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Thema: Import aus EU-Ländern (Gelesen 23545 mal) | |||||
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So Ihr lieben, es wird langsam ernst.
Hat irgendjemand von Euch mit schwedischen Versicherungen (Haftpflicht) Erfahrungen gemacht???? wegen der Übergangskennzeichen oder geht da auch ne deutsche Versicherung??? Grüße Christoph. | ||||||
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Der Schwedische Text schreibt ausdruecklich das dieses 3/6/12-Monate Kennzeichen auch fuer Export gedacht ist. Der eigene Staat kann nur Steuerlich eingreifen, es kann kein gueltiges Kennzeichen, samt TUV & Versicherung, den Eintritt verbieten. In NL-Kontext ist das besonders interessant, weil wir ja einen >25j Oldtimer-Ausnahme bezueglich KFZ-Steuer haben....:)) (und mann dann, bevor/waehrend der (oft) mehrfachen gang zum TUV-Station, froehlich herumfahren kann, ohne immer wieder muehselig ein Tages-Zulassung zu organisieren (samt Nummernschild und Versicherung)) Aber Achtung: mir bekannte Schweden, die diese Materie eigentlich bis zum Detail kennen sollten, wuessten nix davon....Erfahrungen mit der Prozedur (und besonders Versicherungskosten (achte auch auf die TUV-Pruefung (gibt es in BRD auch, nicht aber in NL))) sind daher Mangelware.... | ||||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Hallo,
die privatausfuhr aus Schweden ist möglich auch mit 5 tageskennzeichen ! achtet nur darauf das es auf der grünen karte mit oben steht !!!! Schweden gehört ja zur eu deshalb kein problem !!! gruß the 6wheeler:-) | ||||||
was hätte wohl colt seavers gemacht wenn er kein gmc hätte ? Volvo tgb nätürlich :-) LADA fahn is wie wenze albträumst :-) LADA rostet schon auf dem Prospekt :-) Volvo TGB 20 Land Rover Discovery s2 und nen Fahrrad :-))))
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So, ich geb mal meinen Senf dazu:
Fakt ist, dass man ein deutsches Kurzzeitkennzeichen im Ausland verwenden darf. Aber nur, wenn man von Deutschland aus dorthin fährt. Also keine Einfuhr aus z.B. Schweden. Anerkannt werden die deutschen Kurzzeitkennzeichen von allen EU-Staaten. Die Schweiz und einige andere angrenzende Länder tollerieren offensichtlich die Schilder (Hauptsache das "D" im Sternenbanner). das ist aber ohne Gewähr. Ebenso gibt es wohl immer noch Polizisten, die keine Ahnung haben und Probleme machen. Für den Import gibt es also folgende rechtlich unbedenklichen Möglichkeiten: 1. Fahrzeug auf den verkäufer angemeldet lassen und Schilder aus Deutschland zurückschicken (Ist aber eigentlich auch so nicht erlaubt, da nur der Halter, oder eine von ihm beauftragte Person das Fahrzeug so im Ausland fahren darf, geht aber, wenn der Kaufvertag erst mit Überschreiten der Grenze gültig wird, und man das Fahrzeug im Auftrag des ja noch schwedischen Halters überführt, am Besten im Vertrag so eintragen, mit Vollmacht zum Überführen). Wenn es schnell gehen soll mit dem Rückversand kann man ja dann in Deutschland auf dem ersten Parkplatz die schwedischen Kennzeichen abschrauben und deutsche Kurzzeitkennzeichen drann machen. Allerdings wirklich niemals beide Kennzeichen gleichzeitig, das ist überall verboten. 2. Verwendung ausländischer Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen. Dafür ist es alledings auch notwendig, dass man eine ausländische Versicherung abschließt (wie teuer die ist? k.Ahnung) 3. Das Fahrzeug auf einen Hänger oder Abschleppwagen stellen. Dafür ist ja keine Zulassung nötig | ||||||
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Erfordert aber auch Mitwirkung *und* eine sehr lange Anlauf-/Vorlaufzeit beim Verkaeufer, also voellig ungeeignet fuer Kauf-Entscheidungen vor Ort. Bei unsere NL-Tageskennzeichnen, gedacht fuer RDW (TUV) Abnahme, steht uebrigens nirgendwo dass die nicht auch im Ausland benuetzt werden duerfen. (geschrieben/publiziert hat das die NL-Behoerde schon mal, aber eben nicht in die direkte Unterlagen vermerkt, also fuer mich nicht-existent....:)) (man kann damit nicht nur ein Nummernschild anfordern, sondern auch beim Versicherung eine gruene Karte....damit waere jegliche Auslandsbehoerde defacto ausgetrickst, weil es dann kein rationeller Grund fuer Beanstandung mehr gibt (in NL fehlt aber das blaue EU/NL-Logo, aber das tut es in SE/DK/BE ja auch oft noch, und wenn den ueblichen ovalen 'NL' dazu klebt, waere auch den Punkt behoben) (und das Nummernschild auch eindeutig im NL-Datei zu erforschen) | ||||||
