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News: Insert your C30x picked up in Sweden into the "database"

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  19.April 2024 12:2:24

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 Thema: Abgasuntersuchung  (Gelesen 1825 mal)
hexoplast75

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Abgasuntersuchung
« am: 26.Dezember 2006 13:43:5 »
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Hallo!

Ich habe mir letzte Woche einen C303 aus Schweden geholt. Jetzt habe ich eine Frage an alle, die ihre Wagen bereits zugelassen haben:
Beim TÜV war die erste Frage nicht "Was ist das für ein Auto?" sondern "Haben Sie irgendwelche Unterlagen mit den Abgaswerten für dieses Fahrzeug?". Gibt es da was in den Volvo Handbüchern, oder soll man die zulässigen Werte bei der Erstzulassung aus einer Abgasverordnung oder ähnlichem nehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Benito
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TGB_11

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Frontlenker-Fan

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 26.Dezember 2006 17:26:16 »
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Moin,

ich war in einer freien Werkstatt, die haben einfach die Werte vom Volvo 164 mit B30A-Motor (fast baugleich mit dem Motor vom C30x) genommen.

Gruß
Jens
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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michael

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DER Michael

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 26.Dezember 2006 19:7:2 »
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Ich war schon zwei mal bei der AU bei ATU.

Werte gibt es hier auf Seite 20:5

Leerlaufdrehzahl 700 - 800 U/min
CO-Test 2,5%
6 Zylinder
Temperatur 90°

Man braucht immer einen Künstler, der alle Werte in den Computer füttert, weil es für den alten Motor keine Vorlage gibt...

Wenn etwas einzustellen ist: Die komplette Einstellprozedur 23:8-10 steht auch im Manual. Wichtig für das Einstellen: Der Motor sollte warm geworden sein, aber erst so gerade eben. Danach sollte man alles in 10 Minuten erledigen.

Gruß
Michael

"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Christoph100

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 2.Januar 2007 09:33:26 »
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Braucht man bei so alten Fahrzeugen überhaupt eine AU? Bei meinem Unimog, Diesel, Bj. 74 war das nie ein Thema, trotz Vollabnahme. Meines Wissens liegt die Grenze bei 30 Jahren.

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Peter

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 2.Januar 2007 12:5:40 »
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Zitat:
[Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):

Kraftfahrzeuge mit
Ottomotor bzw. Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Dieselmotor bzw. Kompressionszündungsmotor, die mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
mit einem Roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 - ab 1. März 2007 auch Bereich 03)
Versicherungskennzeichen
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines LKW´s entsprechen, und Stapler.
Allerdings gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass die AU-Pflicht auch für alle Oldtimer mit amtlichen Kennzeichen und der Kennzeicheneigenschaft Historischen Kennzeichen (= H-Kennzeichen) entfallen soll.
/quote]

Guten Tag,

oben den aktuellen Gesetzestext zu Abgasuntersuchungen.

MfG, Peter
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hexoplast75

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 2.Januar 2007 12:9:34 »
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Hallo!

Für diesen Unimog brauchts keine AU, für unsere Volvos schon. Die AU ist notwendig bei:
-Benziner mit Erstzulassung ab 1. Juli 1969
-Diesel mit Erstzulassung ab 1. Januar 1977

Begnügen wir uns damit, dass die Untersuchung ohne KAT etwas billiger ist als eine Untersuchung mit KAT. Und seit mitte letzten Jahres ist auch sie zwei Jahre gültig (vorher nur ein Jahr).

Servus
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Yankee

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Re:Abgasuntersuchung
« am: 4.Januar 2007 17:4:24 »
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Zitat von: hexoplast75 am 2.Januar 2007 12:9:34
Begnügen wir uns damit, dass die Untersuchung ohne KAT etwas billiger ist als eine Untersuchung mit KAT. Und seit mitte letzten Jahres ist auch sie zwei Jahre gültig (vorher nur ein Jahr).

Servus



Aber auch nur für die C303 da diese unter 3,5 to Zgg haben. Über 3,5 to musst du trotzdem jedes Jahr hin
viele Grüsse Frank


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