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  18.April 2024 16:53:29

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 Thema: AHK  (Gelesen 2979 mal)
dirk

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Wo ein Volvo ist, ist auch ein Weg!

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AHK
« am: 31.März 2006 13:19:14 »
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Hi
ein netter link http://www.uniphon.se/drag/krok1d.htm

besonders mit den technischen zeichnungen wird man jeden tüv prüfer doch zur eintragung des hakens als vollwertige ahk bewegen  können ... grin grin grin

Gruß

(link im Juli 2006 an geänderte Webseite angepasst - michael)
GRUSS


dirk




tgb 11 . . .
tgb 1111 . . .
tgb 20 . . .
BV 202
tbc
« Letzte Änderung: 25.Juli 2006 19:3:3 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
TGB_11

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Re:AHK
« am: 31.März 2006 13:31:19 »
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Hi Dirk,

da Schweden inzwischen zur EU gehört, könnte da was drin sein !
Da es die AHK ja noch neu gibt, müßte man den Hersteller um technische Daten (D-Wert etc.) bitten und mit diesen Unterlagen einen verständigen TÜV suchen. Ich sehe da durchaus Chancen.

Gruß
Jens
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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Peter

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Re:AHK
« am: 31.März 2006 16:35:0 »
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Hey Dirk ,

das Problem mit den militärischen Haken sind  nicht die oft fehlende
"Leistungsdaten" sondern ganz simpel ausgedrückt , es sind nun mal
keine automatisch und selbstverriegelnden Kupplungen.

Ich hatte dieses Problem vor rund 10 Jahren während meiner Land
Rover Zeit und den passenden Sankeytrailer.

Von Pontius bis Pilatius gelatscht , alle Datenblätter besorgt , resultat,
Verweigerung !!!. Jeder TÜV Heini hatte ne andere Argumentation,
bis das ich dann durch Zufall den Leiter eines Süddeutschen TÜV
kennen lernte - auf einem Militärfahrzeugtreffen in Strüth.

Lange Rede kurzer Sinn : die Kupplung und die Ringöse hatte er von
den Daten im Kopf und die Abnahme war nur noch ne Formsache.

Ebenso die Eintragung  in die Fahrzeugpapiere , lediglich bei der
HU nach 2 Jahren war der Prüfer hier in NRW baff erstaunt , das die
vom TÜV Süddeutschland abgesegnet war.
Sein Kommentar : ich hätte die niemals zugelassen !

Warum die Verweigerung ? Nun , es ist keine automatisch und selbsttätig
veriegelnde Kupplung ( Dixon & Bates ) , das heißt, man muß sie mittels
eines Splindes gegen unbeabsichtigtes öffnen , sichern.

Und die meisten TÜV "Inschenöre" halten den deutschen Autofahrer
schlichtweg für zu blöde , die Kupplung zu sichern - und deswegen
die Verweigerung !!!

Es gibt ja auch automatisch verriegelnde Natozughaken - da gibts dann
kein Problem mit der Eintragung.

Dieses Problem gibt es aber tatsächlich nur in Deutschland , im Land
der bürokratischen Korintenkacker und Erbsenzähler.

In NRW soll der TÜV Essen noch einigermaßen zugänglich für diese
Art von AHK sein , aber nur nach "ausgiebiger" Überprüfung.

Ein Kumpel aus Castrop hat dort mal ne amerikanische Hakenkupplung
tatsächlich eingetragen bekommen , war aber sauteuer das ganze.

Mein Tipp, sorgfältig überlegen, braucht man den originalen Schwedenhaken tatsächlich unbedingt ? Dann ist der gang nach
Canossa vorprogrammiert , oder tut es nicht auch ne römisch katholische
Kugel AHK ?

In diesem Sinne, viel Spaß bei der "Hakenlösung".

Peter

PS) warum ich hier nicht den Namen und die Prüfstelle des Prüfers nannte ?
Ganz einfach, ich habe seinerzeit versprochen, das nun nicht in die Republik
hinaus zu posaunen , er wollte seine Prüfstelle nicht als Anlaufpunkt
in der Militärfahrzeugszene als "Gehimtipp" für Problemfälle gehandelt
wissen.

Bisher war der Gute aber jedes Jahr in Strüth und in Koblenz auf
der Schmittenhöhe als Teilnehmer mit seinem japanischen Jeep
oder mit seinem M 715. Kenner der Szene müßten jetzt eigentlich
wissen wer es ist.
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Peter

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Re:AHK
« am: 2.April 2006 19:40:3 »
Antwort mit Zitat nach oben
http://www.ringfeder.de/d/index_main.htm


wink noch etwas für die Fans von Natohaken , geht auf obigen Link
und schaut Euch die automatisch verriegelnde Hakenkupplung an.
Typ  RU  WG , da gibts dann beim TÜV überhaupt keine Probleme
mehr.

Gruß,Peter
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aquarot

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Re:AHK
« am: 25.April 2006 20:55:20 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hy Leute,
ich wollte an meinen C 303 einen normalen Kugelkopf dranschrauben. Dazu brauche
ich aber noch einen Abstandshalter um den Kugekkopf auf ca. 40 - 45 cm über Boden zu bringen. Beim Benutzhandbuch fehlen leider die passenden Seiten (95)  cry
Meint ihr, man könnten den Tüvprüfer bei der Abnahme überreden hier schon was einzutragen ohne dass eine Ahk dran ist ?
Gruß
Michel
« Letzte Änderung: 25.April 2006 20:55:53 von aquarot » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
michael

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DER Michael

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Re:AHK
« am: 26.April 2006 05:12:33 »
Antwort mit Zitat nach oben
Schau mal hier: www.c303.de/c303-pdf/parts-list/PartCatalogue21.pdf auf Seite 395/395, Teil Nummer 9 sollte das Richtige sein.

