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Re:Oldtimer nur mit Originalfarbe und ohne Beulen?
« am: 30.Januar 2012 22:37:1 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: 4x4_Beifahrer am 30.Januar 2012 12:1:4
Der TÜV Süd hat dazu mal ein pdf erstellt.

dort steht u.a.:
Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD
Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

Erscheinungsbild
• Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen.

Das komplette Dokument findest du hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1210763745801234790102/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


Was lt. diesen TÜV-Bestimmungen nicht gehen soll, sind Airbrushs, selbst wenn sie zeitgenössisch sind!
Was mir noch nie in den Kopf reingegangen ist.
Wir haben hier nen 1981er BMW 323i, der hat innerhalb der ersten zehn Lebensjahre ein geiles vollflächiges Motorhaubenairbrush (Fantasy-Landschaft mit Schloss, Mädel und Wasserfall und so) bekommen, ich weiß sogar, wer das gemalt hat, nämlich der damalige Besitzer des Autos, der in meinem Ort wohnte und mit dem ich schon Anfang der 90er Jahre wegen seiner Kiste verhandelt hatte...
Also ist dieses Airbrush absolut zeitgenössisch und in den ersten 10 Lebensjahren entstanden, warum also net H-tauglich?

Oder der schicke Airbrush-Jagdwagen-C202 von Commander/Thomas:
Der dürfte normalerweise wegen dem Airbrush wohl auch kein H-Kennzeichen kriegen, obwohl ich´s ihm gönnen würde und das H-Kennzeichen total richtig für das Auto wäre, meiner Meinung nach!


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