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Autor | Thema: Hmm....wieviele von euch haben tatsaechlich Breimskeil(e) dabei? (Gelesen 3706 mal) | |||
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Hatte eigentlich nur eine Bremskeil-Vorschrift in Gedanken bezueglich 1500kg oder so....aber irgendwie scheint das doch strikter vorgeschrieben zu sein:
(die 1500kg war auch keine NL-Vorschrift, da bin ich mir ziemlich sicher) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php xxxxxxxxxxxxxxx (14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens 1. ein Unterlegkeil bei 1. Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t, 2. zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, 2. 2 Unterlegkeile bei 1. drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, 2. Sattelanhängern, 3. Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. xxxxxxxxxxxxxxx Frage: dann muesste doch auch eure TUV darauf bestehen, bei alle nicht-abgelastete 6x6? Wenigstens bei der Erstabnahme? (und solche Bemerkungen hab ich hier eigentlich nie gelesen) Zwar gibt es von Volvo ab-Werk einige Holzkloetze fuer den Wagenheber, aber die sind bei 99% der Fahrzeuge schon laengst verschwunden, also muesste auch da oft nachgeholfen werden....oder? Willem (suchte uebrigens nur den Vorschrift bezueglich Kugelkupplungshoehe bei nicht-Gelaendewagen (350-420mm), aber gerade den kann ich dort nirgendwo finden....:(( (und unser Forum gibt auch nix her) Jan Nachtrag: das ganze scheint sich hier zu verstecken, in eine Zeichnung, Seite 57 (und auch nur da; warum nicht auch irgendwo, wortlaut, bei StVzo oder TUV ist mir ein Raetsel): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF Bisher das einzige BRD-Dokument das hierzu relevant ist, cq wenigst quasi bestaetigt dass diese Ausnahme fuer Gelaendewagen anerkannt wird (nicht aber die Ausnahme des Freiraums): Dokument KBA versus EU | ||||
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Auch wenn ich keinen 3-Achser habe: Einen Holzklotz hab ich immer dabei, und zur Not findet sich auch sonst noch was...
Und beim TÜV wird das wahrscheinlich so gut begutachtet wie das Verfallsdatum des 1.-Hilfekastens: Also in den meisten Fällen gar nicht.... | ||||
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Noch nicht mal bei der Erstabnahme, also? (weil sich dazu auch noch nie eine hier beschwert hat, so weit ich mich erinnern kann) | ||||
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Also ich habe zwei klappbare Keile dabei, damit er mir nicht wegrennt,
wenn ich den Witwenmacher ansetze... aber, ob die groß genug sind, weiß ich noch nicht. Da ich ja nun gelernt habe, daß die Handbremse auf die Kardanwelle wirkt, dann müßte sie auch alle Räder blokieren, und dann kann ich sie ja auch mit den Keilen mal zusätzlich einsezten, mach ich ja sonst nie, um sie zu schonen. Aber in dem Falle denn doch. Ich probier das bei besserem Wetter mal aus. | ||||
Volvo XC60 AWD / Volvo C303
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Hallo zusammen...
also ich mußte zwei Keile vorzeigen bzw. er hat sie bei der Abnahme gesehen, das gleiche gilt für den Holzklotz, der übrigens beim Kauf schon drauf war ! Lenkradkralle wäre ja mein Problem, wenn der Karren nicht mehr da stünde wo ich ihn abgestellt habe. So, oder so ähnlich waren auf jeden Fall seine Worte. Gruß Mic | ||||
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