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Hallo,
meine Erfahrungen aus 2007, evtl hat sich was geändert: Schwedisches Kurzzeitkennzeichen. Ja, tolle Sache, gilt für 3 Monate. Mein Händler war sehr bemüht, für mich dieses zu organisieren. Aber es scheiterte an der "Besichtigung", also dem schwedischem TÜV. Da mein C303 direkt aus der militärischen Nutzung kam und nicht, nie nicht, zivil zugelassen war, war er auch noch nie bei der Besichtigung gewesen. Schwedische Armeen dürfen ohne TÜV in den Krieg ziehen, sehr interessant, wenn man vor kurzem lesen konnte, dass Fahrzeuge der Bundeswehr in Afganistan nicht mehr benutzt werden durften, weil der TÜV abgelaufen war. Dadurch, dass die Besichtigung fehlte, konnte das Fahrzeug nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen zugelassen werden. Nur Fahrzeuge mit noch gültiger Besichtigung kann man so zulassen. Normale zivile Zulassung ist aber möglich. Also wurde folgendes Prozedere abgesprochen, Händler lässt Auto zu, fährt zur Besichtigung und dann wird es umgemeldet. Zum Schluß haben wir dann die letzten beiden Schritte weggelassen und ich bin mit der Zulassung auf den Händler nach D gefahren, denn nach der Zulassung, das ist der Clou, hat man 4 Wochen Zeit zur Besichtigung zu fahren. Also konnte ich dann 4 Wochen ganz in Ruhe zum TÜV fahren und die Abnahme machen. Hatte mir damit dann auch erst mal Zeit gelassen, ist toll mit schwedischen Kennzeichen durch die Gegend zu fahren, man kann in HH doch etwas anders fahren ohne gleich angehupt zu werden. Bei einem zivil zugelassenem und besichtigtem Fahrzeug würde ich immer die Kurzzeitzulassung machen, alleine schon wegen der 3 Monate Zeit für TÜV und so. Mit dem schwedischen Kennzeichen, egal ob Kurzzeit oder normal, als Deutscher in D herumzufahren, stellt in gewissem Sinne eine Steuerhinterziehung dar. Wenn man es aber nicht übertreibt, so sagte mir damals ein befragter Anwalt, kommt man wohl damit durch. Meinen Buckelvolvo hatte ich damals mit Trailer geholt, natürlich die sicherste Methode. Viele Grüße Jens | ||||||
Volvo C303, Suzuki SJ410 und Lexus RX400h und viele Träume
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Mit schwedischen Kennzeichen als Deutscher hier in Deutschland rumfahren geht rechtlich auch nur einwandfrei, wenn man das im Auftrag des Schweden tut, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Man kann also einen Kaufvertrag abschließen, der die Überführung durch den Schweden vorsieht, der einem dann den Auftrag gibt, diese Überführungsfahrt zu machen. Der Kaufvertrag wird dann erst in Deutschland nach Überführung gültig. Den Kaufpreis kann man ja soweit offiziell als Pfand für das Fahrzeug bei dem Schweden hinterlegen. Also nochmal in richtiger Reihenfolge: 1. Nach Schweden fahren 2. Kaufvertrag unterschreiben mit off. Gültigkeitsdatum Ankunft Deutschland 3. Vollmacht zum Fahren des Fahrzeugs vom netten Schweden geben lassen 4. Kaufpreis als Pfand hinterlegen 5. Mit schwedischen Kennzeichen losfahren bis daheim 6. Schwedische Kennzeichen zurückschicken, vernichten was auch immer 7. Kaufvertrag wird gültig, also auch Kaufpreis. Der Kaufpreis wird mit Pfand verrechnet. 8. Das Fahrzeug steht nun in Deutschland und gehört Dir, damit kannst Du dann das ganze Prozedere zur Anmeldung anfangen, wozu Du dann wahrscheinlich aber nochmal Kurzzeitkennzeichen benötigst. Alternativ viellleicht auch mit schwedischen Kennzeichen das Fahrzeug beim TÜV vorführen. Das Fahrzeug gehört Dir dann zwar offiziell noch nicht, muss es aber auch noch nicht für den TÜV. Das machst Du dann eben auch noch im Auftrag des Schweden, oder zumindest mit seiner Erlaubnis. Einfach so mit dem Auto eines Ausländers ohne Beauftragung rumfahren ist Steuerhinterziehung, es sein den es ist ein Mietwagen, oder es ist ein Notfall eingetroffen (eigenes Auto in Schweden defekt oder irgendwas sonst halt, was eine Rückkehr mit eigenem Fahrzeug unmöglich macht). Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind zwar überall in der EU zugelassen (Schweiz wird es meines Wissens nur geduldet), gilt aber nur für Fahrzeuge, aus Deutschland, mit denen man eine Überführungs- oder Probefahrt macht. Warum es dann noch eigene Ausfuhrkennzeichen gibt? Mhm, evt. nur wegen der längeren Gültigkeitsdauer. | ||||||
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Ein Ausfuhrkennzeichen kostet ein Vermögen an Versicherung und hat in den meisten EU-Staaten den Nachteil das das Fahrzeug eine mindestens drei Monate gültige Überprüfung/TÜV haben muss. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen braucht der weil nur eine grüne Karte und wird überall akzeptiert ![]() | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Also bei den 3 Volvos die ich und ein Kumpel geholt haben sind wir mit deutschen 5 Tagekennzeichen im Rucksack nach Schweden gefahren und haben die Volvos auf die Fähre und hier nach Hause gefahren. Es hat niemand ein Problem damit gehabt von den Behörden, weder in Schweden noch in Deutschland. Entspannt euch und nehmt nicht alles zu genau.
Am Ende behauptet noch einer das der Ball umgekippt ist...(ein Witz für Freunde der nicht euklitischen Geometrie ![]() | ||||||
Das Leben ist schön aber teuer. Man kann es auch billiger haben aber dann ist es nicht mehr so schön!
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Nur um den Thread nochmal zu verlängern:
Hin und wieder meint ja der ein oder andere, dass es zulässig sei, als deutscher in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischen Nummernschildern zu bewegen (z.B. bei einer Überführungsfahrt von sagen wir mal Schweden nach Deutschland )k.A. wieso ich ausgerechnet Schweden genommen hab ![]() Ich darf Euch beruhigen: Ihr dürft damit normalerweise nicht fahren. Folgende Ausnahme: Es handelt sich um einen Mietwagen, eine gewerbliche Fahrt (z.B. Speditionsunternehmen mit polnischen Fahrer auf schwedischem Sattelschlepper und ungarischem Auflieger) oder aber es liegt ein ausserordentlicher, wichtiger Grund vor, dass nicht ein Schwede dieses Fahrzeug bewegt (z.B Schwede kam als Tourist nach Deutschland und ist plötzlich schwer erkrankt und der Deutsche fährt ihm das Auto heim. Also so einfach mal mit normalem schwedischem Kennzeichen einen C303 nach Deutschland überführen ist also auch nicht. Ob man mit gewerblichem Verkehr argumentieren kann, wenn man von der Polizei gestoppt wird? Liegt vielleicht daran, was der Polizist gefrühstückt hat. Bei meinem Motorrad wollte ein TÜVie sogar mal eine Reifenfreigabe sehen, obwohl ich die gar nicht brauche, weil bei mir nur die Größe eingetragen ist. Aber dann hat er einfach mal einen Kollegen gefragt, dann wars kein Problem. Solangs dann so geht, bin ich ihm nicht böse. Auch ein TÜVie kann bei dem Dschungel an Vorschriften ja nicht alles kennen. | ||||||
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du darfst aber als deutscher in schweden ein fahrzeug mit schwedischen kennzeichen bewegen. auf der fähre kannst du dann die kzk draufkloppen und bist wieder sicher. offroader hat natürlich recht, wen juckts (ok-die fährbetreiber haben mirs verboten, durchgelassen haben sie mich aber trotzdem) die frage ist ja auch nicht ob das eigentlich kein problem ist, sondern was ist im schadenfall,... dass das nicht unrealistisch ist, sieht man an meiner überführungsfahrt - direkt mal in einen unfall verwickelt worden. da möcht ich dann nicht mit der versicherung und den beiden ausführenden organen diskutieren wollen, wer hier dann eventuell nicht zugelassen ist... | ||||||
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Genau genommen dürftest Du die deutschen KzK erst mit Erreichen der dt. Hoheitsgewässer draufmachen. Und was ist im Schadensfall auf der Fähre?
