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News: Frag mal was, vielleicht hat jemand eine Antwort...

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  29.März 2024 12:8:35

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 Thema: Import aus EU-Ländern  (Gelesen 24920 mal)
Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 14.Juli 2010 16:23:39 »
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Weil man nämlich mit einem Fahrzeug, das ausgeführt werden soll, noch durch Deutschland fahren muss.

Und die meisten Exportkisten sind alles andere als Verkehrssicher wink
viele Grüsse Frank


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RalfHugo

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 14.Juli 2010 16:27:52 »
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Die Exportkennzeichen sind wohl auch für Exporte ausserhalb der EU. Dort, wo man kein deutsches Fahrzeug bei den dortigen Behörden abmelden kann. Vermute ich mal.
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WJM

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 14.Juli 2010 16:28:25 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 14.Juli 2010 16:23:39
Weil man nämlich mit einem Fahrzeug, das ausgeführt werden soll, noch durch Deutschland fahren muss.

Und die meisten Exportkisten sind alles andere als Verkehrssicher wink


Das sind die Fahrer selbst aber noch viel weniger, also wuerde ich eher einen Fueherschein-/Fahrer-Pruefung befuerworten....;))

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WJM

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 14.Juli 2010 16:30:30 »
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Zitat von: RalfHugo am 14.Juli 2010 16:27:52
Die Exportkennzeichen sind wohl auch für Exporte ausserhalb der EU. Dort, wo man kein deutsches Fahrzeug bei den dortigen Behörden abmelden kann. Vermute ich mal.


Ein 14-tagiges Export-Kennzeichen haben wir in NL uebrigens schon.
(das macht das dieses super-geizige 1-Tags Importkennzeichen ja noch fieser)
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Wilfired75

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 14.Juli 2010 16:35:24 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 14.Juli 2010 16:23:39
Weil man nämlich mit einem Fahrzeug, das ausgeführt werden soll, noch durch Deutschland fahren muss.

Und die meisten Exportkisten sind alles andere als Verkehrssicher wink


Hm, da haben wir aneinander vorbeigeredet:
Du meinst den Sinn der HU anlässlich einer Ausfuhr-Fahrt (will ich nicht unbedingt in Frage stellen), ich meine den Sinn des Ausfuhrkennzeichens, wenn man eh ne HU machen muss.

RalfHugo folgt da eher meinem Gedankengang "Sinn von speziellen Ausfuhrkennzeichen, wenn man das Auto eh wegen HU-Zwang normal zulassen kann":

Zitat von: RalfHugo am 14.Juli 2010 16:27:52
Die Exportkennzeichen sind wohl auch für Exporte ausserhalb der EU. Dort, wo man kein deutsches Fahrzeug bei den dortigen Behörden abmelden kann. Vermute ich mal.


Natürlich meldet man das Fahrzeug net im Ausland ab, kostet doch bestimmt nur Extragebühren. Sondern der Ausländer schickt die Kennzeichen an den Inländer zurück (mit oder ohne Papiere?), der meldet dann das Auto ab.

Man kann auch per Post an die heimische Zulassungsstelle "abmelden", zumindest geht das zwischen D und IS (selbst erprobt: Kennzeichen an die Zulassungsstelle im Ausland zurückschicken und gut is)!

Funzt aber bestimmt nicht in die Rückrichtung IS nach D (ich glaube, unsere Zula-Experten in D würden dumm gucken, wenn sie sämtliche Fahrzeugunterlagen incl. Kennzeichen per Päckchen an die Amtsadresse zugesandt bekämen!?  grin )


1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
« Letzte Änderung: 14.Juli 2010 16:36:18 von Wilfired75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
maxl

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 27.Juli 2010 19:38:54 »
Antwort mit Zitat nach oben
Endlich die Antwort vom BMVBS:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juli 2010. Nach der *Erläuternden Mitteilung der EU-Kommission vom 14.02.2007 zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden", sollen die Mitgliedstaaten die Überführungskennzeichen anderer Mitgliedstaaten gegenseitig anerkennen. Deutschland erkennt z. B. die schwedischen Überführungskennzeichen an.

Wenn Sie jedoch eine Überführung aus dem EU-Ausland nach Deutschland mit einem deutschen Überführungskennzeichen vornehmen wollen, handelt es sich hierbei jedoch um eine sog. Fernzulassung, die in Deutschland nicht zulässig ist. Sie dürfen nach deutschem Recht für ein Fahrzeug, das im Ausland seinen regelmäßigen Standort hat, keine deutschen Kennzeichen benutzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Informationen dienlichen sein.

