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  19.April 2024 08:13:26

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 Thema: Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???  (Gelesen 2551 mal)
Uli-RT

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...geht auch ohne Volvo; macht aber keinen Spaß

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Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 07:28:54 »
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Hallo Zusammen,

es ist vollbracht. Seit heute früh ist der Volvo zugelassen. Mit H-Kennzeichen.

Was mich etwas verwundert hat: Kein Mensch, weder TÜV noch Zulassungsstelle, hat nach der Abgasuntersuchung gefragt.
Ist die entfallen ?
Hab ich da was verpasst ?

Grüße
Uli
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Chris

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 08:1:11 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Uli-RT am 24.Juli 2008 07:28:54
Hallo Zusammen,

es ist vollbracht. Seit heute früh ist der Volvo zugelassen. Mit H-Kennzeichen.

Was mich etwas verwundert hat: Kein Mensch, weder TÜV noch Zulassungsstelle, hat nach der Abgasuntersuchung gefragt.
Ist die entfallen ?
Hab ich da was verpasst ?

Grüße
Uli


Moin uli,
von mir erstmal herzlichen Glückwunsch, ich weis ja noch genau wie das ist cheesy

zum Thema Abgas gibts ne genaue Regelung in Bezug auf Oldtimer:
- Dieselfahrzeuge EZ nach 1. Januar 1977 müssen zur AU
- Benzinerfahrzeuge EZ nach 1. Juli 1969 müssen zur AU

Bei Grenzwerten streitet sich das Internet: 3.5% +-1% CO2 im Abgas scheint die Richtlinie damals gewesen zu sein.

=> wir sind AU-pflichtig.

soviel zur Theorie. Bei meinen Nachprüfungen hat es im Wechsel immer einen anderen Ingenieur getroffen, irgendeiner hat es dann mal vergessen auf den Zettel zu schreiben: "Bescheinigung AU: fehlt" und daher hat mich der TÜV auch ohne AU bestehen lassen.
Bei der Zulassungsstelle waren alle so überfordert, dass keiner nach der AU gefragt hat-- oder sie es nicht wussten.
Problematisch wirds jetzt nur, wenn die Polizei dich (uns) anhält UND sich auskennt. Dann kann das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.

Mir ist das worscht. wink
Grüsse,

Chris
Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
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Yankee

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 08:39:39 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Chris am 24.Juli 2008 08:1:11
Bei Grenzwerten streitet sich das Internet: 3.5% +-1% CO2 im Abgas scheint die Richtlinie damals gewesen zu sein.

=> wir sind AU-pflichtig.


Problematisch wirds jetzt nur, wenn die Polizei dich (uns) anhält UND sich auskennt. Dann kann das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.



Also erstmal haben bei Uli mehrere Bedienstete geschlafen. Denn ohne gültige AU kein TÜV und auch keine Zulassung.
Scheinen wirklich nicht die Fähigsten ihres Faches gewesen zu sein.

Der Grenzwert ist max 3,5%. Das war der Wert der bis zur Einführung der Schadstoffklassen gültig war.
Also für die Fahrzeuge die bis dahin gebaut worden sind auch heute noch der Richtwert.

Und wenn dich die Polizei anhält ist das zwar ein Grund für ein Bußgeldverfahren, aber mit Sicherheit
nicht für eine vorrübergehende Stilllegung (scheiss Rechtschreibreform, wird das nun mit 2 oder 3 L´s geschrieben)

viele Grüsse Frank


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Chris

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 08:55:2 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 24.Juli 2008 08:39:39
Und wenn dich die Polizei anhält ist das zwar ein Grund für ein Bußgeldverfahren, aber mit Sicherheit
nicht für eine vorrübergehende Stilllegung (scheiss Rechtschreibreform, wird das nun mit 2 oder 3 L´s geschrieben)



wir haben beide unrecht, aber ich sehr viel mehr:
Link
Zitat:
Mitführen der AU-Prüfbescheinigung
§ 47 a Abs. 4 StVZO bestimmt, daß die gültige Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung
nach § 29 STVZO verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsstelle zur Prüfung
auszuhändigen ist. Damit besteht keine Mitführungspflicht, da, anders als beim Führerschein (§ 4 Abs. 2 StVZO), der
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fz (§ 18 Abs. 5 und 6 StVZO) sowie dem Fz-Schein bei zulassungspflichtigen Fz (§ 24
StVZO), lediglich die „Aushändigung“ der Prüfbescheinigung auf Verlangen, nicht aber das ständige Mitführen beim Kfz vorgeschrieben ist.
Beim Verlangen auf Aushändigung muß somit zugestanden werden, daß der Fz-Halter seine ggf. zu Hause
liegende Prüfbescheinigung zunächst dort abholen darf.


