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Thema: Ersatzkanister am Heck (Gelesen 6368 mal) | |||||
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Es ist nicht nur eigentlich, sondern tatsächlich unzulässig, jedenfalls an dieser Stelle am Fahrzeug. Das steht in der Rchtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 70/7221/EWG vom 20.03.1970, Anhang I, Unterpunkt 2: "Kraftstoffbehälter müssen so eingebaut sein, daß sie bei Stößen von vorn oder von hinten geschützt sind..." Und warum sollte für den Ersatzkanister zulässig sein, was für den normalen Tank verboten ist? Dies ist einer der Punkte in dem ganzen Zulassungskampf, über den ich mich am wenigsten ärgere, selbst wenn 95% aller anderen Fahrzeuge den Kanister dort oben niemals treffen könnten. Aber wenn du beim Zurücksetzen irgendwo einen Träger an einem Gerüst oder einem Straßenschild treffen würdest, dann wäre die Position nicht gerade vorteilhaft. Zugegeben: Ein Iltis, Mungo oder einfacher Jeep leiden natürlich mehr unter dieser Richtlinie als ein C303, weil im Innenraum nicht mehr genug Platz ist. Gruß Michael | ||||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Deshalb ist da beim Pinzgauer kein Problem. Bei dem sind die Kanister seitlich, zwischen den Achsen.
@dirk: Da haben wir ihn, den (vielleicht) einzigen Vorteil des Pinzgauers ![]() | ||||||
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Der Iltis zumindest hat einen recht massiven Kanisterhalter, der legt kleine Bäume flach. Kein Kommentar des TÜV. Der Kanister wird allerdings in der Szene normal nicht gefüllt, vielleicht ein Rennleitungsproblem? | ||||||
interessierter Laie :-)
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Da käme dann wieder (wenigstens für die Drei-Achser) der Auspuff-Umbau von WJM zu tragen. Er hat die ganze Abgasanlage bei seiner (ehemaligen?) Feuerwehr längs unter den Rahmen lang nach hinten verlegt und so enorm viel Platz für Zusatz-Tanks hinter der Vorderachse geschaffen. Dort könnte man natürlich auch ![]() | ||||||
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Das liegt aber mehr daran das die Boote häufiger ohne Trailer auf der Autobahn rumliegen ![]() | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Hmm....interessanter Gedanke....beim Hardtop/Stationwagon 5-Tuerer (4x4/6x6) nur beschraenkt einsatztauglich, weil die Karossen-Flanke 10cm unter dem tatsaechlichen Boden herunterragt, und man den Kanister erst dahinter kriegen muss, bevor es wieder aufwaerts ginge. Und Kanister sind so um die 16x35x47cm....also doppelt flach waere auch schnell fast 35cm (samt Dicke der Kanisterhalter selbst), und aufrecht sogar leicht mehr. Und 25cm, direkt ab Boden gemessen, ist eigentlich schon der Limit....so tief bauen auch die Hydraulik-Tanks vom Feuerwehr (und darauf basierend meine Tankgroessen-Einschaetzung von 25x40cm, mit je nach Radstand 75-125cm Baulaenge, also 75 bis 125 Liter. Aber, unterhalb eines TGB13xx/Koffer waere so einen 'Jerry-Rack' schon eine interessante Idee, da der Kofferboden ja 20-25cm hoeher liegt. Da wuerden dann je Seite 6 Kanister passen beim kuerzen Radstand, oder gar 9 beim TGB20. (dessen Boden baut uebrigens nochmal hoeher (einseitig ist ja auch das Ersatzrad dabei, der muss dann anderswo untergebracht werden (vom Gewicht her eh besser, 10x 20L liefert ein erheblich besseren Schwerpunkt als die 40-50kg vom Reifen))
Gibbet dazu woertliche Gesetze, oder nur generelles? ('keine lose Treibstoff-Tanks') | ||||||
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Nur die leidvolle Erfahrung von Kollegen, die versuchten mit einem Sprinter plus Anhänger in die Schweiz einzureisen. Der mitgeführte Spritvorrat war für ein mit 2x90 PS (oder 2x120 weiß nicht genau welches Boot sie dabei hatten) Mercury 4-Takt betriebenes Schlauchboot ausgelegt, dass selber nochmal ca. 180l Inboardtanks besitzt. Dazu sicherlich sechs bis acht 25l Tanks.
