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  28.März 2024 15:3:22

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 Thema: Vorstellung Ambulanse Besitzer  (Gelesen 1269 mal)
Luftkühler

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Vorstellung Ambulanse Besitzer
« am: 8.Juli 2022 08:36:58 »
Antwort mit Zitat nach oben
Guten Morgen,
ich möchte mich hier im Forum nun auch noch einmal vorstellen, nachdem ich zuvor den Panzerjäger (A) in Besitz hatte, damals noch in Zusammenarbeit mit Yankee auf die Straße gebracht, habe ich mich nun für einen L3314N entschieden. Ich bin 53 Jahre alt, verheiratet, Kinder aus dem Haus und im LK Lüneburg ansässig.
Im Zusammenhang mit der Zulassung eines Fahrzeugs mit gültigen Papieren Zulassungsbescheinigung I und II nach EU Recht jedoch ohne COC Papiere habe ich mir nun einmal die Mühe gemacht, meine Zulassungsbehörde mit einem schriftlichen Antrag zu zwingen, darauf zu reagieren.

Zum Anlass habe ich diese Information mit in den Antrag eingebracht:

"Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern."

Hintergrund war, dass jede Prüforganisation oder Zulassungsbehörde innerhalb der einzelnen Bundesländer, ja sogar innerhalb der Landkreise, unterschiedliche Anforderungen stellten. Das konnte und wollte ich nicht mehr nachvollziehen, schließlich sticht EU-Recht das dt. Recht.

Ich habe nun gemäß der o.g. Auskunft der DEKRA, die Möglichkeit das Fahrzeug nur mit §23 und einem verifizierten Datensatz zuzulassen.
Die finale Zulassung werde ich aber berufsbedingt erst ca. Anfang übernächster Woche schaffen. Ich habe bereits alle Schritte dokumentiert und werde dies auch zur Verfügung stellen, damit zukünftig nach und nach die Zulassungsstellen im Bundesgebiet aufgeklärt werden können und wir nicht immer mit sinnlosen Begutachtungen und Kosten belegt werden.

Nur einmal zum Vergleich, mein schwedischer Nachbar hat gerade ein Fahrzeug mit dt. HU jedoch ohne COC Papier in Teltow gekauft, Zulassung erfolgte online beim Verkehrsamt in Örebro, alle bestehenden Unterlagen aus Deutschland wurden einfach anerkannt. So kann es auch gehen...

Ich hätte meinen Valp übrigens auch in Schweden zulassen können, einmal vorführen ob die Vogn-Karte zum Rahmen passt, online anmelden, Schilder kommen dann per Post und da älter als 50 Jahre keine "TÜV" Vorführung mehr.....

Mache ich beim Nächsten..    grin

Grüße aus der LG Heide
Andreas
"Nehmen Sie die Menschen wie sie sind, andere gibts nicht."


68 ´iger L3314N
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Luftkühler

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Re:Vorstellung Ambulanse Besitzer
« am: 19.Juli 2022 08:4:44 »
Antwort mit Zitat nach oben
Guten Morgen,

noch kurz zur Info, es hat einwandfrei funktioniert den L3314N nur mit §23 und verifiziertem Datensatz zuzulassen.
Hat ca. 1h gedauert, da alles von Hand eingetippt wurde und nur 41,- Euro gekostet.
Der Datensatz wurde nur von einem anerkannten Prüfer unterzeichnet, und dann war es das...
Hier gibt es sogar ein leeres Formblatt und eine "Ausfüllhilfe" vom KBA.
Wir ziehen das jetzt gerade mit dem nächsten Landkreis durch...

Grüße aus der LG Heide
Andreas

Vielen Dank an dieser Stelle auch noch einmal an die zwei PN Sender. Reifen sind auch eingetragen...
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68 ´iger L3314N
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