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Autor | Thema: Ersatzkanister am Heck (Gelesen 6875 mal) | |||
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Moin,
gerade habe ich noch ein wenig gesucht. Das Mineral�lsteuergesetz gibt es anscheinend nicht mehr. Der Zoll hat das auf seiner Seite aber noch. Neu ist nun das Energiesteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/index.html Da steht jetzt auch drinnen dass nur 20l steuerfrei erlaubt sind. Alles weitere mu� nachversteuert werden. Aber passieren kann ja nur etwas, wenn man vom Zoll kontrolliert wird und dann gibt man es eben an. Wer hat in einem solchen Fall eigentlich die Beweispflicht von wo der Sprit herkommt? Und mittlerweile geh�ren alle Kohlenwasserstoffe dazu, alles was als Heiz- und Kraftstoff genutz wird. Und Heiz�l, auch f�r die Standheizung, mu� man anscheinend jetzt bei EInfuhr nach Deutschland versteuern. Umlaute und Sonderzeichen funktionieren in anderen Foren ohne Probleme, nur hier nicht. Gru� Stefan | ||||
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Tja, das mit dem Kraftstoff in Kanistern ist europaweit so eine Sache.
In Deutschland gilt: nur in angemessener Menge. Meist wird hier 20 Liter angenommen Import aus EU-Ausland z.B Luxembourg: In Luxembourg selbst kein Reservekanister genehmigt. Einfuhr nach Deutschland: 10 Liter und es muss auch noch der Sprit sein, der für das Fahrzeug gebraucht wird. Also wenn man mit einem Diesel nach Sprit- (ähh Wasser-)billig fäht, dann muss da auch Diesel im Kanister sein unjd nicht Super für den Rasenmäher. Eigentlich darf man ja alles in Europa zollfrei rumfahren, soviel man will, solange es zum pers. Gebrauch ist. Bei mehr als 10 Liter, oder anderem Sprit wird einem aber einfach unterstellt, dass man das Zeug verschachern will. Klar: Ich mach bei mir daheim jetzt eine priv. Tankstelle auf mit 11 Litern Sprit. So ein Unsinn... | ||||
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