Es gibt keine Evolutionstheorie, sondern nur eine Liste von Kreaturen denen Chuck Norris erlaubt zu leben.
« Letzte Änderung: 24.Juli 2008 08:57:1 von Chris » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Wilfired75

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 09:8:53 »
Antwort mit Zitat nach oben
Stillgelegt werden kann doch nur ein Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, so auswendig aus dem Kopf trifft dies doch nur bei Umbauten/Einbauten zu (wenn mans nicht gleich abnehmen und eintragen lässt) - aber ihr könnt mich eher zu Details zum Ausländerrecht/Aufenthaltsgesetz und Pässen fragen als zu diesem Verkehrs- und Zulassungsschmarrn  wink  (hatte in diesem Fach so nen stinklangweiligen Dozenten, dass ich mir mein diesbezügliches Wissen lieber in Selbstversuchen mit meinem im gleichen Raum sitzenden Kollegen vom Land erarbeite, zu deren nervlicher Strapazierung ("du bist doch schon wieder mit nem Fahrzeug ohne Zulassung im Dienst, zeig mal die Papiere!" Ich: "Oh, ein neuer Lappländer-Fan!" Er: "Interessiere mich hier überhaupt net für deine Oldtimers, aber der Chef hat angeordnet, man soll mal den Zustand mit deinen komischen Autos und komischen Kennzeichen überprüfen!" Die Sache verlief natürlich im Sande, weil ich als POK SELBSTVERSTÄNDLICH  grin  stets legal durch die Gegend fahr)

PS: Den Laponesen möchte ich sehen, der einen Lappländer überhaupt aufhält zum Kontrollieren! Da würde er sich im Normalfall nämlich nur mit Unwissenheit von vorne bis hinten blamieren (und sich mit Unwissenheit vor dem Volk zu blamieren ist grundsätzlich tunlichst zu unterlassen - oberste Beamtenpflicht!), also halten sie lieber 08/15-Golfs an. Ist jemand von euch schon mal kontrolliert worden? Meine Lapo-Kollegen in der Arbeit (habs ja provoziert: Bin mehrere Tage mit meinen Lappis - im strategischen täglichen Wechsel! - direkt zur PD zum Dienst gefahren!) konnten noch net mal meinen isländischen vom Sahara-Exped.-Lappländer auseinanderhalten (trotz sogar unterschiedlicher Farben!): "Wieso 2 rote Scheine? Ach so, das sind 2 versch. Fahrzeuge? Wir dachten immer, du kommst jeden Tag mit dem gleichen..."

1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
« Letzte Änderung: 24.Juli 2008 09:15:41 von Wilfired75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Chris

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 09:21:46 »
Antwort mit Zitat nach oben
du hast recht. ich habe mir ja auchschonmal vorgenommen, die Au zeitnah nachzuholen um überhaupt mal zu wissen in welchem bereich claas-gunnar denn stinkt wink vielleicht besteht er ja auch auf anhieb, dann schadet es nix. ansonten müsst ich mal die luftanreicherungsschraube rausdrehen...
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michael

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 09:34:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 24.Juli 2008 08:39:39
Also erstmal haben bei Uli mehrere Bedienstete geschlafen. Denn ohne gültige AU kein TÜV und auch keine Zulassung.


Stimmt: Bei Erstzulassung verlangt der TüV die AU-Bescheinigung oder macht die Untersuchtung selbst. Dann gibt es nach verpflichtender Vorlage dieser Bescheinigung bei der Zulassungsstelle auch das AU-Siegel auf das neue Kennzeichen vorne, analog zum HU-Siegel auf dem hinteren Kennzeichen.

Bei der Wiederholungsprüfung nach inzwischen 2 Jahren darf auch der Prüfer in der Werkstatt das AU-Siegel erneuern.

