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  29.März 2024 07:56:47

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 Thema: Mängelliste mal ganz anders  (Gelesen 3474 mal)
smolne

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Mit dem TGB um die Welt!

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Mängelliste mal ganz anders
« am: 1.Juni 2007 14:11:18 »
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Hallo Zusammen,

ich komme gerade vom ersten Durchgang TÜV Frankfurt zurück und wurde mit ein paar Sachen konfrontiert, die ich bisher noch nicht kannte...

Daher nun meine Mängelliste mit einigen Sachen, die "etwas" ungewöhnlicher sind:

- Räder - Befestigung: Radkappe fehlt
- Heizung / Lüftung: Ausführung falsch (die hintere Heizung habe keine ABG)
- Gefährliche Fahrzeugteile außen (Abdeckung für die Anhängerkupplung, wegen scharfer Kanten)
- Gefährliche Fahrzeugteile  innen, Türverkleidung (die Griffe zum öffnen der Türen hätten zu scharfe Kanten)
- Einstieghöhe über Fahrb.zul. (400mm)
- Über die Kante der Bleche der Rückbeleutung will er ne Gummilippe sehen
- Sicherheitsgurte: Ausführung nicht genehmigt
- Lenkung - Spiel zu groß
- Bremschläuche vorne streifen Felge bei vollem Lenkeinschlag
- Abgas: Nachweis nach Anl. XIV oder EG 70/220 oder ECE 15 fehlt (AU hat er aber bestanden)

Und dann haben wir uns über alternative Reifengrößen unterhalten, er meinte, ich könne ja ne Freigabe von Volvo für andere Größen anfordern (so ein Spaßvogel).
Hat jemand von Euch andere Größen eingetragen?

Ich werd jetzt mal ein paar Mängel beheben und wenn ich mich wieder auf den Weg zum TÜV mache, dermaßen verirren, dass ich zu ner Prüfstelle gehe, an der ich gerade zufällig vorbeikomme...

Gruß
Matthias
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Hartmut

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Ich liebe dieses Forum!

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 1.Juni 2007 14:43:13 »
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Zitat von: smolne am 1.Juni 2007 14:11:18
Und dann haben wir uns über alternative Reifengrößen unterhalten, er meinte, ich könne ja ne Freigabe von Volvo für andere Größen anfordern (so ein Spaßvogel).
Hat jemand von Euch andere Größen eingetragen?


Also, das ist ja nun das Albernste, was ich je gehört habe!!! Hast Du noch die Möglichkeit, eine andere Prüfstelle anzufahren?

Ich hab mir, nach Gemeckere von wegen nur noch eine eingetragene Größe, die 9:00R16 mit eintragen lassen, so hab ich wenigstens etwas Spielraum bei der Reifenauswahl.

Viele Grüße

Hartmut
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Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 1.Juni 2007 15:55:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Komm mal nach Braunschweig  wink
viele Grüsse Frank


http://www.auf-allen-vieren.de
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michael

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DER Michael

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 1.Juni 2007 19:56:18 »
Antwort mit Zitat nach oben
Einige Punkte sind schnell zu erledigen

- Radkappen: für ein Fahrzeug von 1975 ist die eventuell herangezogene Richtlinie 78/549/EWG (Radabdeckungen) nicht anwendbar. Erledigt!

- Heizung hinten:
- Sicherheitsgurte:
$22a StVZO, Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile :
(Absatz 1) ...Einrichtungen... müssen in einer amtlich genemigten Bauart ausgeführt sein:
1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrischen Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird.
...
25. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen.

(Absatz 3) Die Absätze 1 (siehe oben) und 2 sind nicht anzuwenden auf
...
2. Einrichtungen ... die an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind und in ihrer Wirkung in etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind.

Also: Heizung ist außen vor, Gurte haben, soweit ich weiß, ein ordenliches Prüfzeichen von Volvo selbst. Erledigt!

- Einstiegshöhe:

§ 35d StVZO: Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen

Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.

Sonst steht hier nichts, also gilt für ein Fahrzeug von 1975 höchstens die
Richtlinie des EWG-Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften: 70/387/EWG vom 10.08.1970, Unterpunkt 3.1.

"Ist der Fahrzeugboden am Einstieg mehr als 700 mm über der Fahrbahn angeordnet, so muß das Fahrzeug mit einer Trittstufe oder mehreren Trittstufen ausgestattet sein. Die Trittstufe bzw. die unterste der Trittstufen darf nicht mehr als 700 mm über dem Boden liegen und muß gleitsicher sein. Radnabe, Felgen oder andere Teile des Rades gelten nicht als Trittstufe im Sinne dieser Richtlinie..."