Für Ihr Engagement möchte ich mich bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Alexander Dürnagel

Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

Politische Planung und Kommunikation
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de


Anfrage:
Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland überführen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane einen gebrauchten PKW im europäischen Ausland (Schweden) zu
erwerben und diesen auf eigener Achse nach Deutschland zu überführen.
Über die notwendige Zulassung und Versicherung für diese Vorhaben
kursieren teils widersprüchliche Meinungen (Deutsche Kurzzeitkennzeichen
+ deutsche Versicherung, Schwedische Kurzzeitkennzeichen + deutsche
Versicherung, etc.).
In der Hoffnung, dass Sie eine klare Aussage zu diesem Thema treffen
können (mit Bezug auf die derzeit gültigen Regeln und Gesetze) wende
ich mich daher an das BMVBS.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX


Die Antwort des zuständigen schwedischen Behörde war schneller:
Zitat:
Hej !

If the seller has the vehicle in traffic and vehicle tax is paid and the vehicle is inspected, then you can run the vehicle on the registration, information about temporary registration can be found on our website, no you can not use German plates


Med vänlig hälsning

André Karlberg
Handläggare
 
Trafikregistret
 
Transportstyrelsen 
701 81 Örebro
www.transportstyrelsen.se
Telefon: 0771-503 503
Fax: 019-26 26 12

Var vänlig och redigera inte texten vid svar eller ytterligare frågor, så blir det lättare för oss att följa ditt ärende.
 
Du kan själv snabbt sköta ärenden som rör fordon på vår webbplats och på vår servicetelefon 0771-25 25 25.
_______________________________________________________________

Ämne :Contact the Swedish Transport Agency
Kategori: Regulations and supervision of road traffic, vehicles, driving licences and commercial traffic

Fråga: Dear Sir or Madam

I have certain request regarding the export of a used swedish car from Sweden to Germany.
My plan is to buy a used car in Sweden and drive it on its own wheels to Germany. I was wondering what kind of registration and insurence is neccesary for this process? Do I need Swedish short-time licence plates and where do I have to order them?
Or do you accept the special temporary plate for vehicles in Germany?

Best regards,
XXXXX


Also: man braucht schwedische Kurzzeitkennzeichen um ein schwedisches Fahrzeug aus Schweden nach Deutschland zu verbringen. Deutsche Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht verwendet werden!

Damit sollte die Sache jetzt aber geklärt sein!

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JMM62

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 27.Juli 2010 19:58:37 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo,

"and the vehicle is inspected, "

Ganz wichtiger Punkt. Trifft bei allen militärisch zugelassenen Fahrzeugen nicht zu. War bei meinem C303 auch der Fall. Dann ist das schwedische Kurzzeitkennzeichen nicht möglich, weder für Schweden noch für Ausländer.

Viele Grüße
Jens
Volvo C303, Suzuki SJ410 und Lexus RX400h und viele Träume
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ich

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 28.Juli 2010 06:19:54 »
Antwort mit Zitat nach oben
Und diese "Inspection" darf nicht länger als 12 Monate her sein, "Scheunenfunde" oder so kriegt man also nicht Schwedischkurzzeitzugelassen.

Hans (der im Augenblick mit einem alten Landrover in Schweden liebäugelt)
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ingow50

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 28.Juli 2010 15:48:36 »
Antwort mit Zitat nach oben
hallo ich,
wenn du einen landy suchst schau auf jeden fall mal in england, zb ebay.uk. die preise da sind im vergleich zu deutschland fast geschenkt . mein hallennachbar hat für  500,- pfund einen brauchbaren wagen dort geholt und das war kein glückstreffer. er hat mir bis er zugeschlagen hat etlich fahrzeuge bzw. anzeigen in dieser preisklasse gezeigt. für um die 2000,- wurden da durchrestaurierte autos mit neuem verzinktem rahmen angeboten. und die ersatzteilsituation lässt einen vor neid erblassen. es gibt eigentlich alles und das zu spotpreisen. abgeholt hat er ihn übrigens mit eu-kurzzeitkennzeichen.
ingo
schraubst du noch, oder fährts du schon?
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ich

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 28.Juli 2010 19:46:7 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hi Ingo,

danke für Deine Antwort. Meine Aufmerksamkeit gilt einem bestimmten 109 V8 mittlerweile recht selten, in England oft umgefrickelt. (Außerdem will ich Schwedenurlaub machen)
@all: von wegen Wesenstest, ich will meinem Volvo nicht untreu werden, man wird nur sowas wie süchtig. Oder nennt man es Sammelleidenschaft?

