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Autor | Thema: AHK (Gelesen 2979 mal) | |||
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Hi
ein netter link http://www.uniphon.se/drag/krok1d.htm besonders mit den technischen zeichnungen wird man jeden tüv prüfer doch zur eintragung des hakens als vollwertige ahk bewegen können ... Gruß (link im Juli 2006 an geänderte Webseite angepasst - michael) | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Hi Dirk,
da Schweden inzwischen zur EU gehört, könnte da was drin sein ! Da es die AHK ja noch neu gibt, müßte man den Hersteller um technische Daten (D-Wert etc.) bitten und mit diesen Unterlagen einen verständigen TÜV suchen. Ich sehe da durchaus Chancen. Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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Hey Dirk ,
das Problem mit den militärischen Haken sind nicht die oft fehlende "Leistungsdaten" sondern ganz simpel ausgedrückt , es sind nun mal keine automatisch und selbstverriegelnden Kupplungen. Ich hatte dieses Problem vor rund 10 Jahren während meiner Land Rover Zeit und den passenden Sankeytrailer. Von Pontius bis Pilatius gelatscht , alle Datenblätter besorgt , resultat, Verweigerung !!!. Jeder TÜV Heini hatte ne andere Argumentation, bis das ich dann durch Zufall den Leiter eines Süddeutschen TÜV kennen lernte - auf einem Militärfahrzeugtreffen in Strüth. Lange Rede kurzer Sinn : die Kupplung und die Ringöse hatte er von den Daten im Kopf und die Abnahme war nur noch ne Formsache. Ebenso die Eintragung in die Fahrzeugpapiere , lediglich bei der HU nach 2 Jahren war der Prüfer hier in NRW baff erstaunt , das die vom TÜV Süddeutschland abgesegnet war. Sein Kommentar : ich hätte die niemals zugelassen ! Warum die Verweigerung ? Nun , es ist keine automatisch und selbsttätig veriegelnde Kupplung ( Dixon & Bates ) , das heißt, man muß sie mittels eines Splindes gegen unbeabsichtigtes öffnen , sichern. Und die meisten TÜV "Inschenöre" halten den deutschen Autofahrer schlichtweg für zu blöde , die Kupplung zu sichern - und deswegen die Verweigerung !!! Es gibt ja auch automatisch verriegelnde Natozughaken - da gibts dann kein Problem mit der Eintragung. Dieses Problem gibt es aber tatsächlich nur in Deutschland , im Land der bürokratischen Korintenkacker und Erbsenzähler. In NRW soll der TÜV Essen noch einigermaßen zugänglich für diese Art von AHK sein , aber nur nach "ausgiebiger" Überprüfung. Ein Kumpel aus Castrop hat dort mal ne amerikanische Hakenkupplung tatsächlich eingetragen bekommen , war aber sauteuer das ganze. Mein Tipp, sorgfältig überlegen, braucht man den originalen Schwedenhaken tatsächlich unbedingt ? Dann ist der gang nach Canossa vorprogrammiert , oder tut es nicht auch ne römisch katholische Kugel AHK ? In diesem Sinne, viel Spaß bei der "Hakenlösung". Peter PS) warum ich hier nicht den Namen und die Prüfstelle des Prüfers nannte ? Ganz einfach, ich habe seinerzeit versprochen, das nun nicht in die Republik hinaus zu posaunen , er wollte seine Prüfstelle nicht als Anlaufpunkt in der Militärfahrzeugszene als "Gehimtipp" für Problemfälle gehandelt wissen. Bisher war der Gute aber jedes Jahr in Strüth und in Koblenz auf der Schmittenhöhe als Teilnehmer mit seinem japanischen Jeep oder mit seinem M 715. Kenner der Szene müßten jetzt eigentlich wissen wer es ist. | ||||
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http://www.ringfeder.de/d/index_main.htm
noch etwas für die Fans von Natohaken , geht auf obigen Link und schaut Euch die automatisch verriegelnde Hakenkupplung an. Typ RU WG , da gibts dann beim TÜV überhaupt keine Probleme mehr. Gruß,Peter | ||||
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Hy Leute,
ich wollte an meinen C 303 einen normalen Kugelkopf dranschrauben. Dazu brauche ich aber noch einen Abstandshalter um den Kugekkopf auf ca. 40 - 45 cm über Boden zu bringen. Beim Benutzhandbuch fehlen leider die passenden Seiten (95) Meint ihr, man könnten den Tüvprüfer bei der Abnahme überreden hier schon was einzutragen ohne dass eine Ahk dran ist ? Gruß Michel | ||||
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Schau mal hier: www.c303.de/c303-pdf/parts-list/PartCatalogue21.pdf auf Seite 395/395, Teil Nummer 9 sollte das Richtige sein.
