Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |
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Autor | Thema: LKW oder Pkw (Gelesen 4903 mal) | |||
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Hi Da ich ja bald meinen TGB 1314 hole, Wüsste ich gerne als was man ihn Anmelden kann. Als Lkw mit H-Kennzeichen oder als Pkw mit H-Kennzeichen. Gibt es als Lkw Einschränkungen(Sonntagsfahrverbot)oder sonst irgendwelche Punkte die Nachteilig sein könnten. Oder als Pkw mit H-Kennzeichen ( geht das Überhaupt) Vor oder Nachteil. Ich hoffe ihr könnt mir da Helfen. Gruss Thomas | ||||
"Manche Menschen leben so vorsichtig, die sterben wie neu."
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TGB 131X ist halt leider ein LKW, Sonntagsfahrverbot nur mit Anhänger und das bröckelt für privatgenutzte Fahrzeuge auch zur Zeit
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viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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In der Datenbank sind alle 3-Achser als LKW geführt,
bis auf den einen hier: http://www.c303.de/c303-forum/index.php?board=11;action=display;threadid=7134;start=40 Und vielleicht der von Rickard? Wegen Sitzplätze im Koffer? Zulassung als H-PKW hat ein paar Vorteile, aber vielleicht nur mit Ablastung auf 3,5 t möglich. Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Ein TGB 13 (Longbody) mit 3,5to ist als PKW kein Problem.
Aber einen 13XX als PKW ist eigentlich nicht möglich. Werde aber morgen den TÜVi dazu mal befragen, dann soll nämlich Shorty seiner auch ein PKW werden | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Nein. Meiner ist auch als LKW zugelassen. Er ist abgelastet (ohne technische Änderung) auf 3,5t damit ich nur alle 2 Jahre zum TÜV muss. Dass er gelegentlich mal überladen ist, stört mich nicht sonderlich, da er ja nach wie vor für 4,5t ausgelegt ist.
Im Schein steht: Aufbau nach Art eines Krankentransportkoffers mit 4 Tragen oder ww. 7 Sitzplätzen. Das Sonntags-Fahrverbot auf Autobahnen gilt ja nur falls ein Anhänger dran ist. Ich sehe daher keinen Vorteil in einer PKW-Zulassung. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Ich dachte ein LKW muß per se jedes Jahr zum TÜV.
2 Jahres-Rhytmus auch für LKW bis 3.5t ? Ist eine interessante / gangbare Alternative. TÜV Zeitraum ist für mich der wesentliche Aspekt. Oder sind beim TGB 13 (longbody - schöner Ausdruck) auch noch die potentielle Anzahl der Sitzplätze ein Kriterium für PKW /LKW ? Shorty | ||||
55 Dodge Coupe + 67 Chrysler 300 + 79 Apal Buggy + ??
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Die Bauart an sich ist einen PKW / Van deutlich ähnlicher. Die 3,5 to haben zum einen den Vorteil
das der ADAC nicht rumzickt und man nur alle zwei Jahre zum Tüv muss. Ein Bonbon noch oben drauf ist, das sogar die Fahranfänger ihn fahren dürfen | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Es gab (zur Zeit der +2800kg-Auflastungen) mal ein antikes Gesetzt das sagte das LKW (ungeachtet Masse) innerorts nicht (teilweise) auf den Burgersteig parken duerften (oder so aehnlich). Und auch einige Geschwindigkeitsbegrenzungen (oberhalb von 3500kg) wuerden so entfallen (ist aber EU-Weit ein grosses Minenfeld, wie die Ueberhol-Verbote....manchmal gilt 3500kg, manchmal LKW). Uebrigens hat Forumsmitglied Dirk mal gemeint dass, richtigen TUVler vorausgesetzt, auch ein C306 Feuerwehr zu PKW umgeschluesselt werden konnte, ungeachtet Masse. (praktisch: damit ist man von so manches LKW-Einfahrverbot befreit) Auch fuer mich interessant, weil das in NL so nicht geht, die richten sich nur auf das Schwedische 'Lastbil'....auch unterhalb 3500kg bleibt das so (LKW unterhalb von 3500kg braucht weniger gute Werte bezueglich Bremsleistung & Innengeraeusch, fuer PKW braucht man dazu dann eine Bescheinigung, dass der die bessere PKW-Werte einhaelt). Und einmal BRD-PKW, dann bleibt das bei Import nach NL erhalten....:)) Richard's 1314 ist aber auch interessant, weil er die hintere Sitzplaetze behalten duerfte....frage mir noch immer ob das jemand, BRD oder sonstwo, jemals beim TGB20 gelungen ist (dann max 2+8, sonst kaeme man ja im Bus-Bereich (obwohl auch das mal interessant sein koennte....not-ausstieg nach oben hat er ja schon....:)) Richard: waren die Sitzplaetze auch im Schwedischen Dokument vorhanden, besonders falls schon Schwedisch-Zivil umgewandelt? Beim TGB20 scheinen die (in Schwedischer Zivil-Zulassungs Kontext) gestrichen zu werden....damit hat man dann im Ausland schlechte Karten. (aber der TUV scheint auch nur militaer-Dokumente akzeptiert zu haben (auch wenn das momentan von einige als viel schwieriger eingestueft wird)) | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Nein, in den schwedischen zivilen Zulassungspapieren waren nur 2 Sitzplätze angegeben. Ich habe meinen deutschen TÜV-Prüfer gebeten die 7 Sitzplätze mit einzutragen. Da diese ja nun vorhanden und mit Anschnallgurten ausgestattet sind und auch eine Kommunikationsöffnung zur Fahrerkabine gegeben ist, war das kein Problem.