Seid gegrüßt:

Hans

Seid geg
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RalfHugo

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 1.August 2010 18:25:4 »
Antwort mit Zitat nach oben
Egal welche Behörde Euch was oder wie schreibt (meist kennen die sich selber nicht aus) gilt immer noch die EU-Verordnung, nach der man mit dem Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen aus seinem Wohnsitz- oder Dienstsitzland mitbringt auch ein Fahrzeug innerhalb der ganzen EU bewegen darf. Vorraussetzung: Es ist haftpflichtversichert. Haftpflichtversicherung wird duch das kennzeichen an sich aber schon nachgewisen. Alternativ dazu einfach Versicherungsbestätigung (als grüne Karte oder auch anderes Papier) mitnehmen. Am bestenm noch die EU-Verordnung in den enstprechenden Landessprachen ausgedruckt mitnehmen und darauf achten, dass der Browser die Internetadresse als Quellenangabe mitdraufdruckt, damit der etwaige ahnungslose Polizist das auch nachvollziehen kann. Ich habe den Shcriebsel in deutsch, dänisch und schwedisch im Handgepäck.

Diese Verordnung gilt seit irgendwann 2007. Manche Behörden haben aber immer noch irgendwelche veralteten Dienstanweisungen da rumliegen und schreiben einfach nur irgendeinen veralteten Kram ab.

Bei der Versicherung aber bitte drauf achten, dass sie tatsächlich EU-weit gelten. Einige Versicherungen bieten auch rein deutschlandweite Versicherungen an (etwas günstiger). So eine wurde mir auch mal bei einer Schilderfirma angeboten (da gibts oft auch Deckungskarten für Kurzzeit- un Zollkennzeichen, aber meist viel teurer als bei der eigenen Versicherung).

Ich hatte meiner bei der HUK besorgt für 50,- € (EU-weit inkl.) Beim Schilderdienst hätte se etwas über 80,- € besorgt. Wenn man die bei der Versicherung besorgt, bei der man dann das Fahrzeug dann letzutendlich anmeldet, dann wird die Zeit auch einfach in den neuen Vertrag mit einberechnet (dann kostet es nur fast gar nichts mehr).
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WJM

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NL-spezifischer Nachtrag zum KZK (war:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 3.Oktober 2010 17:21:23 »
Antwort mit Zitat nach oben
Fuer wer die NL-Sprache leiden/verstehen kann gibt es hier auch noch einige interessante BRD-Aussagen....angeblich variiert die Ausgabe/Handhabung von KZK's von Bundesland zu Bundesland (Kleve: 'nur fuer BRD/AT/DK, mit Fahrgestellnummer & Verwendungszweck' / NL-Verkaufstelle (nicht klar aus welches Bundesland da geliefert wuerde): 'ueberall gueltig, auch ohne Fahrgestellnummer')

http://player.omroep.nl/?aflID=11447749

Die NL-Behoerde selbst weisst uebrigens noch am wenigsten bescheid (alles Behauptungen/Verbote ohne jegliche Gesetzgrundlage), aber das war schon immer so.
(das Problem bei uns ist ja Finanzamt/Ankaufssteuer, nicht Verkehrsrecht, und gerade da haben wir vor einige Jahren schon ein 'Schonungsfrist' von 2 Wochen bekommen, in dem das auslaendische Fahrzeug entweder zurueck gefuehrt oder angemeldet/versteuert werden muss (dies alles auch nur weil die EU sonst die ganze Steuer fuer nichtig erklaert haette).)



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RudiRein

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 12.Oktober 2010 19:41:58 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ich hab meinen TGB mit 5 Tage-Kennzeichen aus Schweden abgeholt.
Unfreiwillig stand ich dann nach ca. 20. km am schwedischen Autobahnrand. Lichtmaschine defekt, Batterie leer, kein Warnblinklicht.
Einige schwedische Polizisten fuhren grinsend vorbei. KEIN Problem mit dem Kennzeichen.
Sinn eines Kennzeichens: Beleg der Haftpflichtversicherung und Auffindbarkeit des Fahrzeugführers. Beides erfüllt das 5-Tage-Kenneichen.
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RalfHugo

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 13.Oktober 2010 09:43:48 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: RudiRein am 12.Oktober 2010 19:41:58
Ich hab meinen TGB mit 5 Tage-Kennzeichen aus Schweden abgeholt.
Unfreiwillig stand ich dann nach ca. 20. km am schwedischen Autobahnrand. Lichtmaschine defekt, Batterie leer, kein Warnblinklicht.
Einige schwedische Polizisten fuhren grinsend vorbei. KEIN Problem mit dem Kennzeichen.
Sinn eines Kennzeichens: Beleg der Haftpflichtversicherung und Auffindbarkeit des Fahrzeugführers. Beides erfüllt das 5-Tage-Kenneichen.


