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Autor | Thema: Ablastung (Gelesen 1802 mal) | |||
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Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken mir einen C304 anzuschaffen. (Ich melde mich sobald ich mal wieder frei bekomme Yankee! ) Da er ja standardmäßig 4,4to GG hat fällt er unter LKW und somit unter jährlicher TÜV-Kontrolle. Ist es möglich den C304 abzulasten ohne was zu zerstören (Blattfedern?), die großen Aufwand bräuchten um wieder aufzulasten ? LG Uli | ||||
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Moin Moin
Ablasten kannst du immer. Dies ist an sich nur ein Verwaltungsakt. Das hat an sich keine technischen Änderungen zur Folge. Mein Mog, der technisch eine Zulassung von 10t zGG hat, ist auf 7.49t abgelastet. Die einzige Bedingung ist, daß zwischen dem Leergewicht und dem angestrebten zGG genug Spanne bleibt, die als ZUladung betrachtet wird. Bei meinem Mog ist ein Leergewicht von 6.8t eingetragen. Gruß Christian | ||||
I. Toyota Hilux Arctic Truck 37" II. TGB 11/11 Robot III. Unimog U 1750L / 437 IV. Volvo BV202
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Moin Uli,
das ist kein Problem in Deutschland mit dem ablasten. Bei uns ist es eine reine Papierarbeit. In Schweden muss man beim C304 die oberste Federblattlage der Hinterachse rausschneiden. Allerdings bekommst du auch nur noch 5 Sitzplätze eingetragen. PS : Beeil dich, zur Zeit kommen öfter Leute gucken. Ich glaube die brauchen alle noch was für die langen Winterabende | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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besser ist es den 304 als pkw zuzulassen - das geht wohl mit dem entsprechenden prüfer auch | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Kannst du mir den mal zeigen. Geht nämlich eigentlich nicht wegen der Abgasnormen bzw der Geräuschemissionen. Habe ich das alles schon versucht | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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guckst du pm | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Hai Dirk,
hast den C304 etwa als H-PKW zugelassen bekommen ...? Wenn ja sag Bescheid, würde mich über ne Kopie der Papiere freuen! Genauso wäre ich an einer erfogreichen Umbereifung auf 285/75 16 mit H-Kennzeichen interessiert! Gruß, jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Warum werden bei PKW-Zulassung nur 5 Sitze eingetragen ? Ein VW-Bus ist doch auch ein PKW und hat bis zu 9 Plätze ? Und 7 Sitzplätze sind wohl auch Historisch und somit H-tauglich.
LG Uli | ||||
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Die 3,5 to haben nix mit der PKW-Zulassung zu tun.
Da du aber nur noch 700 Kg Zuladung hast, werden (wenn du einen schläfrigen TüVi erwischt auch nicht) 2 Sitzplätze gestrichen. Da sonst die Zuladung zu eng bemessen wäre | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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TGB1314. Leergewicht 2820, zul. Gesamtgewicht 3500. SO.KFZ ü.. 2,8t. Sitzplätze 9. Stich.
Sollte ich 8 Model-Ladies mit einem Durchschnittsgewicht von 55kg durch die Gegend fahren, (inkl. Handtasche) bleiben mir immer noch 315 kg für mich und übrige Ausrüstung. Edit: Und ich hab schon viele Kellen am Wegesrand gesehen, die sich alle die Papiere haben zeigen lassen. Hat sich nie jemand drüber mukiert... (Aber die waren auch mehr hinter Drogen her. Natürlich immer 0,0.) Aber im Ernst, ein Sitzplatz wird doch dann genehmigt, wenn er über adequate Sicherheitsgurte usw. verfügt... Wenn mich die Ordnungshüter ärgern wollen, können sie mich doch mit allen Leuten die mitfahren und allem drum und dran auf ne Wage stellen. Wenn ich dann über 3,5t bin, ist das natürlich blöd, aber dass das nen Grund sein soll vollwertige Sitze abzuerkennen, ich glaub, da könnte man drüber nen wunderbaren Rechtsstreit drüber austragenn... | ||||
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Ich finde es gerade nicht, aber irgendwo gab es da eine Richtlinie die angibt wieviel Zuladung
pro Person gewährleistet sein muss. Werde es am Sonntag mal suchen | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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man kann auf den hinteren 2+3 sitzen aber auch adäquate 3 punkt gurte einbauen und so den prüfer gleich übertölpeln, da sie vorne ja standard sind gibts hinten gar keine diskussion - war bei meinen kindern halt sowieso nötig gruss | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Hmm....das waere doch nicht EU-gerecht, in die Uebergangs-Richtlinien zwischen N1 (LKW) und M1 (PKW) heisst es doch 68kg pro Person, plus 7kg Ladung, macht 75kg als Rechenbasis. Mal 7 macht 525kg. Soll man doch selber wissen, ob man als reiner Personentransporter herumfahren will.... | ||||
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zum glück steht hier prüfer meinung immer noch über EU etc. norm und gesetz, denn sonst wäre es in D wahrscheinlich nicht möglich einen 304 zuzulassen, da eindeutig militärisch genutzte fahrzeuge ja nicht mehr zulassungsfähig wären also besser nie auf paragrafen pochen sondern lieber zum nächsten tüv fahren denn alles ist möglich . . . gruss | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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