Michaels-Volvo-Offroader-Forum | ALLGEMEINES | Recht, TÜV, Gutachten / law and experts | « vorheriges Thema folgendes Thema » |
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Autor | Thema: Zulassung + Versicherung (Gelesen 4647 mal) | |||
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Ein herzliches Hallo an alle Forenmitglieder! Dies ist mein erstet Posting in diesem Forum! Und gleich mal ein heisses Thema:
Mich würde nämlich mal interessieren, wie ihr eure Fahrzeuge zugelassen und versichert habt. Konkret würde es mir um einen C303 bis max. 3,5 Tonne Gesamtgewicht gehen. Ich würde auch auch gerne einen Umbau zum Womo und evtl. LPG wagen. Nun die Frage, wie man das Ganze dann zulassen und versichern kann und was die Gaudi kostet. Mich würde einfach mal interessierne, wie das bei euch ist?! LKW + Womo? Oldtimer + Womo? PKW + Womo? Ich hab ja gehört, dass gerade die Kombi Oldi + Womo schwierig ist durch die zahlreichen Veränderungen die man vornimmt. Aber wie schauts bei einem Gasumbau aus? Gabs schon Gasbetriebene Womo C303 vor 20 - 30 Jahren? Kann man das Belegen? Grüße, M. | ||||
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Doc
Gast |
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Moin,
als Womo kannst Du den C303 zwar zulassen, hat aber den Nachteil, daß Du keine Chance auf ein H-Kennzeichen hast, denn dafür müßter Er seit mindestens 20 Jahren als Womo zugelassen sein und Er müßte über ein Bett, Kochgelegenheit und diverse andere Kleinigkeiten verfügen. Einfach als PKW zulassen, dann bekommst Du auch ein "H" und es kostet Dich dann rund 300 Euro Steuern u. Versicherung im Jahr. Was Du dann innen reinbaust, ist fast egal. | ||||
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Hier ist einer mit H-Zulassung TÜV,und Gaseinbau. Er bezahlt Steuer+Versicherung ca. 350,00 € / Jahr. http://cgi.ebay.de/Volvo-C303-LPG-H-Zulassung-Faltdach-Turfenster-steckbar-/150463126575?cmd=ViewItem&pt=DE_Auto_Motorrad_Fahrzeuge_Wohnmobile_wagen&hash=item23084d1c2f | ||||
"Manche Menschen leben so vorsichtig, die sterben wie neu."
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Unser gull-farbener 82er C202 ist so ein Fall: 1982-1984 sofort nach Kauf auf WoM umgerüstet UND auch so umgeschlüsselt in den Fahrzeugpapieren! Er hat also offiziell zulassungsrechtlich den Status "historisches Wohnmobil". Davon dürfte es in D nur ne handvoll geben, direkt bekannt ist mir kein einziger (wer kennt einen?). Jedenfalls kann man das rückwirkend nicht mehr herstellen, diesen "historischen WoMo-Status". Deshalb sind geschätzte 90% der Wohnmobil-Lappländer mit H-Kennzeichen hierzulande auf dem bereits von Doc beschriebenen Weg entstanden: Zuerst H-Zulassung, dann WoMo-Equipment einbauen. Sollte aber herausnehmbar und rückrüstbar sein, für die 2-jährlichen HU-Vorführungen - wobei meines Wissens noch nie einem auf WoMo umgebauten Lappländer sein H-Kennzeichen entzogen worden ist (wäre aber theoretisch leicht möglich!)... | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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@Doc: was passiert im Falle eines Unfalls? Sprich, das Fzg. ist als Oldtimer zugelassen und versichert, ist aber eigentlich ein Wohnmobil. Durch diverse nachträgliche Änderungen (z.B. eine moderene Beschriftung reicht ja schon aus), würde das H eigentlich nicht mehr anerkannt werden. Hat man dann eigentlich noch eine Zulassung oder erlischt diese? Zahlt eine Versicherung in diesem Fall überhaupt, wenn eigentlich keine Zulassung vorhanden ist?
Das Problem gibt es ja auch z.B. beim tuning. Nicht eingetragenen, nicht zugelassene Veränderungen führen ja auch zu einem Erlischen der Betriebserlaubnis bzw. zu einer Stilllegung des Fahrzeugs. @Donar: Ja..den hab ich auch schon in der Bucht entdeckt. Die Gasanlage ist nicht eingetragen. Das Loch im Dach scheint kein Problem zu sein. Zumindest nicht für den Tüvler vom Verkäufer. Gibts da noch andere Erfahrung? Hat noch jemand von euch ein Aufstelldach mit Durchgang + H Zulassung? Ist das ein Anbauteil oder eine Veränderung? So oder so muss das doch im Schein eingetragen werden oder? @Wilfried75: wie sieht das bei Gasanlagen aus? Sind dir da Fälle bekannt, bei denen H + Gasanlage zusammen vom Tüv anerkannt wurden? Wie schauts mit Löchern im Dach (Aufstelldach) aus? Vielen Dank für eure Antworten! | ||||
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"Manche Menschen leben so vorsichtig, die sterben wie neu."
