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 Thema: 6X6 - Zulassung als LKW  (Gelesen 2789 mal)
3-achsuli

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6X6 - Zulassung als LKW
« am: 16.August 2006 06:24:54 »
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Wie lang/groß ist denn der Laderaum in der Militärvariante, zwecks Zulassung als LKW bei Nutzung der hinteren Sitzbank ?

Uli

(Titel geändert und neues Thema erzeugt von Michael)
« Letzte Änderung: 16.August 2006 19:50:6 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
michael

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DER Michael

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 16.August 2006 20:8:25 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ich habe den Thread hier neu angelegt, da er nichts mit den konkret angebotenen Fahrzeugen von Ake zu tun hat, sondern prinzipiell ist.

Die Länge des Laderaums ist nicht so richtig wichtig, die interessiert das Finanzamt nur bei zweifelhaften Pick-Ups und Geländekombis.

Zulassungstechnisch ist der C304 sicher ein LKW:

- Schwedische Papiere: Lastbil
- LeerGew. 2.820 kg, Ges.Gew. 4.400kg
- Zuladung > 40% des Leergewichts

Die 7 Sitzplätze sind nicht das Problem, es gab und gibt auch LKW, die auch zur Personenbeförderung eingesetzt sind, z.B. im Braunkohlentagebau, bei der Polizie etc.

Für die Einstufung beim Finanzamt gibt es ein aktuelles Urteil, welches sich sehr schnell auf den C304 anwenden läßt.

Grundlage ist die Lastenformel:

Gesamtgewicht - ( Leergewicht + Fahrer + (Sitzplätze * 68)) ist größer als (Sitzplätze * 68) = 408

4.400 - (2.820 + 68 + ( 6 * 68 )) = 4.400 - 2.820 - 68 - 408 = 1.1.04

1.104 ist deutlich größer als 408, also ist die Nutzlast trotz der Möglichkeit, bis zu 6 Passagiere mitzunehmen immer noch der wesentliche Nutzungsfaktor.

Für den C303 sieht das schon kritischer aus:
3.300 - (2.400 + 68 + ( 6 * 68 )) = 3.300 - 2.400 - 68 - 408 = 424
Die LKW-Interpretation hat hier nur noch 16 kg Spielraum, und sobald ein kreativer Richter hier nicht mit 68 kg für den Fahrer rechnet, sondern das Lebendgewicht des Fahrzeughalters in Anrechnung bringt, dann bleibt bei einem Fahrer ab 84 kg weniger Nutzlast als Passagierlast übrig.

Folge: Den C304 kann man mit 7 Sitzen als LKW zulassen, in den Laderaum hinter der Rückbank passt immer noch eine Palette mit 1 Tonne Zuladung.

mfg, michael
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« Letzte Änderung: 16.August 2006 20:10:5 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
hexoplast75

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 17.August 2006 06:37:26 »
Antwort mit Zitat nach oben
Das kann sich ein noch so kreativer Richter schon ausdenken, die Formel steht aber so und nicht anders in der EG-Richtlinie drin. Dazu müsste schon die geändert werden. Für mich wahrscheinlicher ist, dass es irgendwann wieder eine nationale Definition von PKW/LKW/... gibt.
Die Definition für Mehrzweckfahrzeuge wurde nur gestrichen, um den fetten, bösen Geländewagen nicht mehr nach Gewicht zu besteuern, sondern nach Hubraum. Der Schuss ging nach hinten los. Aber die Herren da oben haben bestimmt schon neue Ideen (mit neuen Gesetzeslücken wink)

Servus
Benito
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TGB_11

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 17.August 2006 09:14:10 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 16.August 2006 20:8:25
Für die Einstufung beim Finanzamt gibt es ein aktuelles Urteil, welches sich sehr schnell auf den C304 anwenden läßt.


Moin Michael,
ich muß da leider etwas einhaken ...
Das ist kein Urteil sondern ein Beschluß und damit überhaupt nicht allgemeinverbindlich. Beschwerde beim BGH ist ja auch schon anhängig. Dieser Beschluß gilt nur bei diesen einen konkreten Fall und setzt auch nur den Vollzug des Steuerbescheides nach Hubraum außer Kraft. Ob das BGH im Sinne des Antragstellers (GW-Besitzer) handelt ist nicht vorhersehbar.

Du hast außerdem eine Formel für die Einstufung gemäß EG-Richtlinie nach M1 AF (="anderes Fahrzeug, nicht zur Klasse M1 gehörig") zitiert. Die Besteuerung von Fahrzeugen gemäß M1 AF ist nicht geregelt, was da noch in Berlin passiert wissen wir nicht.

