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Autor | Thema: Kaufvertrag rückgängig machen? (Gelesen 4720 mal) | |||||
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Hallo ihr!
Habe wie einige ja hier schon wissen mir einen c304 bei einem uns allen bekannten norddeutschen Händler gekauft. doch mit der zeit taten sich einige Probleme auf laut aussage des Verkäufers war das Auto bj 75 und ich sollte es mit h Zulassung bekommen aber dann rief er mich an das das Auto doch bj 02/78 ist und das mit der Zulassung nicht klappt und wir warten müssen bis Februar dann sollte ich das Fahrzeug mit Gasanlage bekommen, diese sollte mich laut aussage 1300 Euro kosten allerdings nach dem Kaufvertrag betrugen alleine die Teilekosten 1300euro für die Anlage (Schätzte eher Kostenvoranschlag des Umbauers legte er mir nie vor) vor dem kauf hieß es "kein Problem die H Zulassung bleibt bei der Gasanlage" wieder etwas später rief er mich an das mit der H Zulassung würde wohl doch nicht gehen (In Kombination mit der H Zulassung. einige tage später ging wieder das Telefon das für dieses Auto keinerlei teile für die Gasanlage bei dem Händler der den umbau durchführen sollte vorrätig wären diese kämen frühestens anfang März. Allerdings konnte ich den Umbauer ausfindig machen und er versicherte mir das alle teile da wären und mit dem umbau sofort begonnen werden könnte und der kosten Voranschlag für die Gasanlage schon lange bei dem Autohändler ist. (aber nie bei mir angekommen) ich komme mir ehrlich gesagt richtig verarscht vor kann ich den kauf rückgängig machen? (habe schon angezahlt) wer weiß was sonst als nächstes kommt!?!?! Ohne Probe fahrt kauft man eh die Katze im sack aber dann noch bei so einem AR…. Achja und was mir erst später auffiel habe das Auto nicht von der Firma sondern von einer privat Person gekauft (zumindest steht eine privat Person als Verkäufer im vertrag und nicht die Firma) wohl um die Gewährleistung zu umgehen… KEVIN | ||||||
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Das klingt ja leider garnicht gut.
Zuerst: Ich kenne mich rechtlich garnicht aus, deshalb nur Anregungen eines Laien. Stehen denn die genannten Punkte (Baujahr, Gasanlage, H-Kennzeichen, Preis inkl. Gasanlage) im Vertrag? Auch eine Privatperson (der nächstre fragwürdige Punkt) muss sich an die vereinbarten Dinge halten. Ich würde mahnen, und auf Nachbesserung bestehen. Wobei, wie will man das Baujahr nachbessern? Versuch vom Vertrag zurückzutreten, weil das Auto nicht den oben genannten Punkten entspricht. Ich wünsche dir dass es eine akzeptable Lösung gibt. Benito | ||||||
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Hmm, bin mir nicht mal sicher, ob eine Kaufvertrag zustande gekommen ist, weil Du ja anscheinend mit einer anderen Person als tatsächlich diesen schlossest. Ist aber auch egal.
Du musst den Kaufvertrag einfach anfechten. Nach §§119,142 BGB. Aber das jetzt, denn nach §121 muss eine Anfechtung unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen. Also, schreib ein Brief oder Fax (umbedingt schriftlich - sparrt viel Ärger, evtl. als Einschreiben) an ihn und erklär Deinen Rücktritt bzw. die Anfechtung. Er hat dann zwar noch Dein Geld, aber das ohne rechtlichen Grund, also als Bereicherung. (§828, Abs.1) Und ist zur Herausgabe dessen verpflichtet. (Öhm, hab da gestern ne Klausur drüber geschrieben, bin aber kein Jurist, also komplett ohne Gewähr) Ansonsten tust Du mir echt Leid. Man hat wirklich bei dem Händler öfter das Gefühl, an einem Tag was anderes als beim anderen Tag zu hören. Sehr schade. Der Gas-Umbau findet nicht durch ihn statt, sondern wird nur (an unbekannte Werkstatt) in Auftrag vergeben. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. | ||||||
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Hi Kevin,
wenn im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten werden können, oder gar nicht erst korrekt (Baujahr) waren, so ist das ein Rücktrittsgrund. Du wolltest H-Kennzeichen und Gasanlage. Der Verkäufer sagt es geht, nun gehts nicht, dann ist das ein nicht erfüllbare zugesicherte Eigenschaft. Das Baujahr ist 78 statt der zugesicherten 75. Ebenfalls ein Rücktrittsgrund. Trete vom Kaufvertrag zurück und lass Dir die Anzahlung zurückzahlen, oder, sollte das Fahrzeug an sich ok sein, und Du es unbedingt haben wollen, einige Dich mit dem Verkäufer (Kaufpreisminderung). Das wäre letztendlich möglichweise sogar die einfachere Lösung. Denn die Anzahlung zurückzubekommen ist bei manchen Händlern etwas schwierig. Viel Erfolg Grüße Uli | ||||||
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naja bis auf das baujahr war der rest nur mündlich. Gasanlage stand nicht drin. stand wohl drinn das er inkl. H zulassung übergeben wird aber kein konkretes datum leider.
