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Autor | Thema: Import aus EU-Ländern (Gelesen 24920 mal) | |||
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Weil man nämlich mit einem Fahrzeug, das ausgeführt werden soll, noch durch Deutschland fahren muss.
Und die meisten Exportkisten sind alles andere als Verkehrssicher | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Die Exportkennzeichen sind wohl auch für Exporte ausserhalb der EU. Dort, wo man kein deutsches Fahrzeug bei den dortigen Behörden abmelden kann. Vermute ich mal.
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Das sind die Fahrer selbst aber noch viel weniger, also wuerde ich eher einen Fueherschein-/Fahrer-Pruefung befuerworten....;)) | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Ein 14-tagiges Export-Kennzeichen haben wir in NL uebrigens schon. (das macht das dieses super-geizige 1-Tags Importkennzeichen ja noch fieser) | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Hm, da haben wir aneinander vorbeigeredet: Du meinst den Sinn der HU anlässlich einer Ausfuhr-Fahrt (will ich nicht unbedingt in Frage stellen), ich meine den Sinn des Ausfuhrkennzeichens, wenn man eh ne HU machen muss. RalfHugo folgt da eher meinem Gedankengang "Sinn von speziellen Ausfuhrkennzeichen, wenn man das Auto eh wegen HU-Zwang normal zulassen kann":
Natürlich meldet man das Fahrzeug net im Ausland ab, kostet doch bestimmt nur Extragebühren. Sondern der Ausländer schickt die Kennzeichen an den Inländer zurück (mit oder ohne Papiere?), der meldet dann das Auto ab. Man kann auch per Post an die heimische Zulassungsstelle "abmelden", zumindest geht das zwischen D und IS (selbst erprobt: Kennzeichen an die Zulassungsstelle im Ausland zurückschicken und gut is)! Funzt aber bestimmt nicht in die Rückrichtung IS nach D (ich glaube, unsere Zula-Experten in D würden dumm gucken, wenn sie sämtliche Fahrzeugunterlagen incl. Kennzeichen per Päckchen an die Amtsadresse zugesandt bekämen!? ) | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Endlich die Antwort vom BMVBS:
Die Antwort des zuständigen schwedischen Behörde war schneller:
Also: man braucht schwedische Kurzzeitkennzeichen um ein schwedisches Fahrzeug aus Schweden nach Deutschland zu verbringen. Deutsche Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht verwendet werden! Damit sollte die Sache jetzt aber geklärt sein! | ||||
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Hallo,
"and the vehicle is inspected, " Ganz wichtiger Punkt. Trifft bei allen militärisch zugelassenen Fahrzeugen nicht zu. War bei meinem C303 auch der Fall. Dann ist das schwedische Kurzzeitkennzeichen nicht möglich, weder für Schweden noch für Ausländer. Viele Grüße Jens | ||||
Volvo C303, Suzuki SJ410 und Lexus RX400h und viele Träume
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Und diese "Inspection" darf nicht länger als 12 Monate her sein, "Scheunenfunde" oder so kriegt man also nicht Schwedischkurzzeitzugelassen.
Hans (der im Augenblick mit einem alten Landrover in Schweden liebäugelt) | ||||
never turn your back to mother earth (dreh dein Auto nicht auf den Rücken)
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hallo ich,
wenn du einen landy suchst schau auf jeden fall mal in england, zb ebay.uk. die preise da sind im vergleich zu deutschland fast geschenkt . mein hallennachbar hat für 500,- pfund einen brauchbaren wagen dort geholt und das war kein glückstreffer. er hat mir bis er zugeschlagen hat etlich fahrzeuge bzw. anzeigen in dieser preisklasse gezeigt. für um die 2000,- wurden da durchrestaurierte autos mit neuem verzinktem rahmen angeboten. und die ersatzteilsituation lässt einen vor neid erblassen. es gibt eigentlich alles und das zu spotpreisen. abgeholt hat er ihn übrigens mit eu-kurzzeitkennzeichen. ingo | ||||
schraubst du noch, oder fährts du schon?
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Hi Ingo,
danke für Deine Antwort. Meine Aufmerksamkeit gilt einem bestimmten 109 V8 mittlerweile recht selten, in England oft umgefrickelt. (Außerdem will ich Schwedenurlaub machen) @all: von wegen Wesenstest, ich will meinem Volvo nicht untreu werden, man wird nur sowas wie süchtig. Oder nennt man es Sammelleidenschaft? Seid gegrüßt: Hans Seid geg | ||||
never turn your back to mother earth (dreh dein Auto nicht auf den Rücken)
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Egal welche Behörde Euch was oder wie schreibt (meist kennen die sich selber nicht aus) gilt immer noch die EU-Verordnung, nach der man mit dem Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen aus seinem Wohnsitz- oder Dienstsitzland mitbringt auch ein Fahrzeug innerhalb der ganzen EU bewegen darf. Vorraussetzung: Es ist haftpflichtversichert. Haftpflichtversicherung wird duch das kennzeichen an sich aber schon nachgewisen. Alternativ dazu einfach Versicherungsbestätigung (als grüne Karte oder auch anderes Papier) mitnehmen. Am bestenm noch die EU-Verordnung in den enstprechenden Landessprachen ausgedruckt mitnehmen und darauf achten, dass der Browser die Internetadresse als Quellenangabe mitdraufdruckt, damit der etwaige ahnungslose Polizist das auch nachvollziehen kann. Ich habe den Shcriebsel in deutsch, dänisch und schwedisch im Handgepäck.
