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Autor | Thema: "Sonderfahrzeug für Rallybegleitung" (kein Sonntagsfahrverbot, Mautfrei) (Gelesen 2534 mal) | |||
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Zwar waere dieser mit 7500kg eh nicht von Sonntagfahrverbot & Maut befallen, aber vielleicht hat es diesen Status vor die Ablastung bekommen....
(Maut waere erst ab 12000kg faellig, und soviel wird er wohl nicht abgelastet sein) link bei mobile.de ....nur bin ich mal neugierig ob sich das Argument "Sonntagfahrverbot" Sondergenehmigung auch auf LKW+Haenger ausbreiten liesse....damit haetten wir es mit unsere Volvo's auch leichter.... Und laut EU-Recht muessten sogar Auslaender einen solchen Status beantragen koennen....;)) (EDIT: link gekürzt von michael) | ||||
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Hallo WJM ,
so wie der Magirus angeboten wird ,mit dem Zusatz "Rallyebegleitfahrzeug" ist es zunächst Sache der Niederländischen Zulassungsbehörde,ob sie diesen Status anerkennt. Das "EU" Zulassungsgesetz ist leider nur eine Richtlinie,keine Verpflichtung. Fakt ist, der Magirus ist auf 7,49 t.zul.ges.Gewicht abgelastet, dies wird sicherlich auch in NL anerkannt , bedenke aber, das Fz. hat ein Leergewicht von mindestens 6 to - somit bleiben Dir also nur noch 1,5 to. Nutzlast. Jetzt willst Du noch einen Anhänger hinten dran hängen , jetzt mußt Du die zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges berücksichtigen , dazu dann das zul. ges. Gewicht des Anhängers hinzurechnen , das ergibt dann das zul.gesamt Zuggewicht. Bleibst Du unter 12 to. ist er nach wie vor Mautbefreit , liegst Du über 12 to. bist Du Mautpflichtig. 7,5 to. Fahrzeuge ohne Anhänger unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot ! Mit Anhänger brauchst Du in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung die Du bei einem deutschen Strassenverkehrsamt kostenpflichtig beantragen mußt - sofern Du Sonn - oder Feiertags in Deutschland fahren willst. Mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Begründung bekommst Du diese dann auch , aber, es ist nicht umsonst. Die Tarife für diese Ausnahmegenehmigungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html und hier ein Link von einer Verkehrsbehörde mit Preisen für die Genehmigung. http://www.landkreis-cham.de/komxpressweb/orgdata.asp?orgid=%7BFDB9B531-AA61-11D4-9B38-005004EA8258%7D Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter , lass Dich nicht verwirren von den Artikeln die dort in der Ausnahme aufgeführt sind , das wird zwischenzeitlich alles nicht mehr so Eng gesehen - es zählt nur noch der Euro.... Mit freundlichem Gruß , Peter | ||||
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Achtung: es ging mir A) eigentlich (vorerst) nur um den Status/Sondergenehmigung als BRD-Fahrzeug, danach auch als Auslandsfahrzeug auf BRD-Boden (per EU-Gleichberechtigung, Kosten hin oder her). Und B) ging es mir weiter *nur* um die Vermutung das wenn LKW >7500kg so eine Sondergenehmigung fuer das Sonntagsfahrverbot bekommen kann, das dies dan auch auf LKW+Anhaenger zutriffen sollte.... Als Rallyebegleitung kann mann schliesslich auch zusaetzlich von einem Anhaenger begleitet werden....;)) Dazu dann die Frage welche Auflagen so ein 'Rallyebegleitungsfahrzeug' erfuellen soll....vollbeladen kann man es ja nicht beim TUV vorfahren, sonst kriegt man das Leergewicht nicht auf Papier....:)) | ||||
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Du brauchst einmal die Sonntagsfahrgenehmigung für den LKW > 7,5 to und dann für den Anhänger noch mal extra. Beides ist mit Kosten verbunden und wenn du eine Dauergenehmigung haben willst auch vom Gutwill des Beamten abhängig | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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