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  28.März 2024 16:8:4

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 Thema: Tüv Abnahme.. (Einstieg)  (Gelesen 2951 mal)
6wheelerz

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Nichts geht über einen VOLVO TGB..

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Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 17.Dezember 2008 21:3:31 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hy habe hier im Forum gelesen, das die tüversse hier ein paar einstiegshilfen sehen wollen... habe hier im forum ne andere möglichkeit gefunden diesen zu umgehen. und zwar gibt es für den volvo ein radkranz der wird mit an die felge montiert und funtioniert als steigehilfe bei dann doch zu großen rädern...  ( bin nicht kleinwüchsig!!!)  grin  nur bei 37" reifen wird das dann doch schon etwas eng mit dem normalen einsteigen  da würde man es eher hochsprung nennen wie früher inna schule  shocked


gruß Tino


so jetzt ist bettruhe habe genug gemacht heute ! cool

so bis denne...

was hätte wohl colt seavers gemacht wenn er kein gmc hätte ?  Volvo tgb nätürlich  :-)


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hexoplast75

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 17.Dezember 2008 22:11:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Manche TÜVs wollen so etwas sehen. Sie beziehen sich dabei meist auf eine EG-Richtlinie, die die maximale Tritthöhe auf 70cm begrenzt. Diese Richtlinie bezog sich aber nur auf gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Falls der TÜV sonst nichts am Fahrzeug bemängelt, kann man sich überlegen eine Trittstufe zu montieren. Falls aber noch weitere Auflagen kommen, dann würde ich zum nächsten TÜV fahren. Sicherheitsmängel sehe ich ein, aber Komfortvorschriften lasse ich mir nicht machen. Ich denke die meisten im Forum haben ihr Fahrzeug weitgehend original zugelassen bekommen, ohne Umbauten. Man merkt den TÜV-Prüfern sehr schnell an, ob sie unsere Fahrzeuge akzeptieren, und sinnvoll prüfen, oder lauter abstruse Forderungen stellen (Prüfzeichen an hinterer Heizung und anderes).
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WJM

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Re:Einstieghilfe auf Felge
« am: 18.Dezember 2008 03:46:57 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 17.Dezember 2008 18:23:48
Zitat von: 6wheeler am 17.Dezember 2008 17:16:25
hallo welcher teile katalog ist das und wo kann ich das bestellen ?


Hier sind alle Part-Lists:
http://www.c303.de/c303-de/parts-lists.htm

Den Einstiegsring findest du hier:
http://www.c303.de/c303-pdf/parts-list/PartCatalogue27.pdf

Darf man aber auch nach EU-Recht von 1975 nicht verwenden, da Teile
des Rades keine Aufstiegshilfe sein dürfen und nichts vom Rad unter der
Karosse hervorstehen darf.



Hmm....muesste man halt die Karosse verbreitern, per Radkasten-Gummi....;))

Und ob jeglicher Rad-Ring nicht eh schon unterhalb/innerhalb die Holzleisten-Breite fallen wuerde?

Schoenes James-Bond Karakter hat das ganze schon....:))

(ob es im fysischen Sinne wirklich klug ist, besonders beim ramponieren von festen Objekten (Leitplanke!), ist aber fraglich....man koennte sich einen unbeabsichtigten Hoehengewinn zulegen....8-))
(aber ein Reifen der an irgendetwas scharfkantiges zerfetzt wird ist Lenkungstechnisch auch nicht so toll....;))



PS: war es aber formell nicht so dass die Felge innerhalb der *Reifen* liegen sollte, nicht Karosse?
(und der Reifen nochmals innerhalb der Karosse, Kapittel Steinschlag/Radabdeckung, ist klar)

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Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Einstieghilfe auf Felge
« am: 18.Dezember 2008 08:0:57 »
Antwort mit Zitat nach oben
Also warum sollte das nicht gehen, ist beim U404 doch auch verbaut wink
viele Grüsse Frank


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Yankee

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C304 fahren ist wie wennste fliechst

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 18.Dezember 2008 12:25:0 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hier mal eine kleine Anregung wie Scania das gelöst hat wink



viele Grüsse Frank


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WJM

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Re:Einstieghilfe auf Felge
« am: 18.Dezember 2008 18:24:41 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 18.Dezember 2008 08:0:57
Also warum sollte das nicht gehen, ist beim U404 doch auch verbaut wink


Der lag letztendlich doch innerhalb Felge und/oder Reifen, oder?
(so wuerde auch hier(dort) behauptet; keine Ahnung)
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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 18.Dezember 2008 18:32:36 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Yankee am 18.Dezember 2008 12:25:0
Hier mal eine kleine Anregung wie Scania das gelöst hat wink



Sehr schlau, loesst das Dilemma zwischen 'zu fest' & 'zu flexibel' sehr schoen....:))

Bei die hintere Seitentuere wird es aber schwieriger, da kann das ganze von beide Richtungen aus ein/hochgedrueckt werden, und dazu noch das Problem dass man sein unteres Schienbein nur schonen kann in dem der Trittstufe etwas (5cm) ausserhalb der Karosse liegt, so wie einige Feuerwehre das gemacht haben (dann aber wieder feste Stange, per 2- oder 3-Punkt-Montage).

