Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |
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Autor | Thema: C304 6x6 von Lkw-H in Pkw-H wandeln? (Gelesen 5308 mal) | |||
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Moin,
habe gerade gesehen, dass es hier den ein oder anderen C304 mit Pkw-Zulassung gibt. Kann man in D einen als Lkw zugelassenen C304 zulassungstechnisch in einen Pkw verwandeln? Wenn ja, wie und unter welchen Voraussetzungen? Danke, jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Dein C304 ist doch schon auf 3,5zo abgelastet. Dann sollte das eigentlich kein Thema sein.
Zumindest nicht hier in BS | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Woher weißt Du, dass er abgelastet ist
Also, einfach zur Zulassungsstelle gehen mit allen Papieren und fragen oder wie??? So einfach, unglaublich! Danke, jochen | ||||
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Weil dein Kleiner schon in Schweden abgelastet war
Nein ganz so einfach ist das nicht. Da musst du eine TÜV Abnahme für haben. Wenn die sich bei dir Köln dagegen wehren, müssen wir mal sehen wie wir einen anderen Weg finden | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Was meinst Du mit "TÜV-Abnahme", Frank?
Nur nen Protokoll einer bestandenen TÜV-HU mit AU oder nen speziellen TÜV-Nachweis zur Bestätigung der "Pkw-Tauglichkeit"? Gruß, jochen | ||||
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Moin,
wenn der Volvo schon eine Eintragung als historisches Fahrzeug hat, spielt der TÜV meistens nicht mit oder es geht das H verloren. Was für Vorteile soll denn eine PKW-Zulassung haben? Mehr Sitzplätze als zwei sollten auch bei einer LKW-Zulassung möglich sein, wenn die Ladefläche dann noch lang genug ist. Gruß Stefan | ||||
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Aha, die Geschichte mit dem Verlust des H-Kennzeichens bei Undeklarierung (Lkw zu Pkw) ist ja natürlich ganz klar mega supatrupa logisch ....
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Nein du verlierst weder das H noch hast du sonstige Sanktionen zu befürchten.
Grösster Vorteil ist die zur Zeit noch stattfindende Diskussion mit Sonntagsfahrverbot bei Anhängerbetrieb und eventuelle Diskussionen mit dem ADAC TÜV Abnahme ist eine Einzelabnahme nach §19 | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Ok, das hört sich ja machbar an, danke! Gruß, jochen | ||||
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Moin,
das mit dem H wird dann von TÜV zu TÜV wohl anders gehandhabt? Mein TÜVtler meinte, dass bei Änderung der Fahrzeugkategorie von PKW zu LKW, oder LKW zu SoKFZ usw. das H dann wegfallen müßte. Gruß Stefan | ||||
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@Stefan
Entscheidend für die H-Zulassung nicht als was das Fahrzeug zugelassen ist (PKW, LKW, Bügeleisen) sondern, ob es die klar umrissenen Kriterien an Alter, Zustand, Originalität erfüllt. Das ist völlig unabhängig von der Zulassung, die lediglich den aktuellen bürokratischen bzw. steuerlichen Stand widerspiegelt. Also Yankee hat da völlig recht. Von der "H" Seite hast Du nichts zu befürchten. H-Grüße von Andreas | ||||
Ein Leben ohne Lappländer ist zwar möglich, aber sinnlos... Nach FEST kommt LOSE
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Einen wesentlichen Vorteil sehe ich auch darin nur alle 2 Jahre zum TÜV zu müssen ...
Wie sieht es bei Euch eigentlich zum Thema Sitzplätze aus ? Bei meinem TGB13 (6x6) sind 4 eingetragen, wobei 3+4 dierückwärtsgerichteten sind. Mir wäre es lieber die Sitzbank-Sitze wären eingetragen und derer 2+2+3. Shorty | ||||
55 Dodge Coupe + 67 Chrysler 300 + 79 Apal Buggy + ??
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Ich habe meinen TGB1314 auf 3,5t abgelastet (10Euro hat das glaube ich gekostet). Als Folge muss ich nun auch nur alle 2 Jahre zum TÜV.