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aber ohne Durchgang (Loch im Dach) in den Innenraum oder?
Des wär mir schon wichtig. Auch um sich mal im Fahrzeug hinstellen zu können. | ||||
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Willkommen Maxl, Löcher kann man auch nachträglich ins Dach schneiden. Dass dies dem Volvo auf Dauer wahrscheinlich genauso wenig wie dem jeweiligen Dachzelt bekommt, ist eine andere Geschichte. Um bei dem genannten I-Bäh-Angebot zu bleiben, würde mich die GESCHICHTE mit der vorderen Kardanwelle stutzig machen, diese halte ich (mit gesunder Kardanwelle) für nicht nachvollziehbar .... Und auch das Moped an der Hecktüre bekommt der letztgenannten auf Dauer nicht! Du wirst hier im Forum (per Suche) alle Infos zum Kauf, der Pflege und den "Schwachstellen" eines Volvos finden. Des Weiteren gibt es nen Haus und Hof Händler (Yankee), der bezgl. TÜV und Zulassung bestimmt kompetente Antworten liefern kann Mein Tipp zur Versteigerung - ohne das Auto gesehen zu haben - genaustens hinterfragen und ansehen sonst FINGER WEG! Wenn Du was ausgebautes in Topzustand ohne Stehhöhe suchst, kann ich den hier empfehlen! Stehhöhe ist natürlich dann mit allen Konsequenzen nachzurüsten ... Viel Erfolg, jochen | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Das Aufstelldach (also MIT "Loch" im Fzg.dach) ist bei mir so eingetragen: "GFK-Hubdach, Hersteller Voll" (Ende, mehr steht nicht drin) Meine H-Zulassung bezieht sich auf auf das Aufstelldach (ist ja eh NOCH älter als der C202, weil von nem Bedford Blitz! ) Vom Fahren (sowohl auf Straße als auch im Gelände) kann ich keinerlei Unterschied (Verwindung usw.) zw. unserem C202 mit festem Dach und dem C202 mit Aufstelldach feststellen. (Könnte mir vorstellen, dass das bei C303 genauso ist/wäre) @ Rijo: Ja, ich finde auch (trotz der tollen Urlaubsstimmungsbilder), dass zum einen das Motorrad an der Hecktür abschreckt (die arme Hecktüre!) und vor allem, dass der Satz mit der Kardanwelle den Verkäufer als völliges Greenhorn entlarvt: "evtl. Allradkardanwelle wieder einbauen / ca. 30 Minuten/ Mehrverbrauch ca. 1 Liter Sprit/ uns haben die Untersetzung sowie die zusätzlichen hydraulischen Sperren vollkommen gereicht." Wer würde denn bei funktionierendem Allradantrieb freiwillig lieber ohne Allrad rumfahren!? Vor allem wenn der Verbrauchsunterschied von 1 Liter wohl eher 0,1 Liter ist in Realität! Wer da schon Verbrauchspfennigfuchser ist, der baut halt AVM Freilaufnaben für 130 € das Paar ein, hat den selben Effekt wie Karanwellenausbau UND hat trotzdem noch nen nutzbaren Allrad am Auto! (Auch wenn ich persönlich aus neg. Erfahrungen mittlerweile völliger Freilaufnabengegner bin und diese jedem nur abraten kann!) | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Das Loch macht dem Volvo natürlich nix , im Gegenteil, den gab es ja offen! Erst die fest fixierte Überhöhung des Dachzeltes verursacht die Spannungen .... | ||||
VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) parts and optimization engineered and made in Germany VOLVO C30X (C303, C304, C306, TGB11, TGB13, TGB20) Teile und Optimierungen in Deutschland entwickelt und gefertigt
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Ach so, das meinst du! Hm, was heißt "fest fixiert"? So n Aufstelldach hat doch ne Menge flexibler Punkte, genau gesagt 4: die beiden Aufstell-Scheren und die beiden Aufstell-Scharniere (bei uns) bzw. die Aufstell-Dämpfer (bei "richtigen" Umbauten). | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Doc
Gast |
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Die Zulassung zu einem Wohnmobil für Fahrzeuge unter 3,5t ist absolut unnötig, denn es ändert nichts an der Steuer, außer daß man dann die nächsten 20 Jahre kein "H" bekommt und somit lediglich mehr Steuern bezahlt und zwar genauso viel wie für einen PKW mit 3L Hubraum ohne Kat.
Da auf dem C303 sowieso ein Ausstieg aufm Dach ist, braucht man für ein Dachzelt nix reinschneiden. Der C303 bei Ebay wäre in meinen Augen sowieso uninteressant, denn wer hat schon Lust, sich für jeden TÜV-Termin einen ahnungslosen blinden Prüfer zu suchen, von der fehlenden Kardanwelle und der Hecktür mal ganz abgesehen. | ||||
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Ja, stimmt, seitdem auch bei den Wohnmobilen die schadstoffbezogene Besteuerung eingeführt wurde (2007?), kostet die WoMo-Steuer bei ohne-Kat-Autos soviel wie die normale Pkw-Steuer, bringt also nix! Aber wie war das nochmal mit dem Gasherd, wird der halt dann in den Papieren "des Pkws" eingetragen? Oder kann man nen Gasherd nur in nem "Wohnmobil" eintragen lassen? | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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@rijo: keine Sorge! Den bei Ebay würde ich mir nicht schießen! Das Angebot hat halt ein paar Fragen aufgeworfen die hier ja teilweise beantwortet werden konnten!