Die Schweizer Beamten haben wohl erstmal ne Stunde hin und her überlegt und sie dann einfach nicht einreisen lassen. Ob sie die Deutschen informierten, weiß ich nicht im Detail, aber es gab auf jeden Fall einen Eintrag in irgendwelche Akten. Theoretisch hätten die Schweizer das ganze schöne Benzin einkassieren müssen, da sie am Grenzübergang über keine dafür ausgelgten Benzinbunker verfügen und keinen Gefahrenguttransporter anfordern wollten, haben sie das so gelöst. -- Die 12 Kanister werde ich mir mal gut durch den Kopf gehen lassen. Wenn das wirklich passen sollte, wäre das mehr als genial. Ich guck mir gerade den Wagen aus dem Fenster aus an - sieht machbar aus.... Andere Gesetztestext-Frage: wie schlimm ist es eigentlich, wenn ich überladen durch die Gegend fahre? Ausgehend davon, dass in den Papieren ein zul.Gesamtgewicht von 3,49t drin steht? (oder lieber einzeln posten?) | ||||||
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Beim Transport von Gefahrgut ist die ADR zu beachten. Dort sind allen Gütern Punkte zugeordnet, zum Beispiel bekommt Benzin 3 Punkte pro Liter. Es ist zulässig bis zu 1000 Punkte zu transportieren, ohne einen ADR-Führerschein zu besitzen. Ebenso fallen die Kennzeichnung (orange Tafeln) weg. Genaueres gibt es hier.
So darf man, unter Beachtung der Auflagen wie Ladungssicherung, zugelassene Behälter, Feuerlöscher und anderem, maximal 333 Liter Benzin transportieren, der Fahrzeugtank nicht mitgezählt. Diese Grenze scheint mir bei dem Bootstransport überschritten. Dazu kommt dass der Kraftstoff bei Grenzübertritt vermutlich versteuert werden muss. Beim Einreisen nach Deutschland ist nur ein Kanister mit maximal 20l steuerfrei. | ||||||
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Weil du hierunten schreibst 3,49t, wird es wohl eine C303 sein, also baut das ganze dann doch ziemlich weit nach unten. An sich immer noch nicht extrem, wenn man so mancher LKW-Wohnmobil-Sonderbau betrachtet....die haben seitlich oft nicht mehr Bodenfreiheit als mittig unter den Achsen....eine spitze Kueppe ueberfahren waere damit aber unmoeglich, sich 'absenken' lassen in ein tiefes Loch/tiefer Bach/Gulli ebenso.