Allzu tief sollte die Kugel aber nicht liegen, sonst wiederspricht das dem Einsatzzweck des Fahrzeugs, und dann darfst du auf einmal auch noch Unterfahrschutz nachrüsten etc. etc.

Ohne vorliegendes Teil macht der TüV eigentlich nichts, außer es liegt eine ABE bereits vor...

Gruß
Michael

so, link ist korrigiert
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
« Letzte Änderung: 26.April 2006 07:12:17 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
aquarot

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Irgendein " Laster " braucht der Mann

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Re:AHK
« am: 26.April 2006 10:52:1 »
Antwort mit Zitat nach oben
Alles klar.
genau so sah das Teil aus,
mal sehen ob man das über den Zubehör bekommt.

Michel
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michael

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DER Michael

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Re:AHK
« am: 25.Juli 2006 21:27:46 »
Antwort mit Zitat nach oben
Die bei dem Kupplungshaken angegebene Stahlsorte SS 2244 ist ein hochwertiger Chom-Molybdän-Stahl, mindestens 38 CrMo 4, nach der verknüpften DIN 1.7225 sogar 42 CrMo 4.

Aus den gegebenen Werten für Anhänger und Fahrzeug 3 bzw 3,3 Tonnen ergibt sich ein D-Wert von 3000 kg * 3300 kg / 3000 kg + 3300 kg * 9,81 / 1000 kN = 15,41 Kn, für den am C303 zugelassenen Anhänger von 1500 kg wäre ein D-Wert von  nur 10,12 kN ausreichend.

Bemerkenswert: Observera att TSV ej föreskriver kopplingsbesiktning vid drag av släpfordon med en totalvikt av högst 3 ton.

In etwa übersetzt (hoffentlich auch in etwa richtig...) : Beachten Sie, daß der TüV keine Vorführung fordert, wenn das Zugfahrzeug unter 3 Tonnen zul. Gesamtgewicht bleibt.

Trifft leider auf C30x nicht zu...

Gruß
Michael
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
« Letzte Änderung: 25.Juli 2006 21:34:50 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Rickard

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Re:AHK
« am: 26.Juli 2006 07:3:53 »
Antwort mit Zitat nach oben
hallo michael,

die richtige übersetzung deines textes lautet:

Beachten Sie, dass keine Abnahme der AHK vorgeschrieben ist, solange der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 3t nicht übersteigt.

Fazit: In Schweden kann man sich mehr oder weniger jeden Haken ans Auto montieren, den man findet. Der Anhänger darf nur nicht zu schwer sein.
Rickard
SJTRPTGB1314
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Peter

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Re:AHK
« am: 26.Juli 2006 08:57:2 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat:
Fazit: In Schweden kann man sich mehr oder weniger jeden Haken ans Auto montieren, den man findet. Der Anhänger darf nur nicht zu schwer sein.



RICHTIG, in Schweden und in einigen anderen europäischen Ländern
wird das ebenso locker gehandelt , wir aber , sind in DEUTSCHLAND !!!
mit den pingeligsten Zulassungsbestimmungen überhaupt. cry

Michael hat sich doch schon die Mühe gemacht und in seinem Beitrag
vom 24. eine zugelassene Kugel AHK von Westfalia herausgesucht.

Sogar den Link dazu beigefügt.

Dazu gibt´s ne ABE wo dann der TÜV ler nix mehr zu meckern haben
kann und fertig ist... rolleyes

Genau so ist es mit den nicht selbsttätig verriegelnden Natozughaken,
natürlich sind die nicht verboten, aber das ist nur eine KANN - Bestimmung,
d.h., man kann keinen Prüfer dazu zwingen sowas einzutragen.

Bevor ich jetzt viel Energie und Geld in so einem Zulassungsbegehren
investiere , geht man doch besser den einfachen Weg , bestellt sich
bei RINGFEDER einen selbsttätig verriegelnden Zughaken mit
ABE und schon ist man am Ziel.

MfG , Peter ( der alle Höhen und Tiefen mit Streiterein beim TÜV und der
                  Zulassungsbehörde schon durchgemacht hat)

Fazit: Recht haben heißt nicht Recht bekommen !!!
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michael

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DER Michael

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Re:AHK - släpfordon vs. dragfordon
« am: 28.Juli 2006 05:17:59 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Rickard TGB1314 am 26.Juli 2006 07:3:53
Beachten Sie, dass keine Abnahme der AHK vorgeschrieben ist, solange der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 3t nicht übersteigt.


Danke für die Korrektur, Rickard.

Wenn man keine Ahnung hat wie ich, und dann nur online im Wörterbuch suchen kann, dann findet man nicht alles:

släpkärra
släpvagn
släpfordon

Drei verschiedene Begriffe für "Anhänger" auf 6 Zeilen...

Ist das Zugfahrzeug dann ein "dragfordon" ?

Gruß
Michael
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« Letzte Änderung: 28.Juli 2006 05:18:26 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Rickard

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Re:AHK
« am: 28.Juli 2006 18:5:32 »
Antwort mit Zitat nach oben
jo, das würde ich so deuten. dieser begriff wird aber nicht so häufig verwendet.
Rickard
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