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Autor | Thema: Import aus EU-Ländern (Gelesen 24919 mal) | |||
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Moin zusammen,
nach den vielen guten Tipps sehe ich mich nach Dänemark fahren, um mir evtl. dort einen C 303 zu kaufen. Hat hier jemand Erfahrungen, wie der Import in Bezug auf Kurzzeit-Kennzeichen abläuft? Vielen Dank schon mal vorab Gruß Hartmut | ||||
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Hallo, Hartmut,
wenn man getreu nach den Buchstaben des Gesetzes geht, dann ist dieser Fall eines Imports durch Privatpersonen gar nicht vorgesehen!
Abhilfe kann man nur mit einer geschickten Vertragsgestaltung schaffen - hier das Wichtigste:
Ich habe es in etwa so gemacht - die Schweden sehen das sehr formlos, aber für den Fall eines auch nur kleinen Unfalls sollte man abgesichert sein. Das ganze funktioniert natürlich auch nur mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug, sonst kommt man ja nicht heil nach Hause... Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Hallo,
mir hat man damals gesagt das ein Kurzzeitkennzeichen (das was 5 Tage gilt) eigentlich nur für die Ausfuhr von Fahrzeugen gilt. Ich habe in Schweden einfach die Nr. des schwedischen Besitzers draufgelassen und die Kurzzeitkennzeichen dazugeschraubt, dann bis Trelleborg gefahren und ab Travemünde war es dann auf jeden Fall zulässig. Dietmar | ||||
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Hy Leute,
wie verhält sich denn die Sache mit Steuer, Zoll, etc. Wenn ich in Schweden ein Fahrzeug kaufe, was kommt da noch an Kosten auf mich zu ( außer Fähre und Sprit ). Gruß Michel | ||||
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moin,
das 5 Tage Kurzzeitkennzeichen brauch keine Papiere. Fahrgestellnummer, Fahrzeugart und Typ eintragen fertig. Um ihn in Deutschland zu zulassen benötigst Du aber im Idealfall die Papiere des Herkunftslandes. ich hab meinen "alten Schweden" heute zugelassen. Das lief wie folgt ab....... im Zimmer 133 ( von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden ) wurden meine Papiere kontrolliert. TÜV § 21 + Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA und die schwedischen Papiere. Dann wurde eine Telefonat mit irgend einer Behörde geführt um heraus zu finden ob der " alte Schwede" in selbigen noch zugelassen ist. In einem dicken Ordner wurde nachgeschlagen was und wie bei schwedischen angemeldeten Importfahrzeugen zu tun ist und alles auf einem Zettel vermerkt. Damit dann zu den Kollegen/innen die den Rest erledigen 42,20 Euro ärmer und der Volvo war angemeldet. Wie da mit dänischen Fahrzeugen zu verfahren ist ........ Frag doch einfach mal bei der Zulassungsstelle nach, wenn nachher irgend etwas fehlt siehste dumm aus . In dem dicken Ordner sind Beispiel Papiere eines jeden Landes abgebildet. Hoffe das hilft erst einmal weiter, Gruß basti | ||||
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Moin Michel, habe heute mit dem Hauptzollamt in Kiel telefoniert. Bei Gebrauchtwagen aus der EU haben die keine Aktien mehr. Nach deren Angaben sind Gebrauchtwagen eh schon besteuert und zumindest da fallen offensichtlich keine weiteren Kosten an. Gruß Hartmut | ||||
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Moin Basti, das kläre ich morgen mal mit denen ab. Notfalls muß ich dann wirklich mit dem Trailer los. Hab heute mit einem Versicherungsdealer der Züricher gesprochen. Der wußte von einem Fall, da ist ein KfZ mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich beschlagnahmt worden Das muß ich ja nicht unbedingt haben. Danke und Gruß Hartmut | ||||
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Hallo basti, das hast du geschafft, weil du den Wagen schon hier hattest und die nötigen Daten eintragen konntest. Wenn du aber einen Wagen holen willst, den du nicht kennst, dann reicht es nur bis zur Fahrgestellnummer. Art und Typ sind ja erst nach dem §21-Gedöns bekannt, beim KBA gibt es ja keine Schlüsselnummer für den C30x. Und wie oben erwähnt sind die deutschen Kurzzeitkennzeichen im Zeifelsfall im Ausland nicht gültig - dieser Fall ist einfach nicht vorgesehen, da hat die Entwicklung der EU die Gesetzgeber überrollt. Steuerlich und mit Zoll ist ein Verkauf von Privat an Privat kein Problem, nur bekommt man den Wagen nicht bewegt - ausser wie von mir beschrieben. (das entspricht etwa folgender Situation: Schwede auf Europaurlaub wird krank und ich fahre ihm das Fahrzeug nach Hause - das geht ja auch) Gruß Michael | ||||