Also: vorderes Kennzeichen OHNE AU-Siegel gibt es nur bei Fahrzeugen vor den genannten Fristen, also eventuell einigen echten Lappis, aber nciht bei den C30x.

Gruß
Michael
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Yankee

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 10:45:58 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Chris am 24.Juli 2008 08:55:2
wir haben beide unrecht, aber ich sehr viel mehr:
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Zitat:
Mitführen der AU-Prüfbescheinigung
§ 47 a Abs. 4 StVZO bestimmt, daß die gültige Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung
nach § 29 STVZO verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsstelle zur Prüfung
auszuhändigen ist. Damit besteht keine Mitführungspflicht, da, anders als beim Führerschein (§ 4 Abs. 2 StVZO), der
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fz (§ 18 Abs. 5 und 6 StVZO) sowie dem Fz-Schein bei zulassungspflichtigen Fz (§ 24
StVZO), lediglich die „Aushändigung“ der Prüfbescheinigung auf Verlangen, nicht aber das ständige Mitführen beim Kfz vorgeschrieben ist.
Beim Verlangen auf Aushändigung muß somit zugestanden werden, daß der Fz-Halter seine ggf. zu Hause
liegende Prüfbescheinigung zunächst dort abholen darf.





Das ist aber nur dann der fall, wenn du eine AU hast. Sprich auch eine Plakette auf dem Kennzeichen.
Und ohne AU Bescheinigung dürfte dann ja auch keine von der Zulassungsstelle geklebt worden sein wink

Damit fährst du ohne AU und somit eigentlich sogar ohne Betriebserlaubnis  cool
viele Grüsse Frank


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TGB_11

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 12:40:17 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 24.Juli 2008 10:45:58
Damit fährst du ohne AU und somit eigentlich sogar ohne Betriebserlaubnis  cool


Nein,
eine fehlende AU ist zwar eine bußgeld-bewehrte Owi ab 5 Monaten Überziehung aber die BE bringt sie garantiert nicht zum Erlöschen. Eine fehlende HU führt ja auch nicht zum Erlöschen der BE, egal wie lange keine besteht.
Sobald eine Zulassung besteht, existiert auch eine BE, auf der diese Zulassung erteilt wurde.
Wurde die Zulassung ohne AU erteilt, besteht darin zwar ein Formfehler der Zulassungsstelle aber das ist keineswegs einem "Nichtvorhandensein" einer BE gleichgestellt. Die Zulassungsstelle kann und muss die AU nachfordern, mehr nicht.

Gruß
Jens

Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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Wilfired75

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 13:6:13 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 24.Juli 2008 09:34:29
Zitat von: Yankee am 24.Juli 2008 08:39:39
Also erstmal haben bei Uli mehrere Bedienstete geschlafen. Denn ohne gültige AU kein TÜV und auch keine Zulassung.


Stimmt: Bei Erstzulassung verlangt der TüV die AU-Bescheinigung oder macht die Untersuchtung selbst. Dann gibt es nach verpflichtender Vorlage dieser Bescheinigung bei der Zulassungsstelle auch das AU-Siegel auf das neue Kennzeichen vorne, analog zum HU-Siegel auf dem hinteren Kennzeichen.

Bei der Wiederholungsprüfung nach inzwischen 2 Jahren darf auch der Prüfer in der Werkstatt das AU-Siegel erneuern.

Also: vorderes Kennzeichen OHNE AU-Siegel gibt es nur bei Fahrzeugen vor den genannten Fristen, also eventuell einigen echten Lappis, aber nciht bei den C30x.

Gruß
Michael


He, jetzt fällts mir auch erst auf: Dann haben Uli-RT und Chris ja gar keine AU-Plakette auf dem Nummernschild vorne... Na das ist dann leider schon sehr auffällig, und hier greift meine o. g. These, wonach eh kein Laponese nen Lappi kontrolliert aus Blamage-Angst, natürlich nicht mehr - denn ein Nummernschild ohne AU-Plakette vorne sieht selbst der dümmste Dorfpolizist und wittert ein Schnäppchen!

