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  29.März 2024 01:45:1

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 Thema: Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen  (Gelesen 1671 mal)
Ingo

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 12:57:14 »
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Ich habe meinen heute endlich zugelassen bekommen : )
Nach Elektrikproblemen, einen kaputten Tacho und TÜV Prüfern die sich quergestellt hatten

Ingo
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Yankee

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 13:46:56 »
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Eigentlich schade, hatte mich schon gefreut dich mal zu treffen  wink grin

Aber Glückwunsch und viel Spass mit dem Kleinen
viele Grüsse Frank


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Ingo

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 15:59:0 »
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Auf dem nächsten Treffen ; )

Ingo
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Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 16:30:53 »
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Pfingsten in Peckfitz ?  wink
viele Grüsse Frank


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michael

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DER Michael

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 17:29:47 »
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Zitat von: Ingo am 18.Mai 2007 12:57:14
... und TÜV Prüfern die sich quergestellt hatten


was wollten die denn spezielles?

(habe mal ein neues Thema draus gemacht...)

Michael
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Ingo

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 18.Mai 2007 18:50:58 »
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Pfingsten ist schon verplant  grin


Bemängelt wurde: Trittstufe für Hinten saß zu hoch. Sollte ich abflexen und eine Neue dran bauen. Die Kunststofffenster wurden bemängelt. Die Volvo Herstellerzeichen sind unzureichend. Schmutzfänger sollten nicht nur hinter den Reifen sondern ebendfalls vor den Reifen huh
Was sich leicht beheben lies war die Sicherungskette für den Reservereifen, die verschmutzte Kennzeichenbeleuchtung und ein verstellter Scheinwerfer.
Den Beispiel TÜV-Schein von Michael würde ich nicht mehr vorzeigen. Der Prüfer hat glatt in Köln angerüfen und kam deshalb auf die Idee mit der Trittstufe. Vorher war da keine Rede von. Beispiel Fahrzeugscheine waren dagegen recht hilfreich beim TÜV in Bergisch Gladbach.

Nachdem ich den neuen Tacho eingebaut hatte bin ich nach Bergisch Gladbach zum Tüv gefahren. Der Prüfer hatte zwar am Anfang skeptisch geschaut aber mit der Zeit dann doch gemerkt das nichts zu bemängeln ist. Zeitweise standen 4 oder 5 Prüfer um den Wagen herum.

Ingo
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« Letzte Änderung: 18.Mai 2007 19:20:7 von Ingo » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
hexoplast75

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 05:57:23 »
Antwort mit Zitat nach oben
Mal als Tip für zukünftige Volvo-Besitzer:
Bevor ihr zum TÜV fahrt, macht folgende Dinge ab:
-Reserverad (spart Sicherungskette oder Radabdeckung)
-Kanisterhalter (spart Eintrag wie "Darf kein Benzin drin sein", was sowieso nie erlaubt ist)
-Schilderhalter (manchem Prüfer sind die zu scharfkantig)
Mein TÜV hat diese Dinge nicht bemängelt, aber bevor die auf dumme Gedanken kommen...

Benito

PS: Bei der Anhängerkupplung bin ich mir unschlüssig. Abschrauben, aber Anhängelast eintragen lassen, danach wieder ranschrauben? Beim Natohaken braucht man keine Prüfzeichen, da es nachweislich (Ersatzteilkatalog!!) die Erstausrüstung ist, und deshalb die Anhängelast des Fahrzeugs gilt. Aber darüber mit dem Prüfer diskutieren? Was
meint ihr?

PS2: Mein Prüfer war durch einen Beispiel-Fahrzeugschein deutlich besser gestimmt. Da hatte er alle Daten (Geräuschwerte!) und auch zusätzliche Reifengrößen, über die ich nicht diskutieren musste.
« Letzte Änderung: 19.Mai 2007 06:0:2 von hexoplast75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Christoph

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 07:20:32 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ahoi,
ich habe meinen ohne Anhängerkupplung bei der Dekra vorgeführt, weil ich sowieso nie vor hatte mit Anhänger zu fahren..... da hat der gute Mann eine stabile Abschleppöse, auch gerne in Eigenbau, gefordert. Damit man mich aus´m Straßengraben ziehen kann, wenn ich mal übers Ziel hinaus schieße.... da hab ich ihm die Mittelkonsole gezeigt und erklärt, das ein Straßengraben kein wirkliches Hindernis darstellt  cool
Danach wurde noch bemängelt, das der weisse Rückfahrscheinwerfer auf der falschen Seite sitzt, da sollte ich ( allerdings freiwillig) einen zweiten auf die rechte Seite bauen.... tolle Wurst.. neue Verkabelung, Lampenhalter anschweißen, zweites Lampengehäuse.....da wäre ich der einzige c303-Fahrer mit Flutlichtanlage hinten  cool aber wie gesagt stand dieser Punkt nicht wirlich auf der Mängelliste, sondern war eher eine Empfehlung, und muss mir als solche irgendwie entfallen sein  rolleyes
Grüße Christoph
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WJM