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Moin Michael, danke für die Tipps. Ich habe hier etwas Interessantes zu diesem Thema gefunden: http://www.forum-auto.de/beratung_EU.htm Werde trotzdem mal mit der Zulassungsbehörde telefonieren und dem dänischen Hänler mailen, vielleicht weiß er ja, wie das mit dem dänischen Ausfuhrkennzeichen funktioniert und wie hoch die Kosten dafür sind. Vielleicht ist ja ein Transport per Trailer doch günstiger. Gruß von der Ostsee Hartmut | ||||
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Moin zusammen, hier die last News: 1. Anruf bei der Zulassung: No Way, um mit deutscher Kurzzeitzulassung ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland zu holen. Machen wohl viele, ist aber nicht zulässig! Bleibt nur Trailer oder Kurzzeitzulassung im "Abholer-Land" 2. Anruf beim Finanzamt: Entweder im Ausland die dortige Steuer bezahlen (Dänemark stattliche 25% Moms) oder Steuernummer mitnehmen und anschließend das Fahrzeug in Deutschland mit 16% beim Finanzamt versteuern. Dort gibt´s ein Formular dafür. Dies gilt aber nur bei Kauf bei einem Händler, da im Ausland, genau wie bei uns, eine Privatperson keine Mehrwertsteuer berechnen darf. Gruß Hartmut @ Mic: Klar werde ich es mir nicht entgehen lassen, in DK Fotos zu machen und sie dem Forum zukommen lassen Gruß Hartmut | ||||
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Uebrigens: in Schweden selbst gibt es ein sehr langfristiger 'Kurzzeitkennzeichen', 3/6/12 Monate.
Aber diese gibt es doch eigentlich auch in BRD, fuer BRD-zugelassene Fahrzeuge? (genau dass hat die TUV-Niederlassung in Holland als Marktluecke entdeckt, fuer Auslaender die einige Monate duerch Europa fahren wollen, mit ein hier gekauftes Auto....NL kennt so eine Regelung nicht, BRD anscheinend aber schon) Ich weiss aber nicht wieviel die Schwedische Prozedur kostet, weil dazu auch Versicherungpflicht gilt (und dazu Schwedischer TUV-Plakette, wiederum genau wie in BRD). Hab versucht dies selber heraus zu finden und zu testen, aber die Schweden haben mir einfach mit deren Kennzeichen auf die Heimreise geschickt, mit die Bitte die 2 Nummernschildern doch per Post zurueck zu senden, damit a) man deren Finanzamt den Export glaubhaft machen konnten (in NL koennen Oldtimer als Wertanlage im Unternehmen angekauft werden....;)), und b) man die gleiche Nummer wieder verwenden konnte fuer das naechste Feuerwehr-Fahrzeug....:)) (erst nachher hab ich im Schwedischen Kennzeichen-Register gesehen dass die gleich ein Tag nachher das Kennzeichen abgemeldet haben, wo ich die doch gesagt hatte dass ich erst Ende der Woche heimfahre....na ja, versichert war der bei mir schon, rein auf Fahrgestell-Nummer (und Schwedisches Kennzeichen; ein guter persoenlicher Versicherungs-Berater kann dir schon einiges auf Schrift stellen, sogar auf Englisch....:)) Aber tatsaechlich eine nette graue Zone, nix fuer die 'faint of heart'....;)) | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Ja, da muß man die Zähne zusammenbeißen... Aber eine Wiederverwendung der Kennzeichen geht nicht: Bei den Schweden ist im Kennzeichen die Chassisnummer mit aufgedruckt. Gruß Michael | ||||
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Doch, Kennzeichen als solches (Nummer) wird wiederverwendet, wuerde mir erzaehlt....wahrscheinlich wird nur das Nummern*schild * erneut angefertig. Das ganze laueft in Schweden uebrigens ueber eine Zentrale Stelle/Verwaltung/Fertigung (da kommen auch deren Jaehrliche Steuer-Plaketten her), nicht wie in NL (und BRD glaub ich) dezentral organisiert/angefertigt, also von daher geht diese Prozedur wahrscheinlich leichter. | ||||
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Moin,