naja das auto hätte ich schon gern aber bei dem verkäufer!?!?! Günstig war es auch nicht grade und dann Versucht er sich auch noch so um die Gewährleistung zu drücken. spricht alles nicht grade für ihn aber es ist halt schwer einen (zumindest optisch) guten c304 zu finden. und jetzt wieder einen suchen?!?! | ||||||
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Rücktritt vom Vertrag. Im Anschreiben gleichzeitig Verkäufer unter zugzwang setzen und geld zurückfordern. frist 10 tage. nach 14 tagen kann dann gemahnt werden. (mahngebühr)
nach §349 BGB. Bei Fax unbedingt Journal(Sendebestätigung) mitausdrucken! Ansonsten Einschreiben mit Rückschein.
beim anschreiben einfordern... was mich noch interessiert: hast du erst gekauft und dann hat er dich über die geänderten umstände unterrichtet oder hast du gekauft obwohl er dich schon ein paar mal angerufen hat? im ersteren falle ist nämlich die vertragliche leistung eine andere als die eigentlich erbrachte und somit kannst du vom vertrag rücktreten, da nachbesserung in diesem falle nicht möglich sein wird. (h zulassung) im zweiten falle ist es bestandteil des vertrages da du von der sachlage wusstest. good luck! | ||||||
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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OK, dem juristischen ist jetzt mal Genüge getan.
Ich sehe es mal aus einem anderen Blickwinkel, den Kevin erwähnt hat: Er hat lange gesucht und der Wagen sieht erstmal ganz gut aus. Wenn er ihn mit H-Zulassung bekommt ist das Warten bis Februar auch kein schlimmes Problem. Also, wie bekommt er jetzt das Beste aus der Situation? - vom Kaufvertrag auf Grund von objektiver Unmöglichkeit zurücktreten - neuen Kaufvertrag anbieten mit um die Gasanlage reduzierten Betrag - als Vertragspartner die Firma angeben, mit der verhandelt wird. - in diesen Kaufvertrag alle Informationen und Details aufnehmen, die bekannt und relevant sind. Für den Gasumbau: Es gibt doch den roten C303, der hat H-Kennzeichen und Gasanlage. Bei dieser Firma schriftlich ein Angebot einholen für den Umbau eines C304 auf Gas unter der Bedingung, daß H-Kennzeichen erhalten bleibt. Wenn man beide passenden Angebote hat kann man zuschlagen und hoffen, daß der Wagen auch ansonsten den Ansprüchen genügt. Aber bei dem zu erwartenden Kaufpreis würde ich 200-300 Euro für eine Tour nach Hamburg investieren, um mich vor Ort und live zu überzeugen. (ein Besuch in Braunschweig würde ich auf den Hinweg legen...) Gruß Michael | ||||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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auch mündlich ist es eine (verkaufs-) willenserklärung. das bgb schreibt keine form vor. somit ist es bestandteil des vertrages.
du hast recht auf nacherfüllung, minderung, rücktritt und/oder ggf. schadensersatz. §437 BGB
ein gängiger irrtum. um die gewährleistung kann man sich nicht drücken, die verantwortliche person (auch privat) haftet für die eigenschaften, die bei dem verkauften objekt aufgezeigt wurden oder typischerweise angenommen werden können. im ersten halben jahr (bei gebrauchten objekten) ist der verkäufer in der beweislast und muss dir nachweisen daß defekte (nicht bei verschleißteilen) nicht schon beim kauf vorhanden waren. danach gilt beweisumkehr und du musst das ganze nachweisen. §444 BGB, §476 BGB, §434 I Satz 3 BGB eine garantie ist eine freiwillige eigenschaftserklärung des verkäufers über das objekt, und somit nochmal was anderes. trifft hier aber nicht zu. --- du musst aber sicherstellen, daß du von den von dir genannten eigenschaften erst erfahren hast, als der kaufvertrag bereits zustandekam, denn wenn du das vor kauf bereits wusstest dann gilt dein "schweigen" als billigung und bestandteil des vertrages. | ||||||
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nein alle anrufe ervolgten nach unterschreiben des kaufvertrags und nach dem überweisen der anzahlung
@michael ich wahr schon überall auch schon in schweden. aber optisch gesehen stand in norddeutschland der beste Der händler der die gasanlage einbaut für die firma aus dem hohen norden ist die selbige die schon die anderen beiden mit h zulassung umgebaut hat. habe mit der firma auch schon direckt kontakt aufgenommen. Die sagen alles kein problem nur über den händler klappt es nicht. mir scheind als wolle er das auto garnicht verkaufen. | ||||||
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was ich mir auch überlegt habe grade ob er nicht kurz vor der insolvenz steht und das geld und das auto will (nur eine möglichkeit bzw verdacht von mir)
da er mich vor dem wochenende anrief und das restliche geld (7000) haben wollte schon mal vorab da er bald nach schweden wollte und neue autos kaufen will | ||||||
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hä was sind denn das für methoden? anzahlung ist anzahlung und restgeld bei lieferung.