1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
« Letzte Änderung: 24.Juli 2008 13:7:26 von Wilfired75 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Chris

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 14:38:33 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Wilfired75 am 24.Juli 2008 13:6:13
He, jetzt fällts mir auch erst auf: Dann haben Uli-RT und Chris ja gar keine AU-Plakette auf dem Nummernschild vorne... Na das ist dann leider schon sehr auffällig, und hier greift meine o. g. These, wonach eh kein Laponese nen Lappi kontrolliert aus Blamage-Angst, natürlich nicht mehr - denn ein Nummernschild ohne AU-Plakette vorne sieht selbst der dümmste Dorfpolizist und wittert ein Schnäppchen!


AU habe ich nicht gemacht. plaketten habe ich alle beide... cheesy
wie gesagt: da haben gleich zwei behörden geschlafen -- die zula UND der tüv
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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 15:38:18 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Chris am 24.Juli 2008 14:38:33
AU habe ich nicht gemacht. plaketten habe ich alle beide... cheesy
wie gesagt: da haben gleich zwei behörden geschlafen -- die zula UND der tüv


Dann haben sie vor lauter Bl...... einfach AU und TÜV auf's gleiche Datum gesetzt und Plaketen für 2 Jahre drauf geklebt?

Freu Dich (und lösche evtl. diese Beiträge.....)

Gruß

Andreas
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JMM62

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Endlich wieder ein eckiges Auto

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 16:57:8 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo,

abgesehen von den Kosten finde ich die AU für meine beiden "Nichtkatalysatorautos" (meinen Suzuki SJ410 Bj1984 und den C303) recht lustig:
Auf dem Monitor erscheint groß der Schriftzug "AU NICHT BESTANDEN" und dann tippt der Prüfer auf ein paar Tasten und schon steht dort "AU BESTANDEN" und ich kriege meine Plakette. Schade, dass es mit der Plakette auf dem hinteren Nummernschild dieses Jahr mit meinem Suzuki nicht so geklappt hatte, das war dann etwas teurer, bis da eine drauf kam.

Ich kann nur sagen, mit einem Stapel Unterlagen, Briefkopien etc, den TÜV-Prüfer erschlagen und dann klappt es mit der Abnahme. Ich kann  dazu nur den TÜV Pinneberg (Herrn Schön) empfehlen, Abnahme, HU und AU innerhalb von 1 Stunde fertig und noch ein Oldtimergutachten obendrauf und alles für knapp unter 150 Euronen, geht nach Aufwand.

Viel Glück wünsche ich Euch, denen Pinneberg zu weit weg ist.

Ach ja, Kaufvertrag musste ich bei der Zulassungsstelle auch vorlegen.

Viele Grüße
Jens
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Uli-RT

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...geht auch ohne Volvo; macht aber keinen Spaß

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 24.Juli 2008 19:29:52 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo,

danke für die Hinweise.
Bei mir ist vorne kein Bepper drauf.
Normal geht ohne AU gar nichts. Deshalb war ich auch etwas verwundert.

Kaufvertrag mußte ich auch vorlegen. Die KBA-Freigabe wurde direkt telefonisch eingeholt.

Grüße
Uli
« Letzte Änderung: 24.Juli 2008 19:30:15 von Uli-RT » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
shorty

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On the road mit V8 / C304 is sold

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 25.Juli 2008 10:51:25 »
Antwort mit Zitat nach oben
Ein Hoch auf unsere öffentlichen Dienste !

Bei meiner Ummeldung :
AU + TÜV :        vorzeigen
Kaufvertrag :    nicht benötigt

Scheint alles Glückssache oder kontrolliertes Chaos .... oder Tagesform !!
55 Dodge Coupe  +  67 Chrysler 300  +  79 Apal Buggy  +  ??
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Chris

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Re:Zulassung ist vollbracht / Abgasuntersuchung ???
« am: 25.Juli 2008 14:40:45 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: LandyAndy101 am 24.Juli 2008 15:38:18
Zitat von: Chris am 24.Juli 2008 14:38:33
AU habe ich nicht gemacht. plaketten habe ich alle beide... cheesy
wie gesagt: da haben gleich zwei behörden geschlafen -- die zula UND der tüv


Dann haben sie vor lauter Bl...... einfach AU und TÜV auf's gleiche Datum gesetzt und Plaketen für 2 Jahre drauf geklebt?

Freu Dich (und lösche evtl. diese Beiträge.....)

Gruß

Andreas


so isses. da ich die au ja nachhole ist das aber kein thema.
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