An sich waere ein Stueck sehr dickes Stahlseil wahrscheinlich die beste Loesung....aber wenn es mal richtig von unten kracht, dann muss man diesen wieder etwas im Form zurueck biegen, vermute ich....:))

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rijo

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 18.Dezember 2008 18:49:29 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hai,

habe irgendwo mal ne Trittstufe an zwei  Brems-/ölschläuchen aufgehängt an den Fittings gesehen. erscheint mir flexibler als das Stahlseil ....

Gruß,
jochen
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6wheelerz

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Nichts geht über einen VOLVO TGB..

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 18.Dezember 2008 21:49:10 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hy Rijo

reißen die nicht weg ?  die sind doch auch nur zeitlich begrenzt haltbar oder ?
was hätte wohl colt seavers gemacht wenn er kein gmc hätte ?  Volvo tgb nätürlich  :-)


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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 19.Dezember 2008 02:47:42 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: 6wheeler am 18.Dezember 2008 21:49:10
Hy Rijo

reißen die nicht weg ?  die sind doch auch nur zeitlich begrenzt haltbar oder ?


Interessanter waere vielleicht die Kombination von entweder dickes Stahlseil oder Kette, mit drumherum so ein Hydraulikschlauch....hat man wahrscheinlich gleich ein gut griffiges Material unter die Sohlen....:))

Hydraulikschlauch laesst sich uebrigens auch hervorragend zweckentfremden als Elektrokabel-Schuetzhuelle und/oder Knick/Scheuer-Schuetz, auch ueber etwas laengere Distanzen (zB duerch den hinteren Passagierraum), samt die uebliche Arten von Schlauch-Montage.
(bei mehrfach-Verkabelung muss man natuerlich gleich operieren wie bei Rohrleitungen im heimischen Bereich, nur alles auf einmal hinduerchziehen, spaeter/zusaetzlich geht fast nix mehr)



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rijo

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 19.Dezember 2008 05:28:48 »
Antwort mit Zitat nach oben
Moin,

ich denke, die schwächste Stelle sollte schon der Steigbügel sein. Er kann doch gerne, wenn sich was drin verfängt, wegreißen. Besser als ne Kaltverformung am Häuschen. Da der Bügel parallel zur Fahrtrichtung liegt, ist die Wahrscheinlichtkeit, dass sich was drin verfängt, sowieso gering. Wenn so nen Teil 15 Jahre hält, hat er seine Schuldigkeit getan .... Das schöne ist, er ist flexibel, rostet nicht und macht auch keinen Lärm.

Gruß,
jochen
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michael

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DER Michael

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 19.Dezember 2008 06:22:22 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: hexoplast75 am 17.Dezember 2008 22:11:29
Manche TÜVs wollen so etwas sehen. Sie beziehen sich dabei meist auf eine EG-Richtlinie, die die maximale Tritthöhe auf 70cm begrenzt. Diese Richtlinie bezog sich aber nur auf gewerblich genutzte Fahrzeuge.


Sorry, aber das ist ein Gerücht.

Vollständige Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0387:DE:HTML

Auszüge:
Zitat:
RICHTLINIE DES RATES vom 27 . Juli 1970
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Türen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ( 70/387/EWG )
...
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Kraftomnibussen , Schienenfahrzeugen , landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Raadern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger .

Artikel 2
Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht wegen der Türen verweigern , wenn diese den Vorschriften der Anhänge entsprechen .
....
ANLAGE I
...
3 . TRITTSTUFEN ( Bau - und Montagevorschriften )
3.1 Ist der Fahrzeugboden am Einstieg mehr als 700 mm über der Fahrbahn angeordnet , so muß das Fahrzeug mit einer Trittstufe oder mit mehreren Trittstufen ausgestattet sein . Die Trittstufe bzw . die untere von mehreren Trittstufen darf nicht mehr als 700 mm über dem Boden liegen und muß gleitsicher sein . Radnabe , Felge oder andere Teile des Rades gelten nicht als Trittstufen im Sinne dieser Richtlinie ; das gilt nicht , wenn der Einbau von Trittstufen aus konstruktiven oder betriebstechnischen Gründen an einer anderen Stelle des Fahrzeuges nicht möglich ist .