Danke dafür! Was meinst du mit Überhöhung? Mit den Spannungen meinst du Torsion im schweren Gelände, die das Dach zerstören könnten? @Wilfried75: das mit dem Eintrag bei einem PKW würde mich auch interessieren. Zumindest wenn es um eine H-Zulassung geht, wirst du die Kochstelle aber nicht eintragen lassen können. Dann wirst du sie nur als Ladung transportieren dürfen. Ohne Festeinbau halt... oder sehe ich das falsch? | ||||
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Wenn man da aber Verbindung schafft mit die Dachholme (sonst geht es ja eigentlich nicht), dann waere man nicht viel schlechter dran als wenn mann das Dachzelt auf Gepaecktraeger & Regenrinne abstuetzen wuerde. Und *so* steif wird auch wohl keine Dachzelt-Wanne sein....eventuell muesste man hoechstens die 2 hintere Verschluesse auf Gummi-Zug-Art umbauen, damit die noch etwas nachgeben koennen.... | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Doc
Gast |
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Moin,
eine Kochstelle wird sowieso nicht eingetragen, auch bei einem Wohnmobil über 3,5t nicht. Nur ohne Kochstelle gibt es im Normalfall keine Zulassung zum Wohnmobil. Wenn die dann mit Gas betrieben wird, muß man zumindest für den TÜV ne Gasabnahme haben, sonst gibts keinen TÜV. Wenn man das einfach so einbaut mit der Annahme, daß der TÜV sowieso nicht ins Auto schaut und deshalb keine Gasabnahme macht, kann man nur hoffen, daß nie etwas passiert, denn das kann richtig teuer werden. Für mich persönlich wäre der C303 sowieso viel zu klein, um da drin zu kochen, da würde ich mich lieber draußen hin setzen und in Ruhe was kochen oder grillen und wenns Wetter schlecht ist, ins nächste Restaurant gehen. | ||||
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2 Wetterfeste alternative: 1) Sonnenschirm ab Gepaecktraeger oder Dachleiste, seitlich oder hinten (hinten sollte man sich ohnehin etwas erfinden, wenn die Kochstelle am Tuer verbaut ist). (es gibt mittlerweile 2 offroad-taugliche Alternative, eins mit 2x Schwung-Arm, und eins der sich um eine Achse entfaltet, dann gar seitlich und hinten Schuetz bietend, also quasi 270 Grad um das Fahrzeugheck herum) 2) Dachzelt mit Bodenzelt, wie damals Autocamp den Masstab gesetzt hat....wiederum entweder seitlich oder hinten (seitlich erlaubt es von Autocamp das groesste Modell, mit 190cm Schlafbreite), hinten ginge nur das schmalere Modell, mit 160cm Breite (es gibt glaube ich auch noch ein Billigmodell mit 140 oder 130cm, der hat aber kein Bodenzelt)) | ||||
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Moin maxl,
was willst du mit dem Volvo denn so anstellen ? Fernreise ? Wieviele Personen ? etc pp Mit TÜV, H-Kennzeichen und eventuell auch eine Womo-Zulassung sollte alles kein Problem werden. Nur wenn du PKW oder LKW mit H hast, ist doch eigentlich alles geregelt. Den Innenausbau haben doch viele anders gestaltet als bei der Abnahme | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Bei einem Wohnmobil ist eine Kochstelle zwingend notwendig. Und an der muss die Stehhöhe min. 1,7 m betragen (evt. mit Aufstelldach o. ähnlichem).
Gasprüfung ist zur normalen TÜV-Prüfung nicht notwendig, da nich in der Fahrzeugzulassungsverordnung enthalten.. Allerdings ist dann der Betrieb der Kochstelle eigentlich nicht mehr erlaubt (DVGW-Vorschrift), und es gibt mittlerweile Campingplätze, die nachsehen, ob die Gasprüfplakette (dieser komische goldene Aufkleber) noch aktuell ist, und die dann evt. die Zufahrt verweigern. Die TÜV-Prüfung ohne Gasprüfung habe ich min. schon 2 Mal live miterlebt (der TÜVi machte sogar auf die abgelaufene Gasplakette aufmerksam). Und abgelaufene Gasplaketten und trotzdem akt. HU-Plakette sieht man oft auf Campinplätzen. | ||||
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Ich löse das Problem pragmatisch. Habe einen Funkkoffer den ich bewohnbar umbauen will. Also nix Wohnmobil nach §§§§.
1. Alle Umbauten leicht rückbaubar (für den bösen TÜVi der evtl einmal mein H im Kennzeichen streichen will) 2. Keine feste Kochstelle. Also auch keine goldene Plakette. der buzy | ||||
TGB 1313
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