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 16:36:10 »
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Zitat von: Christoph am 19.Mai 2007 07:20:32
Ahoi,
ich habe meinen ohne Anhängerkupplung bei der Dekra vorgeführt, weil ich sowieso nie vor hatte mit Anhänger zu fahren..... da hat der gute Mann eine stabile Abschleppöse, auch gerne in Eigenbau, gefordert. Damit man mich aus´m Straßengraben ziehen kann, wenn ich mal übers Ziel hinaus schieße.... da hab ich ihm die Mittelkonsole gezeigt und erklärt, das ein Straßengraben kein wirkliches Hindernis darstellt  cool
Danach wurde noch bemängelt, das der weisse Rückfahrscheinwerfer auf der falschen Seite sitzt, da sollte ich ( allerdings freiwillig) einen zweiten auf die rechte Seite bauen.... tolle Wurst.. neue Verkabelung, Lampenhalter anschweißen, zweites Lampengehäuse.....da wäre ich der einzige c303-Fahrer mit Flutlichtanlage hinten  cool aber wie gesagt stand dieser Punkt nicht wirlich auf der Mängelliste, sondern war eher eine Empfehlung, und muss mir als solche irgendwie entfallen sein  rolleyes
Grüße Christoph


Wo um teufelswillen steht im Gesetz das eine Rueckfahrscheinwerfer rechts angebracht sein soll?!?
Das kann schon gar kein EU-Gesetz sein.
(das mit die Eintritt-Stufen-Hoehe uebrigens auch nicht)
(ich muss aber zugeben dass es mit der Zeit anstrengend wird, sich vorne hinein zu hieven, also praktisch ist es schon....8-))
(mein letzter C306 hat vorne Trittstufen; hinten haben das eh alle Feuerwehr, ein grosses breites Metallgeruest (nur diesmal auch mittig/diagonal Abgestuetzt, beim ersten C306 sieht es eher aus als ob beide Seiten schon mal angefahren wuerden....8-))
(samt Beule im Boden....:))





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WJM

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 16:39:26 »
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Zitat von: hexoplast75 am 19.Mai 2007 05:57:23
Mal als Tip für zukünftige Volvo-Besitzer:
Bevor ihr zum TÜV fahrt, macht folgende Dinge ab:
-Reserverad (spart Sicherungskette oder Radabdeckung)
-Kanisterhalter (spart Eintrag wie "Darf kein Benzin drin sein", was sowieso nie erlaubt ist)
-Schilderhalter (manchem Prüfer sind die zu scharfkantig)
Mein TÜV hat diese Dinge nicht bemängelt, aber bevor die auf dumme Gedanken kommen...

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PS: Bei der Anhängerkupplung bin ich mir unschlüssig. Abschrauben, aber Anhängelast eintragen lassen, danach wieder ranschrauben? Beim Natohaken braucht man keine Prüfzeichen, da es nachweislich (Ersatzteilkatalog!!) die Erstausrüstung ist, und deshalb die Anhängelast des Fahrzeugs gilt. Aber darüber mit dem Prüfer diskutieren? Was
meint ihr?

PS2: Mein Prüfer war durch einen Beispiel-Fahrzeugschein deutlich besser gestimmt. Da hatte er alle Daten (Geräuschwerte!) und auch zusätzliche Reifengrößen, über die ich nicht diskutieren musste.


Hmm....wo kamen die Geraeuschwerte her?
Messung oder Schwedische Volvo Angaben?

Waere interessant im Kontext einer PKW-Zulassung (auch oberhalb 3500kg), neben die noch wichtigere Bremswerten.

PS: an die 2500kg Zuglast Loesung wird immer noch gearbeitet.....;))

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michael

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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 21:20:18 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: WJM am 19.Mai 2007 16:36:10
Wo um teufelswillen steht im Gesetz das eine Rueckfahrscheinwerfer rechts angebracht sein soll?!?
Das kann schon gar kein EU-Gesetz sein.
(das mit die Eintritt-Stufen-Hoehe uebrigens auch nicht)


In Punkto Rückfahrscheinwerfer hast du recht:

Es steht in einer Rchtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 76/756/EWG vom 27.09.1976, Unterpunkt 4.4 ff.

- Rückfahrscheinwerfer muß vorhanden sein
- Anzahl 1 oder 2
- kein besonderes Anbauschema
- keine besondere Anordnung in der Breite
- zwischen 250 mm und 1200 mm in der Höhe über dem Boden
- hinten am Fahrzeug
- zusammengebaut mit anderen Leuchten zulässig

In punkto Trittstufe leider nicht:

Es handelt sich um eine Richtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 70/387/EWG vom 10.08.1970, Unterpunkt 3.1.

"Ist der Fahrzeugboden am Einstieg mehr als 700 mm über der Fahrbahn angeordnet, so muß das Fahrzeug mit einer Trittstufe oder mehreren Trittstufen ausgestattet sein. Die Trittstufe bzw. die unterste der Trittstufen darf nicht mehr als 700 mm über dem Boden liegen und muß gleitsicher sein. Radnabe, Felgen oder andere Teile des Rades gelten nicht als Trittstufe im Sinne dieser Richtlinie..."

