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Thema: Abgase: AU - Dauer (Gelesen 1584 mal) | |||
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Auf der Webseite von tk-styling von 09/2005
(siehe mobile.de unter http://www.c303.de/c303-de/c303-ressources.htm) steht bei den C30x Tüv und AU bis 09/2007, also für 2 Jahre. ![]() Auf meinem AU-Schein von der ATU-Werkstatt von 10/2005 steht aber 10/2006, also nur gültig für 1 Jahr. ![]() Wie ist das denn genau mit den AU-Fristen? ![]() verwundert michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Hi,
da kein kat leider nur 1 jahr frist. dafür ist die au dann aber auch ein vielzuwenig günstiger ![]() gruß dirk | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Auch hier eine Änderung, diesmal aber zu unseren gunsten.
Unsere Volvo´s brauchen nun auch erst nach 2 Jahren zur AU. Pech für mich, da ich ja erst im März 2006 dort war, muß ich natürlich 2007 wieder hin und bekomme nur für ein Jahr die Plakette, bis zur nächsten HU. Dann aber mit 2 Jahren Gültigkeit, so der TÜV-Mann. Quelle: ADAC Gruß Hartmut | ||||
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Seit dem 01.04.2006 gilt für alle Motorenarten 2 Jahre AU,
ausgenommen Fahrzeug mit verkürztem Prüfmodus wie Fahrzeuge zur Personenbeförderung und ähnliche. Ab und zu gibt es halt auch mal verbraucherfreundliche Änderungen. | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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