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  29.März 2024 08:58:52

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 Thema: Neue Ausnahmen Feinstaub-Fahrverbot  (Gelesen 1785 mal)
WJM

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Neue Ausnahmen Feinstaub-Fahrverbot
« am: 14.November 2007 16:26:40 »
Antwort mit Zitat nach oben
Forum gefaellt mir, also noch einmal....;))

http://buschtaxi.org/forum/neues-zum-fahrverbot-t17527.html
xxxxxxxxx
Hallo,
komme gerade von einer Veranstaltung der HwK Stuttgart zurück.
Die Wahrheit über Feinstaub. U.a. Referent Dr. Ulrich Reuter Amt für Umweltschutz Stuttgart. Nachfolgendes gilt für Stuttgart und ganz B-W.
Im Wortlaut.
Ausnahmen vom Fahrverbot!
1. Wenn die Nachrüstung eines nach dem 1.1.1971 zugelassenem Fahrzeug technisch nicht oder wirtschaftlich nicht möglich ist und die Zulassung auf den Halter vor dem 1.11.2007 erfolgt ist.

2. Wenn das Fahrzeug zur Versorgung oder Dienstleistung der Bevölkerung dient. (Handwerkerfahrzeug)

2. Spezialfahrzeuge. (Aufbauten Kran ähnlich)
xxxxxxxxxxxxx


Weiss nicht wie gross ein Katalysator waere, wenn ueberhaupt Volvo-tauglich, aber wenn man den bereits mittig innerhalb des Rahmens verlegt hat, und die Seiten bereits verbaut mit Benzintanks (war ja Zweck der Sache), dann kann man behaupten 'ein Kat passe da nicht mehr rein'....;))
(wirtschaeftlich waere es ab da eh gar nicht mehr....:))

*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A*


Those who wander are not necessarily lost
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...and not all who launder are washed/WJ....;))


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hexoplast75

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Re:Neue Ausnahmen Feinstaub-Fahrverbot
« am: 30.November 2007 19:54:22 »
Antwort mit Zitat nach oben
So, der Bundesrat hat der geänderten Feinstaubverordnung zugestimmt.

-Fahrzeuge mit geregeltem Kat der ersten Generation erhalten Plaketten.

-Oldtimer (H und rote 07) sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.

Wer es nachlesen will, findet bei Tagesordungspunkt 41 die entsprechenden Informationen.

Freude wird bei mir aber auch erst aufkommen, wenn es gültiges Recht geworden ist.
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WJM

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Re:Neue Ausnahmen Feinstaub-Fahrverbot
« am: 30.November 2007 21:23:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: hexoplast75 am 30.November 2007 19:54:22
So, der Bundesrat hat der geänderten Feinstaubverordnung zugestimmt.

-Fahrzeuge mit geregeltem Kat der ersten Generation erhalten Plaketten.

-Oldtimer (H und rote 07) sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.

Wer es nachlesen will, findet bei Tagesordungspunkt 41 die entsprechenden Informationen.

Freude wird bei mir aber auch erst aufkommen, wenn es gültiges Recht geworden ist.


Dass hat BRD sogar mit die Bullbar-Verordnung immer noch nicht geschafft....8-))

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valp

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nachträglicher Katalysator
« am: 29.März 2008 22:34:18 »
Antwort mit Zitat nach oben
Bin vorhin ein bisschen durchs Internet gekramt und hab zwei Seiten gefunden.
http://www.oldiekat.de/ und http://matrix-partikelfilter.de
bzw. http://www.kat-pro.de/katalysatoren.htm

Die behaupten Katalysatoren in Oldtimer verbauen zu können. Bei mir steht mittelfristig nen neuer Auspuff auf der Liste (bin da neidisch auf WJMs ) Und da ich nur ein Sonderfahrzeug hab und keinen Oldtimer, wäre es eine Überlegung (neben den berechtigten Umweltaspekt) so einen in die Konzeption der neuen Abgasanlage aufzunehmen. Ist sowas realistisch? Ich mag Innenstädte...
« Letzte Änderung: 29.März 2008 22:46:24 von valp » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Snoop

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Re:nachträglicher Katalysator
« am: 30.März 2008 05:44:50 »
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Zitat von: valp am 29.März 2008 22:34:18
Die behaupten Katalysatoren in Oldtimer verbauen zu können.  Ist sowas realistisch?


Hi valp,

grundsätzlich gibt es 3-Wege-Nachrüstkatalysatoren, aber die sind in der Regel mit fahrzeugspezifischem Gutachten, bzw. EG-ABE verbunden.

Diese Unterlagen sind die Voraussetzung für eine Eintragung beim TÜV, bzw. die Anerkennung durch
KFZ-Zulassungsstelle und Finanzamt.

Ich habe vor Jahren einen G-Kat in meinen VW Iltis verbaut.  http://www.kat-center.de/
Ist vom Aufwand her gesehen keine große Sache.
-Katalysator in Abgassystem einschweißen,
-Lambdasonde mit Schweißmutter vor Kat ins Abgasrohr einschweißen,
-In den Ansaugstutzen (unterhalb Vergaser) muß ein Loch für eine Schlauchtülle gebohrt werden,
-Steuergerät montieren,
-Regelventil montieren,
-Spannungswandler montieren (wegen 12 Volt fürs Steuergerät),
-Kabel von Lamdasonde zum Steuergerät, vom Steuergerät zum Regelventil verlegen,
-Schlauch zwischen Regelventil und Ansaugstutzentülle verlegen,
-Steuergerät an 12 Volt anschliesen,
-Fertig!

Danach folgt eine AU mit G-Kat und die Eintragung beim TÜV.

So, jetzt fällt mir zum Schluss noch das Wichtigste ein:
Da es keine offizielle Aussage zum Thema Bleifreiverträglichkeit beim B30 Motor gibt,
kannst Du diese Sache von vornherein vergessen!!!
G-Kats dürfen nur mit bleifreiem Kraftstoff betrieben werden.

Tipp: H-Kennzeichen beantragen und freie Fahrt auf allen Straßen genießen!

Ciao
Snoop
« Letzte Änderung: 30.März 2008 06:4:37 von Snoop » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
valp

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Re:nachträglicher Katalysator
« am: 30.März 2008 09:3:9 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Snoop am 30.März 2008 05:44:50
Zitat von: valp am 29.März 2008 22:34:18
Die behaupten Katalysatoren in Oldtimer verbauen zu können.  Ist sowas realistisch?

Da es keine offizielle Aussage zum Thema Bleifreiverträglichkeit beim B30 Motor gibt,
kannst Du diese Sache von vornherein vergessen!!!



Upps.
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