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 Thema: Schwedische Kurzzeitkennzeichen  (Gelesen 3327 mal)
Ingo

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Schwedische Kurzzeitkennzeichen
« am: 3.Februar 2007 07:28:26 »
Antwort mit Zitat nach oben
http://www.vv.se/templates/page3____14648.aspx

Passend dazu von einem Landy board:

Zitat:
Zollkennzeichen brauchst Du nicht. Du kannst mit der Grenzversicherung auf dem englischen Kennzeichen fahren. Beim ADAC mußt Du für die Versicherung das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer angeben. Normalerweise legt man dazu den Brief vor, aber den hast Du ja noch nicht. Das habe ich der Dame gesagt und sie hat die Angaben übernommen, die ich per Mail vom Verkäufer bekommen hatte. Das Geld ist natürlich auch in den Sand gesetzt wenn Du den Wagen nicht kaufst. Ansonsten keine Probleme und Du kannst mit der Grenzversicherung in Deutschland den Rest des Monats rumfahren, evtl. auch schon die Tüv-Vorführung erledigen. Bei mir hats zeitlich nicht gereicht. Ich mußte einiges basteln.


Ingo
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« Letzte Änderung: 3.Februar 2007 09:28:25 von Ingo » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
WJM

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Re:Schwedische Kurzzeitkennzeichen
« am: 3.Februar 2007 16:21:16 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Ingo am 3.Februar 2007 07:28:26
http://www.vv.se/templates/page3____14648.aspx



Aber genau diese Schwedische Seite ist irrefuehrend, weil da der wahlweise Registrierungs-Dauer 3/6/12 Monate erwaehnt wird....und fuer unser Zweck, Export von *Gebrauchtwagen* gibt es nur 1 Termin, von einer Monat.

Auch der rechts nebenan erwaehnte Formular-Link hebt diese Irrefuehrung nicht auf, immer koennte man noch meinen der Gueltigkeit sei wahlweise 3/6/12 Monate:

http://www.vv.se/filer/Blanketter/201020.pdf

(merke das das Dokument selbst, im Gegensatz zu der Link, ueber *Import* spricht (das tut auch dein ersten Link uebrigens!))

Erst hier wird es deutlich, aber auch da nur am Ende des Formulars:

http://www.vv.se/filer/Blanketter/201021_e.pdf


(uebrigens hab ich dieses Dokument (wiederum?) nur per Such-Funktion finden koennen, im normalen Struktur/Haupt-Menu ist es fast unmoeglich zu finden:

http://www.vv.se/mondosearch/search____14305.aspx?quicksearchquery=export

(uebrigens2: merke auch dass es fuer Export von *Neuwagen* sehr wohl diesen 3/6/12 Monats-Termin gibt!:

http://www.vv.se/filer/Blanketter/201017_e.pdf

(warum dieses Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtwagen ist mir voellig schleierhaft....eigentlich muesste man hiergegen juristisch vorgehen koennen, wegen Gleichheitsberechtigung, nicht zuletzt mit Beruefung auf EU-Gesetze insachen freier Verkehr von Personen und Gueter....)


Und hier gleich noch mal das Uebersicht aller Import/Export Dokumente:

http://www.vv.se/templates/page3____5254.aspx

(und um den Chaos dort noch mal zu unterstreichen: obenstehender Link-Sammlung ist von 2007, dieser von 2005:

http://www.vv.se/templates/page3____14635.aspx

(Inhalte der Links/Dokumente scheinen gleich zu sein, wenigstens die File-Groesses....8-))



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« Letzte Änderung: 3.Februar 2007 16:39:45 von WJM » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Ingo

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Re:Schwedische Kurzzeitkennzeichen
« am: 3.Februar 2007 18:38:11 »
Antwort mit Zitat nach oben
1 Monat ist ok. Länger gilt die Grenzversicherung nicht. Ob die allerdings schon in Schweden gilt ist mir noch nicht klar. Ich warte da noch die Antwort vom ADAC ab.

Ingo
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WJM

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Re:Schwedische Kurzzeitkennzeichen
« am: 3.Februar 2007 19:20:49 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: Ingo am 3.Februar 2007 18:38:11
1 Monat ist ok. Länger gilt die Grenzversicherung nicht. Ob die allerdings schon in Schweden gilt ist mir noch nicht klar. Ich warte da noch die Antwort vom ADAC ab.

Ingo


Achtung: saemtliche Schwedische Dokumenten reden eigentlich nur von Schwedische Versicherung (& SE-TUV), also wenigstens bei Export von Neuwagen muesste das auch mit 3/6/12 Monate zu schaffen sein.

Merke das gerade der BRD-TUV einen NL-Gesetz-Luecke gefuellt had, 1-2 Jahre her, in dem man auch in NL an nicht-EU-Einwohner die Moeglichkeit bietet um ein Fahrzeug zu kaufen und damit 3/6/12 Monate duerch Europa zu fahren (Langzeit-Touristen).
Also an sich sollte die Versicherung nicht das groesste Problem sein, gerade nicht in BRD.

NL-Versicherungen haben hier uebrigens schon Muehe um auch nur einen Tag zu versicheren....mehrere Tage duerfen die angeblich gar nicht, und das soll sogar auf EU-Vorschriften beruehen (eine gruene Versicherungskarte ausschreiben ist denen wirklich absolut verboten).
(gleiche Materie/Hintergrund: man kann einen Wohnwagen auch nicht bei einem auslaendischen Versicherung, vor Ort, versichern lassen (und andersherum verliert man die eigene/inland-Versicherung wenn der Wohnwagen mehr als 3/6 Monate im Ausland verweilt, auf einen Jahresplatz....)

All dies haette der EU vor Jahrzehnte schon loessen muessen, mit eine einheitliche Prozedur....die geruehmte Bekaempfung der Verstoerungen auf dem Automarkt ist nur laecherlich, wenn der Privat-/Einzel-Import nicht endlich mal erleichtert wird.


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