Diese Verordnung gilt seit irgendwann 2007. Manche Behörden haben aber immer noch irgendwelche veralteten Dienstanweisungen da rumliegen und schreiben einfach nur irgendeinen veralteten Kram ab. Bei der Versicherung aber bitte drauf achten, dass sie tatsächlich EU-weit gelten. Einige Versicherungen bieten auch rein deutschlandweite Versicherungen an (etwas günstiger). So eine wurde mir auch mal bei einer Schilderfirma angeboten (da gibts oft auch Deckungskarten für Kurzzeit- un Zollkennzeichen, aber meist viel teurer als bei der eigenen Versicherung). Ich hatte meiner bei der HUK besorgt für 50,- € (EU-weit inkl.) Beim Schilderdienst hätte se etwas über 80,- € besorgt. Wenn man die bei der Versicherung besorgt, bei der man dann das Fahrzeug dann letzutendlich anmeldet, dann wird die Zeit auch einfach in den neuen Vertrag mit einberechnet (dann kostet es nur fast gar nichts mehr). | ||||
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Fuer wer die NL-Sprache leiden/verstehen kann gibt es hier auch noch einige interessante BRD-Aussagen....angeblich variiert die Ausgabe/Handhabung von KZK's von Bundesland zu Bundesland (Kleve: 'nur fuer BRD/AT/DK, mit Fahrgestellnummer & Verwendungszweck' / NL-Verkaufstelle (nicht klar aus welches Bundesland da geliefert wuerde): 'ueberall gueltig, auch ohne Fahrgestellnummer')
http://player.omroep.nl/?aflID=11447749 Die NL-Behoerde selbst weisst uebrigens noch am wenigsten bescheid (alles Behauptungen/Verbote ohne jegliche Gesetzgrundlage), aber das war schon immer so. (das Problem bei uns ist ja Finanzamt/Ankaufssteuer, nicht Verkehrsrecht, und gerade da haben wir vor einige Jahren schon ein 'Schonungsfrist' von 2 Wochen bekommen, in dem das auslaendische Fahrzeug entweder zurueck gefuehrt oder angemeldet/versteuert werden muss (dies alles auch nur weil die EU sonst die ganze Steuer fuer nichtig erklaert haette).) | ||||
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Ich hab meinen TGB mit 5 Tage-Kennzeichen aus Schweden abgeholt.
Unfreiwillig stand ich dann nach ca. 20. km am schwedischen Autobahnrand. Lichtmaschine defekt, Batterie leer, kein Warnblinklicht. Einige schwedische Polizisten fuhren grinsend vorbei. KEIN Problem mit dem Kennzeichen. Sinn eines Kennzeichens: Beleg der Haftpflichtversicherung und Auffindbarkeit des Fahrzeugführers. Beides erfüllt das 5-Tage-Kenneichen. | ||||
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Deswegen hab ich mir zur Sicherheit diesen EU-Text in allen relevanten Sprachen (schwedisch, dänisch und deutsch) mitgenommen. Wenn ein Polizist was bemängelt hätte wegen der Kennzeichen, dannn hätt ich ihm das halt unter die Nase gehalten. Aber dass die Polizisten in Schweden nicht angehalten haben und wenigstens die Pannenstelle abgesichert haben? Mhm, da lob ich mir doch die US-Militärpolizei hier bei uns in der Pfalz. | ||||
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Weiss zwar nicht ob dies Deutschland-Einsassen auch selbst nur irgendwie hilft, aber fuer nicht-BRD'er scheint mir diese Loesung neu:
http://www.vdcnederland.nl/index.php?postback=contentitem&contentitem_id=142 (wobei mir die Dauer bis zu einem Jahr erinnert an die seit Jahren existierende Loesung fuer EU-Ausland Touristen, die in Europa mit einem gekauften Wohnmobil herum fahren wollen, und das in NL-Kontext sonst nicht machen koennen (das war zwar eine Loesung innerhalb von NL (per NL-TUV-Niederlassung), aber der duerfte auch sonstwo in EU, inklusiv BRD, anwendbar sein, oder?)) | ||||
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Mit 349/999/1999/3999 euro fuer 1/3/6/12 Monate uebrigens nicht billig, aber gegenueber die (dort erwaehnte) 199 euro fuer das 5-Tage Kenzeichen ist das auch wieder relativ (und fuer sehr viel weniger wird auch einen BRD-Autohaendler das nicht machen, vermute ich (hab eine Summe von 90 euro fuer nur Schilder im Gedaechniss?)) http://www.kentekenwebshop.nl/?menu=category&categoryID=776062 Aber vielleicht weiss jemand hier auch die BRD-Nettopreise von diese (neue?) Kategorie?....;)) | ||||
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Für´s Kurzzeitkennzeichen BRD
15, € für Schilder 50 für Versicherung Zulassungsgebühren weiß ich jetzt nimmer. | ||||
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Zollkennzeichen sind nur für den Export ausserhalb der EU
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viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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'Ausserhalb BRD' wuerde noch Sinn machen, weitere Beschraenkungen machen das Konzept, fuer diese Firma, voellig wertlos....die nennen EU & Ostblock in einem Satz, also nicht *nur* Ostblock/nicht-EU (wobei ja eigentlich fast kein nicht-EU Ostblock mehr uebrig ist....ausser Ukraine/Weissrussland & Yugoslavien). Dabei: nur das 5-Tage Kennzeichen macht fuer Export Sinn, *nicht* eins mit 1/3/6/12 Monate....das wuerde himmelhochjauzend ueber das Ziel hinaus schiessen.... | ||||
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Bei uns in Bayern kosten KZK 10,20 € Gebühr, 15,90€ für Schilder und 36,80 € Versicherung über Online-Anbieter. Ergibt insgesamt 62.90€ incl. allem. | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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