und wenn er so komische geschäftsmethoden an den start legt, kommt das schonmal garnicht in frage. bezahlung bei lieferung. meine meinung. | ||||||
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Moin, dann aber ist echt Vorsicht geboten, die Anzahlung ist dann unter Umständen weg bzw. du kannst dich bei den übrigen Gläubigern einreihen. Da habe ich leider auch schon einmal Lehrgeld zahlen müssen und seitdem mache ich grundsätzlich keine Anzahlungen mehr. Gruß Stefan | ||||||
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Nur mal kurz mein Senf dazu !
1. Gasanlage ist seit einigerzeit NICHT mehr mit Oldizulassung Möglich !!!!!2". Schon bestehende Anlagen haben bestandsschutz !!! 2a. Verabschiede dich besser von der Gasanlge die Mehrkosten must du im spritt erstmal wieder reinfahren !!(Du spars ja immernoch viel Geld durch die Oldizulassung ) 3. Mein beileid !! Ich habe leider einen ähnlichen fall an der Backe !! 4. Versuch erst vernünftig mit dem Händler zu reden ,alles andere kostet dich nur zeit Geld unbd vorallem Nerven !! ( wie gesagt ich habe solche erfahrung schon gemacht !! ) 5. Viel Glück und trotzden eine schönen Tag ! | ||||||
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Ich habe gerade mal eine Anfrage bei meinem TÜVi gestartet und werde da bestimmt im Laufe des Tages Info´s zubekommen. Melde mich dann
Das Problem hast du aber immer mit so alten Fahrzeugen
Spielt im Prinzip auch keine Rolle, weil die Gewährleistung ja auch das Alter der Fahrzeuge berücksichtigt und der Käufer bei solchen Fahrzeugen mit auftretenden Schäden rechnen muss. Ich verkaufe auch einige Fahrzeuge im Namen von meinem schwedischen Partner. Das hat aber andere Gründe | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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So habe vorn 15 min Rückantwort vom TÜV bekommen.
Nach derzeitigem Stand der Vorschriften ist eine Nachrüstung mit Gasanlage nur möglich, wenn es sich um einen zeitgenössischen Umbau handelt. Sprich ein Umbau der schon zwanzig Jahre alt ist, bzw eine alte Anlage einbauen wenn es schon Umbauten aus früheren Zeiten an so einem Fahrzeug gab. Also nix mit neuen Anlagen verbauen im Zusammenhang mit H-Kennzeichen | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Kurze Bemerkung meinerseits bezüglich Baujahr.
Ich glaube der Händler wird nachweisen können, dass das Fahrzeug Baujahr 1975 ist. Aus deM militärischen "Auszug aus dem Fahrzeugregister" stand bei meinem nämlich auch Baujahr 1975. Allerdings war die Erstzulassung 1978, (also die In dienst stellung). Wenn ich mich recht erinnere richten sich die deutschen Behörden bei der Beurteilung der 30 Jahre-Regelung nach dem Erstzulassungsdatum (was eigentlich völliger Quatsch ist). Daher habe ich in der Vergangenheit des öfteren von Leuten gehört, die Fahrzeuge nicht mit H zugelassen bekommen haben, weil das Auto z. B. 5 Jahre in den Ausstellungräumen stand.... Kann es also sein, dass der Händler doch die Wahrheit gesprochen hat? Gruß Rickard TGB1314 | ||||||
Rickard SJTRPTGB1314
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alles richtig. da helfen nur zwei sachen: 1) geneigter tüv-prüfer. es gibt auch solche die dann eben das bj der ez vorziehen. 2) die garantierte eigenschaft "dass das fahrzeug mit dem H-kennzeichen" anmeldbar ist. ist eine freiwillige garantie des händlers/ privatmannes über die eigenschaft des fahrzeugs. also wieder ein rücktrittsgrund aus dem kaufvertrag | ||||||
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Für das H-Kennzeichen ist die Erstinbetriebnahme das entscheidene Datum. Hat man dieses nicht, kommt das Baujahr zur Geltung
Habe hier so einen kleinen Robot mit H | ||||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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so nun bin ich vom kaufvertrag zurück getreten habe ihm die möglichkeit zur nachbesserung gegeben aber er fragte direckt nach den bank daten. nun kann ich nur hoffen das das geld zurück kommt.
also ich bin nun wieder auf der suche nach einem guten c304 in alu zink!!!! | ||||||
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schade, aber hoffen wir das beste *daumendrück*
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