Allzu tief sollte die Kugel aber nicht liegen, sonst wiederspricht das dem Einsatzzweck des Fahrzeugs, und dann darfst du auf einmal auch noch Unterfahrschutz nachrüsten etc. etc. Ohne vorliegendes Teil macht der TüV eigentlich nichts, außer es liegt eine ABE bereits vor... Gruß Michael so, link ist korrigiert | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Alles klar.
genau so sah das Teil aus, mal sehen ob man das über den Zubehör bekommt. Michel | ||||
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Die bei dem Kupplungshaken angegebene Stahlsorte SS 2244 ist ein hochwertiger Chom-Molybdän-Stahl, mindestens 38 CrMo 4, nach der verknüpften DIN 1.7225 sogar 42 CrMo 4.
Aus den gegebenen Werten für Anhänger und Fahrzeug 3 bzw 3,3 Tonnen ergibt sich ein D-Wert von 3000 kg * 3300 kg / 3000 kg + 3300 kg * 9,81 / 1000 kN = 15,41 Kn, für den am C303 zugelassenen Anhänger von 1500 kg wäre ein D-Wert von nur 10,12 kN ausreichend. Bemerkenswert: Observera att TSV ej föreskriver kopplingsbesiktning vid drag av släpfordon med en totalvikt av högst 3 ton. In etwa übersetzt (hoffentlich auch in etwa richtig...) : Beachten Sie, daß der TüV keine Vorführung fordert, wenn das Zugfahrzeug unter 3 Tonnen zul. Gesamtgewicht bleibt. Trifft leider auf C30x nicht zu... Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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hallo michael,
die richtige übersetzung deines textes lautet: Beachten Sie, dass keine Abnahme der AHK vorgeschrieben ist, solange der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 3t nicht übersteigt. Fazit: In Schweden kann man sich mehr oder weniger jeden Haken ans Auto montieren, den man findet. Der Anhänger darf nur nicht zu schwer sein. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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RICHTIG, in Schweden und in einigen anderen europäischen Ländern wird das ebenso locker gehandelt , wir aber , sind in DEUTSCHLAND !!! mit den pingeligsten Zulassungsbestimmungen überhaupt. Michael hat sich doch schon die Mühe gemacht und in seinem Beitrag vom 24. eine zugelassene Kugel AHK von Westfalia herausgesucht. Sogar den Link dazu beigefügt. Dazu gibt´s ne ABE wo dann der TÜV ler nix mehr zu meckern haben kann und fertig ist... Genau so ist es mit den nicht selbsttätig verriegelnden Natozughaken, natürlich sind die nicht verboten, aber das ist nur eine KANN - Bestimmung, d.h., man kann keinen Prüfer dazu zwingen sowas einzutragen. Bevor ich jetzt viel Energie und Geld in so einem Zulassungsbegehren investiere , geht man doch besser den einfachen Weg , bestellt sich bei RINGFEDER einen selbsttätig verriegelnden Zughaken mit ABE und schon ist man am Ziel. MfG , Peter ( der alle Höhen und Tiefen mit Streiterein beim TÜV und der Zulassungsbehörde schon durchgemacht hat) Fazit: Recht haben heißt nicht Recht bekommen !!! | ||||
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Danke für die Korrektur, Rickard. Wenn man keine Ahnung hat wie ich, und dann nur online im Wörterbuch suchen kann, dann findet man nicht alles: släpkärra släpvagn släpfordon Drei verschiedene Begriffe für "Anhänger" auf 6 Zeilen... Ist das Zugfahrzeug dann ein "dragfordon" ? Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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jo, das würde ich so deuten. dieser begriff wird aber nicht so häufig verwendet.
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Rickard SJTRPTGB1314
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