Also wenn es sonst keine Gründe gibt, dann lass es bei LKW. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Moin,
gibt es hier im Forum nen C304 Longbody (oder auch Koffer?) mit Pkw-Zulassung (bis 3,5 t) ? Bin für alle Hinweise, Papiere und Briefkopien dankbar Gruß, jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Wieso wollt ihr eigentlich beim PKW unbedingt die 3,5t-Grenze einhalten ? PKW kennen keine Gewichtsgrenzen, sie sind nach oben nur durch die 40t-Obergrenze gedeckelt.
Beim LKW hat man unter 3,5t Vorteile bzggl. TÜV,Maut, etc. pp. Beim PKW hat die zul. Gesamtmasse keine Auswirkungen und das wäre m.M.n. auch der einzig sinnvolle Grund für eine PKW-Zulassung vom C304, man kann die Gesamtmasse belassen und trotzdem "normale" Mautgebühren zahlen und alle zwei Jahre bei den Dampfkesselprüfern vorsprechen. Fahrerlaubnisrechtlich macht die 3,5t-Genze aber schon was aus, man braucht mind. C1, egal ob PKW oder LKW. Gruß Jens | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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Hai Jens, das wäre natürlich prima, aber ich dachte immer über 3,5t beim Pkw ginge nur mit dem Nachweis einer Sonderschutzklasse (Panzerung) ...? Gruß, jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Also PKW 3,5to hat schon mal die Vorteil das du mit dem ADAC und ähnlichen Vereinen ein leichteres Spiel hast.
Dann unter 3,5to nur alle Zwei Jahre TÜV und AU und der Führerschein für die Jüngeren ist das nächste Thema. Unter 3,5 to braucht man nämlich nur B Das Nächste sind zum Beispiel die Mautgebühren bei den Ösi´s oder anderen Nachbarn, und sehr viele Durchfahrtsverbote und Autobahnüberholverbot. War da nicht auch noch was von wegen LKW über 3,5to mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ? Achja und die leidige Diskussion mit den Sheriff´s am Sonntag mit dem Anhänger | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Jepp Frank,
die Mautgeschichte ist der Hauptgrund! Denn als PKW-Fahrer ist es einfach in ganz Europa, bist Du aber LKW-Fahrer bis 3,5 t, hast Du am besten den europäischen Staatsminister für Verkehr (falls es sowas gibt) auf dem Beifahrersitz hocken, der weiß in welchem Land wo, wie viel, mit oder ohne elektronischem Gedöns und überhaupt bezahlt oder abgerechnet werden muss .... Hat keiner nen C304 als Pkw zugelassen bei all den Vorzügen? Wie gesagt freue mich über alle Papiere, Briefe und auch Hinweise .... Gruß, jochen | ||||
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Fahr den Wagen erstmal auf die Waage und schau ob du mit allem Gerödel unter 3,5 Tonnen bleibst ein C304 Koffer wiegt schon leer über 3t.
Denn mit unter 500kg Zuladung wird das irgendwann fahren ohne Führerschein bei dem neuem Schein und einer Überladung wenn auch nicht technisch gesehen. Wenn du nicht unter die 3,5t kommen musst umso besser. Und frag mal bei Yankee an der hat schon mal 304er als PKW eingetragen bekommen. | ||||
Volvo TGB1314, Volvo 964II, Suzuki SJ413, Volvo XC70 Ocean Race
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Nein ! Führerscheinrechtlich ist ganz allein die zulässige Gesamtmasse wichtig, nicht die tatsächliche. Du kannst auch ein tatsächlich 10t schweres Fahrzeug mit Klasse B fahren, wenn in dessen Zulassung max. 3,5t steht. Es wäre also niemals ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Die anderen strafbewehrten Konsequenzen aus der Überladung bleiben natürlich unberührt | ||||
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave
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