Die Richtlinie 74/483/EWG über vorstehende Außenkanten an Kraftfahrzeugen erspare ich euch lieber....

Gruß
Michael

(ja, ich habe mir einen Aktenordner mit EWG-Richtlinien ausgedruckt...)
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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 19.Mai 2007 22:16:56 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 19.Mai 2007 21:20:18
Zitat von: WJM am 19.Mai 2007 16:36:10
Wo um teufelswillen steht im Gesetz das eine Rueckfahrscheinwerfer rechts angebracht sein soll?!?
Das kann schon gar kein EU-Gesetz sein.
(das mit die Eintritt-Stufen-Hoehe uebrigens auch nicht)


In Punkto Rückfahrscheinwerfer hast du recht:

Es steht in einer Rchtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 76/756/EWG vom 27.09.1976, Unterpunkt 4.4 ff.

- Rückfahrscheinwerfer muß vorhanden sein
- Anzahl 1 oder 2
- kein besonderes Anbauschema
- keine besondere Anordnung in der Breite
- zwischen 250 mm und 1200 mm in der Höhe über dem Boden
- hinten am Fahrzeug
- zusammengebaut mit anderen Leuchten zulässig

In punkto Trittstufe leider nicht:

Es handelt sich um eine Richtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 70/387/EWG vom 10.08.1970, Unterpunkt 3.1.

"Ist der Fahrzeugboden am Einstieg mehr als 700 mm über der Fahrbahn angeordnet, so muß das Fahrzeug mit einer Trittstufe oder mehreren Trittstufen ausgestattet sein. Die Trittstufe bzw. die unterste der Trittstufen darf nicht mehr als 700 mm über dem Boden liegen und muß gleitsicher sein. Radnabe, Felgen oder andere Teile des Rades gelten nicht als Trittstufe im Sinne dieser Richtlinie..."

Die Richtlinie 74/483/EWG über vorstehende Außenkanten an Kraftfahrzeugen erspare ich euch lieber....

Gruß
Michael

(ja, ich habe mir einen Aktenordner mit EWG-Richtlinien ausgedruckt...)


Meine Bemerkung 'kann schon gar keine EU-Vorschrift sein' bezieht sich vielleicht auf mein etwas zu optimistische Analyse, dass *wenn* es nicht auch in die NL-Vorschriften hineingeflossen ist, dass es dann auch nicht als EU-Vorschrift exististiert.
Nun muss ich das bezueglich die Trittstufen aber mal genauer nachschauen; bemerkt haben es die NL-Pruefer wenigstens nicht.
(aber: auch bei sachen als hintere Stossstangen-Hoehe (Aufprall/Unterfahr-Schutz, auch da max 70cm, in BRD nicht?) gibt es Ausnahme-Prozeduren....zwar sollen die explizit beantragt werden, aber vielleicht haben die Pruefer es bei die vordere Trittstufen schon mal informell ignoriert (die Stossstangen-Sache aber nicht, aber das hab ich dann ausgetrickst (muesste eh zurueck wegen Rahmennummer, Spiegel und seiten-mittige Reflektor, und gewogen war es schon, also hab ich einfach den 900 Liter Wassertank vollgekippt, und dass reichte (aber auch nur knapp, die insgesammt eine tonne hat nicht mehr als 3-4cm gebracht, Wahnsinn diese Parabolfedern hinten....:))
(und beim Goodyear kann man sich auch das Lueft ablassen sparen....bringt wirklich nix)






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Re:Ich habe meinen TGB11 heute zugelassen
« am: 20.Mai 2007 07:52:26 »
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Zitat von: WJM am 19.Mai 2007 22:16:56
(aber: auch bei sachen als hintere Stossstangen-Hoehe (Aufprall/Unterfahr-Schutz, auch da max 70cm, in BRD nicht?)


Das steht in der Rchtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 70/7221/EWG vom 20.03.1970, Anhang II, Unterpunkt 1:

"Ist der Abstand von der hinteren Begrenzung des Fahrzeugs bis zur letzten Hinterachse größer als ein Meter, so darf die Bodenhöhe auf der ganzen Breite des hinteren Fahrgestells bzw. der Hauptteile der Karosserie nicht mehr als 70 cm betragen."

Nun, beim TGB-11 und TGB-13 ist das weniger als ein Meter, da sind wir fein raus. Wie das bei deinem Feuerwehrwagen aussieht weiß ich nicht.

Aber eventuell gilt dort Unterpunkt 4:

"In Abweichung von den genannten Vorschriften brauchen Fahrzeuge der folgenden Bauarten keinen Unterfahrschutz aufzuweisen:
... - Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist."

Das sollte bei einer Offroad-Feuerwehr wohl zutreffen!

Insgesamt hören sich zumindest die älteren Richtlinien ziemlich vernünftig an, die neueren sind fast unlesbar, weil dort schon technische Prüfmethoden mit drinstehen. Mit einem Extrem-Fahrzeug wie dem C30x trifft es einen dann an ein paar Stellen... Die habe ich mir 2005 zum großen Teil rausgesucht und markiert.

archivarischen Gruß
Michael
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« Letzte Änderung: 20.Mai 2007 08:29:20 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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