Richtiger wäre eine Einstufung nach Klasse C oder C1 (=LKW). Fahrzeuge der Klasse C müssen nach deutschen Steuerrecht nach Gewicht besteuert werden. Die fiskalische Einstufung (nicht verwechseln mit der verkehrsrechlichen Einstufung in den Papieren !!!) als LKW ist an diverse Eigenarten des KFZ gebunden, u.a. wird da bei den Finanzämtern vom "äußeren Erscheinungsbild" und einer "Flächenformel" gefaselt.
Das "äußere Erscheinungsbild" eines C303 oder C304 spricht selbst in den strengen Augen eines Sachbearbeiters im Finanzamt für LKW. Die Flächenformel und die Prüfung des "äußeren Erscheinungsbildes" wird nur angewendet, wenn es für das FA strittig ist, ob ein LKW vorliegt. Dann wird das Fahrzeug zur Vorführung beim FA zitiert.

Bei Fahrzeugen mit verkehrsrechtlicher Einstufung als LKW (also unter Fahrzeugtyp im Brief steht "LKW, geschlossener Kasten") prüft das FA zunächst automatisch Kriterien, die an der fiskalischen Einstufung als LKW zweifeln lassen könnten.
Dazu zählt die Anzahl der Sitzplätze, die Höchstgeschwindigkeit und das zulässige Gesamtgewicht (evtl. auch die Zuladung). Bei nur zwei Sitzplätzen und 80 km/h Höchstgeschwindigkeit wird i.a. keine Vorführung verlangt, es wird ohne weitere Nachprüfung ein Steuerbescheid nach Gewicht ausgestellt.
Fallen gewisse Merkmale auf (z.B. mehr als zwei Sitzplätze oder Höchstgeschwindigkeit höher als 100 km/h) werden die Fahrzeuge meistens erstmal zur Hubraumsteuer eingestuft. Der Halter darf dann nach dem ersten Schock des Steuerbescheides Widerspruch einlegen. Dann muß man i.a. mit dem Fahrzeug beim FA vorstellig werden und ein Sachbearbeiter prüft, ob eine fiskalische Einstufung als LKW in Frage kommt.
Dann wird das "äußere Erscheinungsbild" überprüft und eine Flächenmessung des Fahrgastraumes und der Fläche für die Ladung gemacht. Die Fläche für die Ladung muß dabei mehr als 50% betragen und durch eine feste Abtrennung zum Fahrgastraum getrennt sein.

Für den C304 bestehen schon deshalb keine Zweifel an der fiskalischen Einstufung als LKW, weil das zulässige Gesamtgewicht über 3500 kg liegt. Da stören auch die 6 zusätzlichen Sitzplätze nicht. Wer seinen C304 aber nur mit 3490 kg zulassen will, könnte evtl. Probleme bekommen. Ok, das "äußere Erscheinungsbild" spricht eindeutig für LKW, genau wie die Höchstgeschwindigkeit. Bei der 50%-Regel gibt es aber Probleme, da die Fläche bis zum (niedergetretenen) Gaspedal gemessen wird.

Beim C303 sehe ich nahezu keine Chancen, einen fiskalischen LKW mit 6 zusätzlichen Sitzplätzen zu erhalten. Selbst wenn den TÜV LKW und alle Sitzplätze einträgt, das FA wird Streß machen.
Mit nur 2 Sitzplätzen (also Fahrer + Beifahrer) ist ein C303 auch nach den strengen Kriterien des FA immer ein LKW.

Gruß
Jens 
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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michael

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 17.August 2006 18:44:57 »
Antwort mit Zitat nach oben
Danke, Jens,

da war ich wohl etwas voreilig.

Die zulassungstechnische Einstufung als LKW war ja eh unstrittig.

Aber wieso sollte das FA sich anhand einer Bundesland-Verordnung über eine allgemeine EU-Norm hinwegsetzen können?

<Ironie-On>
Ja, Rechtssicherheit ist eine tolle Sache, ich finde, jeder sollte eine haben...
<Ironie-Off>

Andererseits: Die Einordnung der Besteuerung nach Verwendungszweck leuchtet mir persönlich eher ein als eine reines Gewichts-Kriterium, wobei mir wiederum die Flächenformel für ein Nutzfahrzeug sinnvoller erscheint als das zitierte Beladungsverhältnis. Ich habe jetzt keine Zahlen parat, aber danach könnte vermutlich so mancher Kombi oder SUV trotz der PKW-Anmutung schenll wieder zum LKW mutieren.

Aber mit diesen Problemen haben wir beide ja dank leerem Laderaum nichts mehr zu schaffen.

