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  29.März 2024 15:38:12

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 Thema: "Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei)  (Gelesen 2534 mal)
WJM

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"Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei)
« am: 8.September 2007 03:53:33 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zwar waere dieser mit 7500kg eh nicht von Sonntagfahrverbot & Maut befallen, aber vielleicht hat es diesen Status vor die Ablastung bekommen....
(Maut waere erst ab 12000kg faellig, und soviel wird er wohl nicht abgelastet sein)

link bei mobile.de

....nur bin ich mal neugierig ob sich das Argument "Sonntagfahrverbot" Sondergenehmigung auch auf LKW+Haenger ausbreiten liesse....damit haetten wir es mit unsere Volvo's auch leichter....

Und laut EU-Recht muessten sogar Auslaender einen solchen Status beantragen koennen....;))

(EDIT: link gekürzt von michael)
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A*


Those who wander are not necessarily lost
J.R.R. Tolkien
...and not all who launder are washed/WJ....;))


<w.j.markerink@A1.NL>
« Letzte Änderung: 8.September 2007 08:25:45 von michael » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Peter

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Re:"Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei)
« am: 8.September 2007 06:15:39 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo WJM ,

so wie der Magirus angeboten wird ,mit dem Zusatz "Rallyebegleitfahrzeug" ist es zunächst
Sache der Niederländischen Zulassungsbehörde,ob sie diesen Status anerkennt.

Das "EU" Zulassungsgesetz ist leider nur eine Richtlinie,keine Verpflichtung.

Fakt ist, der Magirus ist auf 7,49 t.zul.ges.Gewicht abgelastet, dies wird sicherlich
auch in NL anerkannt , bedenke aber, das Fz. hat ein Leergewicht von mindestens
6 to - somit bleiben Dir also nur noch 1,5 to. Nutzlast.

Jetzt willst Du noch einen Anhänger hinten dran hängen , jetzt mußt Du die zul. Anhängelast
des Zugfahrzeuges berücksichtigen , dazu dann das zul. ges. Gewicht des Anhängers
hinzurechnen , das ergibt dann das zul.gesamt Zuggewicht. Bleibst Du unter 12 to. ist er
nach wie vor Mautbefreit , liegst Du über 12 to.  bist Du Mautpflichtig.

7,5 to. Fahrzeuge ohne Anhänger unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot !

Mit Anhänger brauchst Du in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung die Du bei einem
deutschen Strassenverkehrsamt kostenpflichtig beantragen mußt - sofern Du Sonn - oder
Feiertags in Deutschland fahren willst.

Mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Begründung bekommst Du diese dann auch ,
aber, es ist nicht umsonst. Die Tarife für diese Ausnahmegenehmigungen sind nicht
bundeseinheitlich geregelt.

http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html

und hier ein Link von einer Verkehrsbehörde mit Preisen für die Genehmigung.

http://www.landkreis-cham.de/komxpressweb/orgdata.asp?orgid=%7BFDB9B531-AA61-11D4-9B38-005004EA8258%7D

Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter , lass Dich nicht verwirren von den Artikeln
die dort in der Ausnahme aufgeführt sind , das wird zwischenzeitlich alles nicht mehr
so Eng gesehen - es zählt nur noch der Euro.... grin

Mit freundlichem Gruß ,
Peter
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WJM

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Re:"Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei)
« am: 8.September 2007 15:22:23 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Peter am 8.September 2007 06:15:39
Hallo WJM ,

so wie der Magirus angeboten wird ,mit dem Zusatz "Rallyebegleitfahrzeug" ist es zunächst
Sache der Niederländischen Zulassungsbehörde,ob sie diesen Status anerkennt.

Das "EU" Zulassungsgesetz ist leider nur eine Richtlinie,keine Verpflichtung.

Fakt ist, der Magirus ist auf 7,49 t.zul.ges.Gewicht abgelastet, dies wird sicherlich
auch in NL anerkannt , bedenke aber, das Fz. hat ein Leergewicht von mindestens
6 to - somit bleiben Dir also nur noch 1,5 to. Nutzlast.

Jetzt willst Du noch einen Anhänger hinten dran hängen , jetzt mußt Du die zul. Anhängelast
des Zugfahrzeuges berücksichtigen , dazu dann das zul. ges. Gewicht des Anhängers
hinzurechnen , das ergibt dann das zul.gesamt Zuggewicht. Bleibst Du unter 12 to. ist er
nach wie vor Mautbefreit , liegst Du über 12 to.  bist Du Mautpflichtig.

7,5 to. Fahrzeuge ohne Anhänger unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot !

Mit Anhänger brauchst Du in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung die Du bei einem
deutschen Strassenverkehrsamt kostenpflichtig beantragen mußt - sofern Du Sonn - oder
Feiertags in Deutschland fahren willst.

Mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Begründung bekommst Du diese dann auch ,
aber, es ist nicht umsonst. Die Tarife für diese Ausnahmegenehmigungen sind nicht
bundeseinheitlich geregelt.

http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html

und hier ein Link von einer Verkehrsbehörde mit Preisen für die Genehmigung.

http://www.landkreis-cham.de/komxpressweb/orgdata.asp?orgid=%7BFDB9B531-AA61-11D4-9B38-005004EA8258%7D

Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter , lass Dich nicht verwirren von den Artikeln
die dort in der Ausnahme aufgeführt sind , das wird zwischenzeitlich alles nicht mehr
so Eng gesehen - es zählt nur noch der Euro.... grin

Mit freundlichem Gruß ,
Peter


Achtung: es ging mir A) eigentlich (vorerst) nur um den Status/Sondergenehmigung als BRD-Fahrzeug, danach auch als Auslandsfahrzeug auf BRD-Boden (per EU-Gleichberechtigung, Kosten hin oder her).
Und B) ging es mir weiter *nur* um die Vermutung das wenn LKW >7500kg so eine Sondergenehmigung fuer das Sonntagsfahrverbot bekommen kann, das dies dan auch auf LKW+Anhaenger zutriffen sollte....
Als Rallyebegleitung kann mann schliesslich auch zusaetzlich von einem Anhaenger begleitet werden....;))

Dazu dann die Frage welche Auflagen so ein 'Rallyebegleitungsfahrzeug' erfuellen soll....vollbeladen kann man es ja nicht beim TUV vorfahren, sonst kriegt man das Leergewicht nicht auf Papier....:))


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Re:"Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei)
« am: 8.September 2007 17:41:40 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: WJM am 8.September 2007 15:22:23
Dazu dann die Frage welche Auflagen so ein 'Rallyebegleitungsfahrzeug' erfuellen soll....vollbeladen kann man es ja nicht beim TUV vorfahren, sonst kriegt man das Leergewicht nicht auf Papier....:))


Du brauchst einmal die Sonntagsfahrgenehmigung für den LKW > 7,5 to und dann für den Anhänger noch mal extra. Beides ist mit Kosten verbunden
und wenn du eine Dauergenehmigung haben willst auch vom Gutwill des Beamten abhängig embarassed
viele Grüsse Frank


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