Deswegen hab ich mir zur Sicherheit diesen EU-Text in allen relevanten Sprachen (schwedisch, dänisch und deutsch) mitgenommen. Wenn ein Polizist was bemängelt hätte wegen der Kennzeichen, dannn hätt ich ihm das halt unter die Nase gehalten.
Aber dass die Polizisten in Schweden nicht angehalten haben und wenigstens die Pannenstelle abgesichert haben? Mhm, da lob ich mir doch die US-Militärpolizei hier bei uns in der Pfalz.
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WJM

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'Deutsches Zoll-Kennzeichen'? (war:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 09:19:48 »
Antwort mit Zitat nach oben
Weiss zwar nicht ob dies Deutschland-Einsassen auch selbst nur irgendwie hilft, aber fuer nicht-BRD'er scheint mir diese Loesung neu:

http://www.vdcnederland.nl/index.php?postback=contentitem&contentitem_id=142

(wobei mir die Dauer bis zu einem Jahr erinnert an die seit Jahren existierende Loesung fuer EU-Ausland Touristen, die in Europa mit einem gekauften Wohnmobil herum fahren wollen, und das in NL-Kontext sonst nicht machen koennen (das war zwar eine Loesung innerhalb von NL (per NL-TUV-Niederlassung), aber der duerfte auch sonstwo in EU, inklusiv BRD, anwendbar sein, oder?))
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Re:'Deutsches Zoll-Kennzeichen'? (war:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 09:35:26 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: WJM am 16.Januar 2011 09:19:48
Weiss zwar nicht ob dies Deutschland-Einsassen auch selbst nur irgendwie hilft, aber fuer nicht-BRD'er scheint mir diese Loesung neu:

http://www.vdcnederland.nl/index.php?postback=contentitem&contentitem_id=142

(wobei mir die Dauer bis zu einem Jahr erinnert an die seit Jahren existierende Loesung fuer EU-Ausland Touristen, die in Europa mit einem gekauften Wohnmobil herum fahren wollen, und das in NL-Kontext sonst nicht machen koennen (das war zwar eine Loesung innerhalb von NL (per NL-TUV-Niederlassung), aber der duerfte auch sonstwo in EU, inklusiv BRD, anwendbar sein, oder?))



Mit 349/999/1999/3999 euro fuer 1/3/6/12 Monate uebrigens nicht billig, aber gegenueber die (dort erwaehnte) 199 euro fuer das 5-Tage Kenzeichen ist das auch wieder relativ (und fuer sehr viel weniger wird auch einen BRD-Autohaendler das nicht machen, vermute ich (hab eine Summe von 90 euro fuer nur Schilder im  Gedaechniss?))

http://www.kentekenwebshop.nl/?menu=category&categoryID=776062

Aber vielleicht weiss jemand hier auch die BRD-Nettopreise von diese (neue?) Kategorie?....;))

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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 13:27:49 »
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Für´s Kurzzeitkennzeichen BRD

15, € für Schilder 50 für Versicherung Zulassungsgebühren weiß ich jetzt nimmer.
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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 15:19:53 »
Antwort mit Zitat nach oben
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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 19:41:33 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 16.Januar 2011 15:19:53
Zollkennzeichen sind nur für den Export ausserhalb der EU


'Ausserhalb BRD' wuerde noch Sinn machen, weitere Beschraenkungen machen das Konzept, fuer diese Firma, voellig wertlos....die nennen EU & Ostblock in einem Satz, also nicht *nur* Ostblock/nicht-EU (wobei ja eigentlich fast kein nicht-EU Ostblock mehr uebrig ist....ausser Ukraine/Weissrussland & Yugoslavien).

Dabei: nur das 5-Tage Kennzeichen macht fuer Export Sinn, *nicht* eins mit 1/3/6/12 Monate....das wuerde himmelhochjauzend ueber das Ziel hinaus schiessen....
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Re:Import aus EU-Ländern
« Antwort #60 am: 16.Januar 2011 20:40:2 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: RalfHugo am 16.Januar 2011 13:27:49
Für´s Kurzzeitkennzeichen BRD

15, € für Schilder 50 für Versicherung Zulassungsgebühren weiß ich jetzt nimmer.


Bei uns in Bayern kosten KZK 10,20 € Gebühr, 15,90€ für Schilder und 36,80 € Versicherung über Online-Anbieter.
Ergibt insgesamt 62.90€ incl. allem.


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