Fazit: Es gibt hier keine Eingrenzung auf eine bestimmte Fahrzeug-Klasse oder einen bestimmten gewerblichen Zweck, PKW (Klasse M) und LKW (Klasse N) werden gleichermassen erfasst. Die Ausnahmen sind oben genannt.

Der Einstiegsring am Unimog ist zum einen auf den Mercedes-Benz-Bundeswehr-Bonus zurückzuführen, zum anderen hat man sich sicherlich mit den "konstruktiven oder betriebstechnischen Gründen" beholfen.

Wegen fehlender Trittsturfe _kann_ die nationale Betriebserlaubniss verweigert werden - muss aber nicht. Wenn die Trittstufe aber vorhanden ist, so ist dies kein Grund zur Verweigerung mehr.

Gruß
Michael
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hexoplast75

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 19.Dezember 2008 06:57:33 »
Antwort mit Zitat nach oben
Wieder was dazu gelernt. Kannte die ursprüngliche Vorschrift nicht.
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WJM

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Re:Tüv Abnahme.. (Einstieg)
« am: 19.Dezember 2008 22:48:7 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: michael am 19.Dezember 2008 06:22:22
Zitat von: hexoplast75 am 17.Dezember 2008 22:11:29
Manche TÜVs wollen so etwas sehen. Sie beziehen sich dabei meist auf eine EG-Richtlinie, die die maximale Tritthöhe auf 70cm begrenzt. Diese Richtlinie bezog sich aber nur auf gewerblich genutzte Fahrzeuge.


Sorry, aber das ist ein Gerücht.

Vollständige Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0387:DE:HTML

Auszüge:
Zitat:
RICHTLINIE DES RATES vom 27 . Juli 1970
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Türen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ( 70/387/EWG )
...
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Kraftomnibussen , Schienenfahrzeugen , landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Raadern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger .

Artikel 2
Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht wegen der Türen verweigern , wenn diese den Vorschriften der Anhänge entsprechen .
....
ANLAGE I
...
3 . TRITTSTUFEN ( Bau - und Montagevorschriften )
3.1 Ist der Fahrzeugboden am Einstieg mehr als 700 mm über der Fahrbahn angeordnet , so muß das Fahrzeug mit einer Trittstufe oder mit mehreren Trittstufen ausgestattet sein . Die Trittstufe bzw . die untere von mehreren Trittstufen darf nicht mehr als 700 mm über dem Boden liegen und muß gleitsicher sein . Radnabe , Felge oder andere Teile des Rades gelten nicht als Trittstufen im Sinne dieser Richtlinie ; das gilt nicht , wenn der Einbau von Trittstufen aus konstruktiven oder betriebstechnischen Gründen an einer anderen Stelle des Fahrzeuges nicht möglich ist .


Fazit: Es gibt hier keine Eingrenzung auf eine bestimmte Fahrzeug-Klasse oder einen bestimmten gewerblichen Zweck, PKW (Klasse M) und LKW (Klasse N) werden gleichermassen erfasst. Die Ausnahmen sind oben genannt.

Der Einstiegsring am Unimog ist zum einen auf den Mercedes-Benz-Bundeswehr-Bonus zurückzuführen, zum anderen hat man sich sicherlich mit den "konstruktiven oder betriebstechnischen Gründen" beholfen.

Wegen fehlender Trittsturfe _kann_ die nationale Betriebserlaubniss verweigert werden - muss aber nicht. Wenn die Trittstufe aber vorhanden ist, so ist dies kein Grund zur Verweigerung mehr.

Gruß
Michael


Dieser EU-Richtlinie heisst aber nicht unbedingt dass es auch in BRD-Gesetzt umgewandelt ist.
Weil auch in NL ist mir solches naemlich nicht bekannt.
(schon aber eine anderes, noch viel fieseres 700mm Gesetz: bei LKW darf die hintere Stossstange maximal 700mm hoch liegen....einige TGB13(xx) in Holland haben daher extra Stossstang(eck)en anschweissen mussen.
(ich hab gemogelt, beim zweiten Pruefduerchgang einfach den 900L Wassertank vollgemacht....:))
(gewogen war der ja schon beim ersten mal....:))))
(bei nicht-Feuerwehr Fahrzeuge wird das aber schwierig, weniger als eine Tonne Zuladung bringt beim 6x6 gar nix, da muesste also schon einiges an Bleipakete rein....8-))


Uebrigens, rein juristisch ist dieser EU-Text an sich schon vage....weil: worauf genau bezieht sich das 'das' in diese 'das gilt nicht, falls....'
Koennte auf den gerade davor erwaehnte Rad-ring bezogen sein....koennte aber auch auf den ganzen vorherigen Absatz bezogen sein....als ob man in dem Falle gar nix mehr braucht.


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« Letzte Änderung: 19.Dezember 2008 22:51:10 von WJM » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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