Es gab den zivilen C303/SWB auch als 3900kg....habe lange gedacht es gaebe nur den C304/MWB/Pickup als 4000kg, mit dessen spezifische 9-lagige hintere Blattfeder, aber gefunden hab ich nur C303/MWB/pickup (also die normale zivile 3450kg (Militaer ist immer 3300kg)). Also von daher muesste eine Auflastung um 500kg kein Problem sein, so hat auch eine TUV-erfahrener Volvo-Haendler mir berichtet, gleich wie eine Verlaengerung des Fahrzeugs. Oder bist du, mit TGB13(xx) schon abgelastet? In NL wird 'papier-ueberladen' viel leichter bestraft als 'technisch-ueberladen', muss aber sonstwo nicht so sein, angeblich je suedlicher(geldsuchtiger), je schlimmer. Sehr schleierhaft: Gesetze/Richtlinien reden von 5/10/20% Lastueberschreitung....damit wird aber Ueberschreitung des Ladegewichts gemeint, nicht Ueberschreitung des Gesamtgewichts....und diesen Unterschied ist besonders bei marginale Ablastungen (sehr wenig Ladegewicht uebrig) gross, also nuetzt diese 'Reserve' besonders da sehr wenig, weil er Prozentmaessig im Nu ueberschritten ist....8-)) In dem Sinne sehr klug: TGB13xx als leeres (wechsel-)Fahrgestell anmelden, damit man das maximale Ladegewicht hat, also Prozentmaessig viel weniger schnell an die +5/10/20% Grenze stosst, auch mit Kabine drauf. Willem (schlimm: an solche Burokratische Buerger-Verarschungen sind wir schon so gewohnt, dass wird froh sind ueber solche 'schlaue' Loesungen....Gruesse von Kafka) Jan | ||||||
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Interessant, Danke. Nur: wie wird 'Fahrzeugtank' definiert? Alles was fest am Fahrzeug verankert ist, oder nur das was beim TUV eingetragen wird? Interessant: bei nicht-BRD Fahrzeuge kucken die in die Leere, weil das nicht auf unsere Fahrzeugpapiere vermerkt wird (auch *wenn* wir solche Extra-Tanks eintragen *wuerden* (was hier keinem Interessiert; auch unsere RDW macht sich da wenig Illusionen, wenn man den Fragt ob es sehr wichtig ist was offiziell eingetragen wird, in dessen Dateien, 'falls der Polizei mal nachfragt'....da kommt immer die Antwort "tun die eh selten oder nie, ist egal")). Willem (sonst nur gut dass ich nicht *zwei* gefuellte Benzinkanister dabei hatte, zusaetzlich zum 300L Extra-Tank....:)) Jan (und den 300L nachmessen koennen die eh schlecht....8-)) (aber das koennte dann auch nach hinten raus gehen, wenn die zu hoch schaetzen....8-)) | ||||||
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ist ein TGB1314. Dreiachser. mit 3,5t in den Papieren, runter gelastet. Somit B-Führerschein und normale TÜV-Intervalle. Technscih keine Änderung, möglich 4800 oder sinngemäßes steht in den Papieren.
Leergewicht 2,2. Mehr sag ich da jetzt mal nicht zu. Ich war kürzlich mal privat auf ner Rampe und da wurde mir bewusst, dass ich da aufpassen sollte. Wenn ich so mit rumfahre bin ich im Soll, also alle im legalen Bereich. Wüsste aber schon gerne, was passiert, wenn ich viel drüber hab und wie drakonisch das gehandhabt werden würde. Vor allem ob man irgendwelche Verfahren an den Hals kriegt - zum Beispiel wegen Eingriffs in die Verkehrssicherheit. | ||||||
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Also, eine C306 Feuerwehr abgelastet auf 3230kg hat es mit fast 5500kg bis Shanghai geschafft....:)))) (+900L wasser, +300L Benzin, + 200kg Wasserpumpe, + 100kg Ersatzraeder, + mehrere 100kg Kram in Zargeskoffer und Ersatzfluessigkeiten) Aber, als einzelfahrer waere ich auch mit aktives/funktionelles Blaulicht wahrscheinlich nie so weit gekommen....ein grosses Oldtimer-Konvoi hat eben so seine Vorteile....da haelt dir die Polizei nie an, die winken dich nur weiter....;)) | ||||||
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Da befindest du dich im Irrtum! In der Bundesrepublik Deutschland wird die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes geahndet! Und ob das Fahrzeug früher einmal vor einer Ablastung das bei der Polizeikontrolle tatsächlich ermittelte Gesamtgewicht hätte auch als zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen, ändert nichts an der Höhe der Strafe. Die im Übrigen bei "normalen" Verstössen nicht so dramatisch ist! Übrigens sollte es laut Richtlinien für aaS nicht mehr möglich sein, ein Fahrzeug bei Zulassungsart LKW auf unter 120 % seines Leergewichtes abzulasten, da 20 % Nutzlast verbindlich vorhanden sein müssen! | ||||||