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ich weis, das hab ich in kauf genommen. sonst hätt ich erik die schilder schicken müssen.
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Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Doc
Gast |
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Na, dann machen wir es doch mal kurz:
Du überführst das Fzg. ja auch nicht. Der Freund aus Schweden hat Dir sein Auto geliehen und mit dem fährst Du (natürlich mit seiner Zustimmung) nach Deutschland, wo es dann bleibt, weil Dir das Auto so toll gefallen hat, dass Du es gekauft hast... ![]() Das war der unbürokratische Weg. Hier der bürokratische: Der schwedische Verkäufer meldet das Fahrzeug mit schwedischen Papieren(zur Außerlandesführung) an, bezahlt für 4 Wochen die Versicherung, trägt Dich als Käufer in der Registrierung als legitimierten Fahrer ein und schickt Dich nach Deutschland. Beim schwedischen Zoll zeigst Du Deine Papiere(die freuen sich und wünschen Dir einen schönen Tag...). Nach dem Verlassen der Fähre zeigst Du die Papiere dem deutschen Zoll(die freuen sich nicht, wünschen Dir auch keinen schönen Tag, lassen Dich aber trotzdem fahren, ohne etwas anmelden oder bezahlen zu müssen...). Dann fährst Du zum heimischen TÜV(auch die freuen sich nicht, wünschen Dir aber immerhin einen schönen Tag), innerhalb der 4 Wochen weiterhin mit schwedischer Nummer, nimmst die notwendigen zulassungsrelevanten Änderungen vor, fährst wieder zum TÜV um die vorgenommenen Änderungen vorzuführen(die sind aber trotzdem weiterhin nicht nett...), lässt Dir das Gutachten für die Zulassung aushändigen(im Tausch gegen mindestens zwei grüne Scheine) und fährst(weiterhin mit schwedischen Nummern) zur Zulassungsstelle. Da kriegst Du die Papiere(ZB1 und ZB2), lässte nebenan beim Schilderdienst Nummernschilder prägen(die sind nett...) und fährst nach Hause(weiterhin mit schwedischen Kennzeichen). Zu Hause angekommen, trinkst Du ein Bier auf die vollbrachte Zulassung(freust Dich...), bohrst schön die neuen Nummernschilder mit der Wunschkombination(gegen Zahlung von 20,-€, trotzdem werden die bei der Zulassungsstelle nicht nett...), und machst sie mit neuen, verzinkten Schrauben am Auto fest, aber bitte mit schwarzen und weißen Kappen abdecken, damit die zinkglänzenden Schraubenköpfe das leserliche Erscheiningsbild der Kennzeichen nicht stören... Kommt also ganz auf den Standpunkt des Betrachters an. Frank | ||||||
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und wer war jetzt gleich nochmal nett zu uns?
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Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Servas,
ähnliche Punke werden gerade in einem anderen Fred hier beschrieben. Wo liegt eigendlich das prob. den Knäcke mit einem Kurzzeitkennz. zu holen ![]() Kuckst Du ![]() http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/single_market_for_goods/motor_vehicles/interactions_industry_policies/l24283_de.htm Innerhalb der EU besteht eine Anerkennungspflicht. Klugscheißmodus aus, klick | ||||||
A bissl Biang, a bissl Staucha, scho konst as wiada braucha!
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Wo das Problem liegt...? Na, darin, dass es kein Problem gibt. Frank | ||||||
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feine sache, aber das wusste 2007 noch keiner, als ich mein brot geholt hab ![]() | ||||||
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Hättest ja mal mich fragen können, den Tip mit den Kurzzeitkennzeichen habe ich hier bei der Zulassungsstelle bekommen gehabt ![]() | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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