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Autor | Thema: Speed Index - Daten für den TÜV gesucht (Gelesen 4317 mal) | |||
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Naja, meiner ist mit 100 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
Also müssten es laut Wikipedia mindestens Reifen mit Index "J" sein. Und die Zahl (z.B.) 102) gibt die Tragfähigkeit eines Reifen an. | ||||
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Also jetzt noch mal im Klartext, damit´s auch ich verstehe: Welche (maßgebliche) Stelle erkennt die werksseitig montierten Originalreifen nicht an, mit denen das Fahrzeug herstellerseits bestückt und zugelassen wurde (insgesamt um die 8000 St. C30x-Exemplare, wenn ich richtig mitgelesen habe)? | ||||
1980er C202 Islandversion; 1982er C202 historischer Expeditionsumbau aus Erstbesitz; 3 GrandCherokees (1x Serie, 1x Allround-Umbau, 1x Offroad-Umbau); 90er Chrysler LeBaron 3.0 Cabrio; 1976er Volvo 264 H-Kennzeichen; usw.
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Die fehlende E-Kennung würde uns den Eintrag unmöglich machen. Da macht dann das Straßenverkehrsamt Stress, weils ja eben nicht "normgerecht" und "paragraphengerecht" wäre. Aber wir haben ja jetzt Reifen gefunden
Bürokratie kann eben ein unüberwindbarer Berg sein! Gruß Die Uschi | ||||
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Seit wann liest das Strassenverkehrsamt was auf dem Reifen steht ?
Mal sehen was euer TÜV-Prüfer nach dem Telefonat so sagt. | ||||
viele Grüsse Frank http://www.auf-allen-vieren.de
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Diese fahrzeugherstellerseitige Bestueckung will erst mal bewiesen werden, ein an sich ziemlich glitscherigen Weg, glitscherig als die Reifen selbst im tiefsten Winter....;)) Willem (uebrigens erwaehnt keiner hier das Wesenstest-wichtige Argument 'Original-Klangbild') Jan (ich meine das muesste eigentlich sogar in eure Auflagen zur Oldtimer-Anerkennung....:)) PS: anderseits/andersherum sollte man mit dem Speedindex, nach oben hin, in die Fahrzeugpapiere, auch etwas vorsichtig sein, weil nur bis K oder L (ich dachte 110 oder 120km/h) eine Ausnahme gilt fuer die Auflage 'S' (silent), per welche sehr viele grobere Gelaendereifen illegal waeren (oder besser 'werden'). (kurz: ein Reifen mit Speedindex hoeher als L muss 'S' vorzeigen, sonst darf der gar nicht mehr verkauft werden in Europa (oder sogar auf Lager sein!)) (der Knackpunkt ist nur das bereits verkaufte Reifen schon am Fahrzeug montiert sein duerfen, also ist das auch quasi eine Handhabungspolitik des 'Aussterbens', wobei nur der Haendler angezeigt werden kann, nicht der Benuetzer) (obwohl ich nicht weiss was passiert wenn man das Reifenbaujahr als Argument nimmt....das kann ab dann auch kein eigene/private/alte Vorrat mehr sein, also nur illegaler Import....8-)) (und ob unsere typografisch bereits eingeschraenkte Geschwindigkeitsanzeiger ausreicht, um spaeter eine Forderung nach 'passende' >L Reifen zu bestreiten, ist fraglich (unsere Zeiger geht ja eh nicht ueber 120km/h (oder gar 110km/h? (4x4)) | ||||
*Verkaufe Battery-Equalizer/Charge-Balancer/Wandler 24->12v/100A* Those who wander are not necessarily lost J.R.R. Tolkien ...and not all who launder are washed/WJ....;)) <w.j.markerink@A1.NL>
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Also bei mir geht der Zeiger auf dem Tacho nur bis über 100....
Aber auch nur, weil 110 oder 120 gar nicht mehr drauf existieren..... | ||||
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