Fahrer + 8 max. Sitzplätze sind die Grenze...passte also. | ||||
Rickard SJTRPTGB1314
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Das ist genau das was Yankee bei meinem 1314 innerhalb der nächsten zwei Wochen machen soll.
H-Zullassung 9 Sitzplätze Und 3,5t damit auch meine Frau ihn fahren darf. Wo bei wir doch noch die Diskussion wegen des Gewichtes bei 9 Sitzplätzen hatten. Hat den Wagen mittlerweile mal jemand gewogen. Da bleiben ja angeblich bis 3,5t nur 50kg pro Person über. Was das überladen angeht könnte das wohl passieren das auch meiner mal zuviel hat aber merkt ja keiner. Was mir noch einfällt ist das innerorts für Fahrzeuge uber 3,5t Rechtsfahrgebot gilt währen alles darunter innerorts freie Fahrstreifen wahl hat. Grüße von Zypern Norman | ||||
Volvo TGB1314, Volvo 964II, Suzuki SJ413, Volvo XC70 Ocean Race
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beim AvD gibt's keine Tonnagebeschränkung bei 3,5t | ||||
GRUSS dirk tgb 11 . . . tgb 1111 . . . tgb 20 . . . BV 202 tbc
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Eben, fiel mir gerade auch ein....aber damit ist Rickard letzendlich auch durchgekommen (auch wenn das nur 2+5 waren). Nominell, heute, gilt 68kg Person + 7kg Gepaeck, also 75kg pro Person. Andersherum bin ich in NL mit 3230kg auch duerchgekommen (2+3).
War das nicht auch/viel mehr 'ausserorts/Autobahn', bei mehr als 2 Streifen, Kontext 'ueberholen'? (gleiches fuer PKW mit Anhaenger (in NL gilt das erst ueber 6m Gesamtlaenge, aber da seh ich nur ein Motorrad+Anhaenger als Ausnahme, solche Kleinwagen+Kleinanhaenger gibt es ja kaum) | ||||
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Zwar sind die Andere da nix besser, aber waere 160 euro fuer Abschleppkosten (nicht Bergungskosten) nicht etwas wenig?....oder lese ich das hier falsch? http://www.avd.de/fileadmin/user_uploads/AvD-Der-Club/Leistungsuebersicht/auto_strassenverkehr_med.jpg | ||||
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Hat zufällig jemand Unterlagen von Volvo wo die Geräuschwerte hinterlegt sind ?
Denn seit dem 29.04.2009 gibt es neue Richtlinien für die Vollabnahme. Danach muss über die technischen Daten eine detallierte Beweisführung eingehalten werden. Die meisten Daten stehen ja zum Glück in den schwedischen Papieren, aber leider keine db-Angaben. Dann habe ich auch gleich nochmal nach den 13XX und PKW-Zulassung gefragt. Prinzipiell sagt er da nicht nein, nur das mit den Sitzplätzen im Aufbau ist wieder das Problem. Nach den neuen Richtlinien reicht eine Verbindung durch Schiebefenster nicht mehr aus. Aber da will er sich noch mal schlaulesen ob es da Wege der Umgehung gibt | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Hai Frank, ich kann leider damit nicht dienen. Aber um welche Geräuschwerte geht es eigentlich? Vorbeifahrt, Standgeräusch oder beide? Der Tüvvi soll einfach die damals max. zulässigen Werte eintragen, denn es gab ja nachweislich auch zivile Fahrzeuge .... Oder stößt Du damit auf taube Ohren .-)) jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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In meinen Papieren stehen 87 db(A) als Standgeräusch (Feld U.1), aber ohne Drehzahlangabe (U.2), und 84 db(A) als Fahrgeräusch (U.3)
Dabei schätze ich das Standgeräuch eher auf 67 db(A), der Volvo ist ja auf Standgas leise wie ne Katze. Keine Ahnung, wo mein Prüfer das her hatte. Aber im Gutachten steht als Drehzahl 3000, da verstehe ich die 87 schon, aber was 87N sind weiss ich auch nicht. Hier das Gutachten: http://www.c303.de/c303-de/z-tuv.htm Tja, die waren recht schlampig beim ausstellen der Papiere, es wurde nicht alles aus dem Gutachten übernommen. Gut, das ich noch ein Foto gemacht hatte. Gruß Michael | ||||
"oh, for sure, you can do it with a normal streetcar...."
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Solche Gutachten habe ich auch, aber es muss seit dem 29.04.09 eine detallierte Beweisführung für die ganzen
Daten geführt werden. Wenn es in den orginalen Papieren steht ist es ganz einfach, aber in den schwedischen wie auch in den militärischen Papieren stehen dafür keine Werte und Dienstag soll der Kleine für Buck seinen TÜV bekommen | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Dreh doch mal den Spieß um, wenn der TÜV ( mein Ex-A :-) früher Werte bei den "gleichen" Kfz eingetragen hat, waren dass dann Fantasiewerte??? Den Nachweis für die früher eingetragenen Werte verlangen! Oder wie wurden diese gewonnen? Erraten? Gewürfelt? Gab es keine Verpflichtungen der Nachprüfung? Großes Fass, aber es lohnt sich bestimmt dieses aufzumachen ... Zur Not nach einem QM-Handbuch und dem QM-Beauftragten rufen Probier's halt! | ||||
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Der Schuss geht nach hinten los, dann stellen sich die Jungs erstrecht quer.
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viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Deshalb ja das QM-Handbuch verlangen, welches Dir ausgehändigt werden muss!!!!
Dort sind (sollten) alle Verfahrens-, Prozess- und Arbeitsanweisungen nachvollziehbar beschrieben sein .... Nach der Geräuschmessung suchen und dann fragen ... nen Lokalreporter hilft bei Missständen "einer" Prüforganisation gerne nach .... | ||||
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