Gruß
Michael
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markus

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 19.August 2006 18:29:16 »
Antwort mit Zitat nach oben
Meine Idee:
In unserem Fall / Vorhaben wegen der sich häufenden Fahrten zu Veranstaltungen...dann kann der kleine Panzer mit seinem Fetten Verbrauch auch mal in der Halle stehen bleiben..
könnte ich mir ein 07-Kennzeichen vorstellen (fährt unser kleiner ja auch schon länger mit zu Veranstaltungen) , indem ich den Volvo (der noch nicht da ist) dazu eintragen würde..
da diese 303 Bauserien ja nun doch schon 25 Jahre Plus xx alt sind.
Seht Ihr darin ein Problem ?
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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 19.August 2006 20:9:43 »
Antwort mit Zitat nach oben
Nach einigen Angaben in den Oltimer-News
ist das nicht ohne Probleme zu realisieren.

Das Fahrzeug sollte ab März 2007 über 30 Jarhe alt sein. Zudem sollte der Zustqand etwas besser sein als das, was man so aktuell kaufen kann - viel Arbeit bis dahin.

Dann für das 07-er Kennzeichen gelten dann nicht mehr Verordnungs, sondern Gesetzes-Bestimmungen, und bei der nächsten HU wird ein 26 Jahre altes Fahrzeug diese nicht mehr erfüllen und somit nicht mehr mit 07-er zulassungsfähig sein. Konsequenz: Verlust der aktuellen Zulassung.

Damit ist ein 07-er quasi zu einem multiplen H-Kennzeichen geworden.

Gruß
Michael
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Hartmut

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 19.August 2006 20:59:59 »
Antwort mit Zitat nach oben
Aber, der Deuvet empfiehlt, wer jetzt schon ein 07er-würdiges Fahrzeug hat, unbedingt bis zum 01.03.2007 ein unbefristetes 07er-Kennzeichen zu beantragen, da für "alte Nummern" ein Bestandschutz gelten soll. Ein kleiner Wermutstropfen nur, aber immerhin.
Gruß
Hartmut
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markus

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 20.August 2006 09:45:45 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ich möchte da gar nicht lange drin rumstochern....

Unser "Rotes" ist nicht befristet...
Und zum TÜV muss ich damit auch noch nicht,
wobei ich damit auch kein Problem hätte..
In NRW (Kreis Viersen) muss ein 07 noch nicht beim TÜV vorstellig werden..
Das ist doch bisher Ländersache, es gibt keine Einheitliche Regelung..
hier kocht jedes Bundes-Land noch seine Suppe so, wie er es mag.

Aber es geht zur Zeit definitiv nicht mehr, wenn ein Fahrzeug jünger als 30 Jahre ist..
Bei der Erteilung des Roten war unserer grad mal 26 Jahre jung..
Damals noch alte Regelung ==> 25 Jahre.
Strengenommen müsste ich also nun noch (wenn man mir das Rote entziehen würde)
2 Jahre zu Fuss gehen, oder das Fz bei einem Freund in Frankreich zulassen....
Da hätte ich keine Hemmungen  cheesy
Wenn ich schon so einen Eisenhaufen am Leben halten soll,
dann hätte ich auch gerne diese einzige Bevorzugung,
ansonsten zahlen wir unseren Obelus schon an der nächsten Tanke  grin

Wobei ich schon einen halbwegs blinden Prüfer finden müsste,
der mir ein "H" Kennzeichen ausstellen würde,
da wir auch die Farbe des Fz auf eine "freundlichere" umgestellt haben....

Also zur Zeit profitieren wir noch vom Bestandsschutz,
wie lange das jedoch noch so geht huh
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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 22.August 2006 07:57:14 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: markus am 20.August 2006 09:45:45
da wir auch die Farbe des Fz auf eine "freundlichere" umgestellt haben....


Hi Markus,
Du hier? Soso, Bin nur ein wenig neugierig geworden..  cheesy
Das Thema freundlichere Farbe hat mich natürlich auch beschäftigt. Habe dann aber hier http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf gelesen, dass "...Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden..."
klingt doch gut, oder?
Schlechter klingt da z.B. schon
"Der Einbau von Recaro-Sitzen ist dann möglich, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt (mit Nachweis)."
Wobei ein Nachweis beim Volvo oder bei Dir kompliziert werden könnte. Oder langt es, wenn man denen mit Foto belegt, dass die Fahrzeuge schliesslich bei der Dakar auch keine Seriensitze, Lenkräder etc. hatten  huh


cheers
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markus

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Re:6X6 - Zulassung als LKW
« am: 28.August 2006 23:7:32 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat:
Gemäss Absprache mit dem zuständigen Oldi-Fachmann

Huch da gibt es eine Neue Berufssparte ??
Sollte man schnell noch mal ne Weiterbildung machen..
Das scheint ein zukunftssicherer Job zu sein  grin

Recaro gibt es schon etwas länger als nur die läppischen 30 Jahre...
Denn die begann 1906 in Stuttgart Ihr Dasein wink
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