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Autor | Thema: Frontschutzbügel wieder erlaubt (Gelesen 1220 mal) | |||
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Weiss nicht ob es jemand hier nuetzt, weil fuer Volvo eh kein generelles, produkt-gebundener ABE/TG vorhanden ist, aber selbstgebasteltes hat man frueher doch auch beim TUV vorfuehren koennen, oder?
http://buschtaxi.org/forum/frontschutzbuegel-wieder-erlaubt-t17578.html xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Ich hab heute morgen so in der 4Wheel-fun geblättert, als mir dieser Artikel ins Auge stach: Zitat: Wieder erlaubt Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25.Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig. Der Tüv dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten." Gruß Oli xxxxxxxxxxxx | ||||
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