interessierter Laie :-)
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Auch bei Oldtimer?....;)) In NL muss man bei LKW-oldtimer >3500kg eh ein (rein formelle) Antrag stellen fuer die Steuerbefreiung, dass es nicht mehr Geschaeftlich genuetzt wird (unterhalb 3500kg interessiert es keinem, und kriegt mann die Steuerbefreiung automatisch, nach 25 Jahren, ob PKW oder LKW....:)) Aber wie gesagt, in NL macht es (besonders bei Wohnmobile, aber auch sonstige) schon ein Unterschied ob es ein Papier-Ueberschreitung ist oder Technische-Ueberschreitung....die erste ist immer eine Prozent-Stufe besser dran, in die Reihe 'Bussgeld/Fahrverbot-Ausladen'. | ||||||
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Moin,
wo kann ich denn beim Grenz�bertritt Kraftstoff anmelden? Wenn ich nun mit zwei gef�llten Kanistern kurz nach D�nemark zum Einkauf fahre und dann beide immer noch vollen Kanister wieder mit zur�ck bringe. Oder mu� ich dann dreimal Steuer f�r den Kraftstoff zahlen, einmal beim Tanken, einmal in DK und dann nochmal wieder bei R�ckkehr nach Deutschland? Gru� Stefan | ||||||
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Hallo Stefan,
im Grunde stellt sich diese Frage nicht. Es ist nur ein Kanister erlaubt!!
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interessierter Laie :-)
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In D werden Fahrzeugtanks nicht "eingetragen", sie müssen zumindest theoretisch jedoch geprüft sein. In Fahrzeugtank ist laut Definition ein Tank der FEST mit Fahrzeug und Motor verbunden ist und zum Betrieb des Motors genutzt wird. | ||||||
interessierter Laie :-)
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Was ist denn eine 'angemessene Menge'? Also bei einer Fernreise würde sich die Unterbringung von 12 Kanistern demnach erst dann lohnen, wenn man sich in der Gegend rumtreibt, in der Smolne gerade ist. Davor kriegt wahrscheinlich jeder Grenzbeamte leuchtende Augen.
![]() Aber wenn man irgendein Gerät betreiben will, wäre das schon sinnvoll. (Zumal es die schattigste Position am Wagen ist und auch nicht in der Kabine (Verdampfung) Müsste so eine hohe Kanisterzahl eigentlich vom TÜV erstmal genehmigt werden? 240l sind ja nun nicht gerade wenig. (leider noch nicht abgemessen, mach ich aber noch) | ||||||
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Im Zitat hat der ADAC die angemessenen Mengen ja genannt! Und der TÜV "genehmigt" keine Anzahl von Kanistern, er kann nur prüfen, ob die Anbringung geltendem Recht in Bezug auf die Fahrzeugsicherheit entspricht. Ob der Transport der richtig befestigten Menge Kraftstoff auch unter Berücksichtigung anderer Vorschriften legal ist, bescheinigt der TÜV aber nicht! | ||||||
interessierter Laie :-)
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Ich kann nur bestaetigen dass es uns waehrend der Oldtimer-Rally nach Shanghai auch so erzaehlt wuerde, an jeden der 5 Grenzuebergaenge (einmal EU->Kalingrad, Kaliningrad->EU, EU->Russland, Russland->Mongolien, Mongolien->China). Und bei eins der letzten gab es dann der Hammer, da duerfte angeblich sogar der Ersatzkanister nicht befuellt sein, was wir erst am letzten Tag vor die Grenze zu hoeren bekamen....nur gut das wir mit einige Saeufer unterwegs waren....;)) Aber letztendlich hat es keinem Zollner wirklich interessiert, die waren zu tiefst beschaeftigt mit dem unglaublichen Papierkram, und sich vor jedem Oldtimer fotografieren zu lassen (merke dass es bei jeden diesen Grenzuebergaenge auch strengstens verboten war zu Fotografieren/Filmen....:)))) Und meine fest verzurrte 300L Scania-Tank haben die auch nie bemangelt....:)) | ||||||
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