Also, 700 mm statt 400 mm, sonst dürfte auch kein Unimog fahren - wobe der sicher eine Sondergenehmigung für den Trittkranz im Rad hat...

- Nachweis nach EWG 70/220: Das ist die Totschlag-Keule. Da es für das Fahrzeug keine allgemeine Typzulassung in der damaligen EWG gab, gibt es natürlich auch den Nachweis für diese Prüfung nicht.

Ein Verweis auf den Volvo 164 hilft nicht, da dieser mehr Leistung und weniger Gewicht hatte - das macht vermutlich keinen Unterschied beim B30A, ist formell für die Anwendung von EWG 70/220 aber wohl richtig.

Die Frage nach diesem Nachweis deutet für mich darauf hin, daß dein Prüfer dieses Fahrzeug anscheinend prinzipiell nicht zulassen will. Ein weiteres Indiz für diese Einstellung ist die selektive Heranziehung oder Nicht-Heranziehung von EWG-Richtlinien.

Genauer betrachtet ist Schweden nämlich mit dem Prüfzeichen E5 seit 1958 Mitglied im ECE-Club, und insofern genügt natürlich jedes schwedische Serienfahrzeug von 1975 allen damals gültigen ECE-Regelungen.

Such dir eine andere Prüfstelle - z.B. Hanau. Frag Dirk oder Snoop.

Gruß
Michael

"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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dirk

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Wo ein Volvo ist, ist auch ein Weg!

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 1.Juni 2007 22:19:15 »
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Hallo,
ich denke auch, dass Hanau für dirch die richtige ist.
Von der Entfernung her ok und von der Erfahrung die Snoop gemacht hat empfehlenswert.
Frag ihn doch noch mal wegen des Püfers. . .
Gruß
Dirk
GRUSS


dirk




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Snoop

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 2.Juni 2007 19:6:44 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hi,

melde mich erstmal aus´m Urlaub zurück grin

Grundsätzlich sollte smolne vorab klären, ob es nun beim TÜV-Hessen eine Art "Akte" von seinem Vorgang gibt,
die von allen Prüfstellen eingesehen werden kann.

Wenn nicht, wäre eine erneute Vorführung, z.B. in HU, sicher erstrebenswert.
Wenn ja...wird´s schwierig.

Ciao
Snoop
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smolne

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 19.Juni 2007 07:39:16 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hier mal ein paar Neuigkeiten:

Zitat von: michael am 1.Juni 2007 19:56:18
- Nachweis nach EWG 70/220: Das ist die Totschlag-Keule. Da es für das Fahrzeug keine allgemeine Typzulassung in der damaligen EWG gab, gibt es natürlich auch den Nachweis für diese Prüfung nicht.

Ein Verweis auf den Volvo 164 hilft nicht, da dieser mehr Leistung und weniger Gewicht hatte - das macht vermutlich keinen Unterschied beim B30A, ist formell für die Anwendung von EWG 70/220 aber wohl richtig.

Die Frage nach diesem Nachweis deutet für mich darauf hin, daß dein Prüfer dieses Fahrzeug anscheinend prinzipiell nicht zulassen will. Ein weiteres Indiz für diese Einstellung ist die selektive Heranziehung oder Nicht-Heranziehung von EWG-Richtlinien.

Genauer betrachtet ist Schweden nämlich mit dem Prüfzeichen E5 seit 1958 Mitglied im ECE-Club, und insofern genügt natürlich jedes schwedische Serienfahrzeug von 1975 allen damals gültigen ECE-Regelungen.

Such dir eine andere Prüfstelle - z.B. Hanau. Frag Dirk oder Snoop.


Dieses Problem lässt sich in den Griff bekommen, vergangenen Freitag hat mir das Regierungspräsidium Darmstadt zugesagt, bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.


Dennoch werde ich einen anderen TÜV anfahren, sowie ich sicher bin, dass die Bremsen wieder in Ordnung sind, wird der Termin vereinbart.

Übrigens, der TÜV Hessen hat keine Datenbank mit Mängellisten, hab mal für mein normales Auto nachgefragt, ob ich die Abarbeitung einer Mängelliste auch bei einer anderen Prüfstelle abnehmen lassen kann.
Darauf die Aussage: Wenn ich die (Papier-) Mängelliste mitbringe geht das, ansonsten nicht, weil der Prüfer nicht auf die Unterlagen der anderen Prüfstellen zugreifen könne!

Gruß
Matthias
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Christoph

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Re:Mängelliste mal ganz anders
« am: 19.Juni 2007 15:42:16 »
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Eiskalt austricksen......so lob ich mir das  grin  grin  grin  grin
Grüße Christoph.
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