@wjm weißt du genaueres über "Ausfuhr"- oder "Kurzzeit"-Kennzeichen in Schweden? Ich hatte schon mal die Absicht eine Volvo LTGB aus Schweden zu ersteigern und nach Deutschland zu holen. Da Militärfahrzeuge ja noch kein normales Kennzeichen hatten, kann man ja auch nicht mit dem bisherigen fahren und zusätzlich ein deutsches Kurzzeitkennzeichen dazu anpappen. Fahrzeuge älter als 30 Jahre sind ja zumindest in Schweden steuerfrei, aber wie sieht es mit der Versicherung aus? Gruß Stefan | ||||
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Hallo Stefan,
ich habe meinen Tgb 11 auch direkt in Schweden geholt. Mein Verkäufer hatte ihn dort zugelassen ( auch wegen der Probefahrt in Schweden ) und ich bin mit seinen Kennzeichen bis nach Deutschland gefahren. Er hat mir angeboten mit den Kennzeichen bis nach hause zu, war mir aber dann doch zu heikel ( die Kilometer durch Dänemark und Schweden waren schon spannende genug ). Ich habe mir in Kurzzeitkennzeichen geholt und die auf der Fähre von Dänemark nach Deutschland dran geschraubt. Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur für Deutschland, für 5 Tage oder eine fahrt. Kosten ca. 11 Euro plus die Kennzeichen ca. 20 Euro. Du brauchst eine Deckungskarte von deiner Versicherung und deinen Perso. Die schwedischen Schilder musste ich dann zwecks Abmeldung zurück schicken und nach der Zulassung in Deutschland eine Kopie der Zulassung ebenfalls hoch schicken. Alles in allen ging Bestens glatt ( was auch an der Hilfsbereitschaft von meinem Verkäufer Dirk lag ). Der " Kleine " schnurrte die 1200 Kilometer wie ein Uhrwerk und wir hatten auch keinen Unfall ( Gott sei dank ). Gruß Michel Da fällt mir noch was ein : Dirk erwähnt, daß an dem Fahrzeug verschieden Umbauten vorzunehmen sind ( Entmilitarisieren ) damit er in Schweden zugelassen werden kann. Was daß aber genau ist ..... ?? | ||||
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Moin,
auf einer schwedischen Seite habe ich Infos zu vorübergehende Zulassungen in Schweden gefunden, das heißt in Schweden Übergangskennzeichen. Eine Seite ist sogar auf deutsch: http://www.vv.se/templates/page3____5648.aspx Damit kann man offiziell ein Fahrzeug aus Schweden exportieren. Und sogar bis zu 12 Monaten damit herum fahren. Jetzt muß ich nur mal klären, ob so ein Kennzeichen in Deutschland akzeptiert wird. Gruß Stefan | ||||
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Hallo!
Ich habe mal bei mir im Rathaus gefragt, was die zu schwedischen Kennzeichen sagen. Die Anwort: Sehr geehrter Herr Vieweg, es ist vollkommen richtig für die Überführung von Schweden nach Deutschland schwedische Übergangskennzeichen zu beantragen. Die zusätzliche Anbringung von deutschen Kurzzeitkennzeichen ist nicht erforderlich. Nicht zulässig dagegen wäre die Überführung aus Schweden mit deutschen Kennzeichen. Hier läge ein Eingriff in das Schwedische Zulassungsrecht vor. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stadt Erlangen Bürgeramt Kfz.-Zulassungsstelle R. Seitz Das klingt doch ganz praktisch Servus Benito | ||||
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Moin,
na das ist doch mal etwas. Die schwedischen Ausfuhrkennzeichen sind 1 Monat gültig. Da kann man ja noch eine kleine Urlaubsfahrt mit einschließen oder hat noch Zeit genug, um alles für den TÜV zu erledigen. Gruß Stefan | ||||
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Wieso denn jetzt ein Monat? Der Herr von der Zulassungsstelle sprach von den Übergangskennzeichen, und die gibt es doch bis zu einem Jahr Gültigkeit? Oder gibts auch spezielle Ausfuhrkennzeichen?
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Moin,
ja es gibt auch spezielle Ausfuhrkennzeichen. Die Übergangskennzeichen in Schweden sind 3,6 oder 12 Monate gültig. Sie dürfen auch im Ausland verwendet werden, wenn der betreffende Staat das zuläßt. Z. B. kann man dann noch nach Norwegen und Finnland fahren. Aber wenn das Fahrzeug endgültig aus Schweden exportiert wird und nicht wieder nach Schweden zurück fährt, dann muß man die Übergangskennzeichen zurückgeben. Also sollte man mit diesen Kennzeichen nur "vorübergehend" Urlaub in Deutschland machen. Außerdem muß man noch eine Versicherung in Schweden finden und eine Adressse in Schweden haben, wohin die Schilder geschickt werden können. Gruß Stefan | ||||
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